p konto kann paypal trotzdem ab ziehen

5 Antworten

Bis zum Betrag deiner Pfändungsschutzgrenze sollte es gehen. Danach ist schicht, auch wenn Du Dir nur Essen kaufen willst.

Wenn ich das System des P-Kontos richtig verstanden habe, schützt es davor, dass Guthaben aufgrund eines gerichtlichen Titels weggepfändet werden, die im Bereich des Existenzminimums liegen.

Paypal hat eine gewöhnliche Lastschrifteinzugsermächtigung und wird Geld einziehen, wie es lustig ist. Da kommt es nur auf die Existenz von Guthaben bzw. Kreditlinie an. Wenn die Abbuchung nicht berechtigt ist, sorgt man bei der Bank für eine Rückbuchung.

Bucht man zurück, obwohl man eine Paypalzahlung veranlasst hat, gibt es früher oder später einen gerichtlichen Titel.

Das ist eigentlich nicht das Ziel, das man mit einem P-Konto anstreben sollte.

Ein P-Konto ist nur vor Pfändungen geschützt (und das auch nur unterhalb der Grenze von 1.000€). Normale Abbuchungen (z.B. Paypal) laufen durch, wenn das Konto gedeckt ist.

Frankie4  30.09.2012, 12:59

Ein P-Konto ist nicht vor Kontopfändungen geschützt!! Irrglaube!!

Geschützt sind nur gewisse monatliche Freibeträge (ohne Erhöhung aktuell 1.028,89 EUR).

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, denn bei einigen Bankinstituten funktioniert nach Umwandlung auf P-Konto auch weiterhin das Lastschrifteinzugsverfahren und bei anderen halt nicht.

Testen, oder bei der Bank nachfragen ist angesagt.

Frankie4  30.09.2012, 13:03

Das wär unzulässig! Nach der Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie im BGB vor ca. 2 Jahren gibt es eine entsprechenden Rechtsanspruch auf Ausführung von Lastschriften bei Guthaben / vorhanden Dispolinie. Das gilt grundsätzlich auch bei P-Konten!

Im Einzelfall kann eine Lastschrift es bei P-Konto mit vorhandener Pfändung trotzdem nicht ausgeführt werden (weil kein Guthaben mehr da ist oder weil der Pfändungsfreibetrag für den lfd. Monat bereits verbraucht ist).

Abbuchen geht immer noch, nur die Bedingungen bei der Hausbank sind jetzt anders.