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Patenschaft aberkennen ?

gefragt von mama9704mama9704 am 02.04.2009 um 18:16 Uhr

Ich würde gerne wissen ob man eine Patenschaft auch aberkennen kann...da es dafür genügend Gründe gibt und wenn ja,wie Informiere ich mich darüber ?

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Kirche x 1.184 Patenschaft x 65

morus
beantwortet von morus am 3. April 2009 16:53
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Auf der Internetseite der evangelischen Gemeinde Gemünden heißt es: "Eine nachträgliche Aberkennung der Patenschaft durch die Eltern ist nicht möglich. Sollten Sie sich mit den Paten Ihres Kindes überworfen haben und den Kontakt abbrechen wollen, so kann der Eintrag im Kirchenbuch dennoch nicht gelöscht werden. Manche Eltern sind der Meinung, die Paten erhielten mit Übernahme der Patenschaft das Recht und die Pflicht, im Todesfall der Eltern das Sorgerecht für die Kinder zu übernehmen. Das ist nicht der Fall. Das Patenamt beinhaltet die religiöse und ethische Verpflichtung, die Eltern besonders bei der religiösen Erziehung der Kinder zu unterstützen und sie zu begleiten. Eine gerichtlich einklagbare Verpflichtung ist damit nicht verbunden."

Aber man kann sich ja für einen Wahlpaten entscheiden. In der katholischen Kirche erhält man ja bei der Firmung einen weiteren Paten.


anonym
beantwortet von Joe17 am 2. April 2009 18:23
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Bei einer Patenschaft hat man rechtlich KEINE Vor- oder Nachteile, das betrifft auch Ansprüche! Das Jugendamt hat da überhaupt nichts zu sagen, auch keine anderes Amt!

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 2. April 2009 18:26

Es geht mir dabei eigentlich gar nicht um das Recht sondern eher darum,ob diese Person derartige Ansprüche überhaupt stellen kann oder darf?

Kommentar von Joe17 am 2. April 2009 18:29

Nein, so wie ich es sagte: KEINE Ansprüche und die könnten sich ja nur maximal aus dem Gesetz ergeben, woraus denn sonst! Dafür einen Anspruch geltend zu machen ist unmöglich!

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 2. April 2009 18:33

Danke

Kommentar von Joe17 am 2. April 2009 18:34

Gern geschehen!


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 2. April 2009 18:17
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Mußt du das offiziell tun? Das kann man doch für sich selber entscheiden und ggf. jemanden anderes bitten dies zu übernehmen. Was sagt der Zettel im Stammbuch schon aus?

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 2. April 2009 18:20

nun ja die betreffende person will den einfluss meines kindes übers jugendamt gelten machen hat auch dies bezüglich ansprüche gestellt,aber patenschaft heißt das doch nicht oder etwa doch?

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 2. April 2009 18:21

bzw.sie meint sie hätte ein recht darauf mein kind zu sehen,hat sie das ?

Kommentar von Joe17 am 2. April 2009 18:26

NEIN, definitiv NICHT!

Kommentar von B5d4b70e65cb70947ea7787555a4c76dsmallmama9704 am 2. April 2009 18:29

Sehr gut aber muß ich in die Kirche und die Patenschaft aberkennen lassen?Bzw.geht sowas überhaupt?

Kommentar von Joe17 am 2. April 2009 18:32

Brauchst du nicht, diese Patenschaft hat keinerlei Art von (rechtlicher) Bindung, dass war früher anders, als die Eltern manchmal sehr früh gestorben sind und der Pate dann einspringen musste. Daher kommt das. Das geht aber heute nicht mehr, denn es gibt Gesetze die in solchen Fällen die Vormundschaft regeln. Du kannst die Patenschaft löschen lassen, ich würd es aber einfach so belassen. Eine Patenschaft ist heutzutage nicht mehr als eine Formalie.


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