Ordnungswidrigkeit § 37 abs. 2 § 49 stvo § 24 stvg 132 bkat?
Hallo, ich bin vor kurzem über eine Ampel gefahren, die noch gelb geschalten war (meine freundin ist zeugin). Hinter mir ca 30 meter und noch ein paar autos (1-2) davor war die polizei, die mich auch 2 min später angehalten hat und mir vorgeworfen hat über rot gefahren zu sein unter 1 sec. Ich habe mich nicht dazu klar geäußert. Jetzt kam ein brief mit dem vorworf "§ 37 abs. 2 § 49 stvo § 24 stvg 132 bkat" Zeugen sind 3 beamte die das angeblich gesehen haben. Jetzt frage ich mich Wie sollen die das gesehen haben? Schauen denn alle 3 beamte gleichzeitig auf mich und stoppen dazu die Zeit ? Beweisen konnten die mir jetzt nichts, weder eine stoppuhr, noch ein foto etc. die haben nur diese 3 angeblichen Zeugen. das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Ich bin noch in der Probezeit und kann kein Aufbauseminar gebrauchen. Wie soll ich da jetzt vorgehen, soll ich erstmal die anzeige ohne angaben, nur mit meinem Namen zurück zum ordnungsamt schicken und die strafe abwarten oder eine aussage jetzt mit hinschreiben?
danke schonmal!
4 Antworten
In dieser Situation dürften deine Aussichten auf Einstellung des Verfahrens sehr gering bis nicht existent sein.
Drei Polizisten, die allesamt das Selbe aussagen, da kommst du nicht gegen an. Polizisten sind vor Gericht immer sehr gute Zeugen. Treten sie auch noch im Rudel auf, kannst du einpacken.
Wenn die Sache zur Verhandlung kommt, gehst du sang- und klanglos unter. Deswegen wäre hier zu überlegen, ob du dich nicht gleich ins Unvermeidliche fügst.
Da wirst Du nicht raus kommen.
Natürlich kann man anzweifeln das die Ampel schon Rot war.
Natürlich kann man auch die Richtigkeit der Aussagen der 3 Polizisten bezweifeln.
Aber:
Man kann sich als Fahrer sehr schnell verschätzen wenn man die Ampel passiert, man denkt ist es gerade noch Gelb - dabei war es aber schon Rot.
Und:
Warum sollten gleich 3 Polizisten lügen um einem Wildfremden eine OWi anzuhängen?
Zeugen sind 3 beamte die das angeblich gesehen haben. Jetzt frage ich
mich Wie sollen die das gesehen haben? Schauen denn alle 3 beamte
gleichzeitig auf mich und stoppen dazu die Zeit ?
Ein Beobachter der nur 30m hinter Dir fährt sieht sehr genau ob die Ampel zum Zeitpunkt des Passierens noch Gelb oder schon Rot zeigte, zumal man ja beim Autofahren meist nach vorn sieht.
Die Polizisten müssen hier auch nicht mit einer Stoppuhr messen oder ein Foto als Beweis vorlegen - ihre Aussage reicht in aller Regel aus.
Du kannst jetzt Deine Darstellung dazu schreiben - das die Bußgeldbehörde aber vom Tatvorwurf eines einfachen Rotlichtverstoßes abrückt kann ich mir nicht vorstellen.
Dann bleibt Dir noch der Rechtsweg des Einspruches gegen den Bußgeldbescheid der noch kommen wird. In dem Fall wirst Du aber mit einer Gerichtsverhandlung rechnen müssen, auf der einen Seite stehst Du mit einem Anwalt und Deiner Freundin als Zeugin - auf der anderen Seite die 3 Polizisten.
Beweisen konnten die mir jetzt nichts,
Müssen sie auch nicht, das muß höchstens der Staatsanwalt und dessen Beweise sind drei Polizisten als Zeugen.
Du kannst Dir gerne bei einem Anwalt der sich auf solche Sachen spezialisiert hat (kannst Du z. B. beim ADAC nachfragen) in einer Beratung erkundigen, ist auch nicht teuer. Danach mußt Du entscheiden was Du tust.
Erst mal ohne Angaben zurücksenden und dann zum Anwalt.
Das macht wenig Sinn.
Einen Anwalt für solch eine Lappalie einzuschalten, ist rausgeschmissenes Geld