Online Anzeige wird nicht beantwortet?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Viele Anzeigen können gar nicht gemacht werden, insbesondere in Betrugsfällen irren sich hier die Laien sehr sehr häufig. Die wird dann auch als gegenstandslos erklärt - ob Du davon überhaupt Kenntnis erhältst ist eher fraglich.

LowLight 
Fragesteller
 09.07.2011, 14:44

Warum sollte die Anzeige nicht gemacht werden können? Dass ich meine Ware für mein Geld nicht bekommen habe ist offensichtlich, Beweise habe ich genug und habe das in der Anzeige auch gesagt

gentleknight  09.07.2011, 15:53
@LowLight

Weil die Rechtsbegriffe für uns Laien viel zu undurchsichtig sind. Wenn Dir dein bester Freund 1.000 Euro schuldet ist das auch weder Diebstahl noch Betrug, und eine Anzeige dahingehend gegenstandslos. Ein Betrug im Rechtssinne hat ganz klare Definitionen zur Grundlage. Keine Ware trotz Lieferung ist kein Betrug. Und wenn Du den Fehler gemacht hast eine "Anzeige wg. Betrug" auch in dem Wortlaut aufzugeben, dann ist sie automatisch gegenstandslos, weil die Anzeige selbst bereits einen Formfehler aufweist.

gentleknight  09.07.2011, 15:59
@gentleknight

Keine Ware trotz Bezahlung meine ich natürlich ^^

LowLight 
Fragesteller
 09.07.2011, 16:10
@gentleknight

Okay, danke für die Erklärung Aber dann ist das von Seiten der Polizei auch nicht gerade sinnvoll, dass die einem Kategorien geben, aus denen man auswählen soll, worum es geht... Schließlich konnte ich da ja nichts anderes als "Betrug" wählen, eine Körperverletzung oder ähnliches ist das ja noch weniger

gentleknight  09.07.2011, 16:26
@LowLight

Naja - die Polizei prüft die eingehende Anzeige natürlich dahingehend, ob überhaupt ein Strafbestand im angegebenen Sinne existiert. Gerade Betrugsfälle sind da aber sehr differenziert zu betrachten. Da es sich um Ware handelt, die bezahlt aber nicht geliefert wurde (offenbar) ist es sogar generell fraglich, ob die Polizei hierfür überhaupt zuständig ist. Meines Erachtens nach wäre der richtige Ansprechpartner hier eigentlich eher ein Anwalt. Die Polizei ist in erster Linie für Delikte zuständig die entweder im öffentlichen Interesse liegen, oder eben "Kapitalverbrechen" allgemein. Also alles was auch eine Staatsanwaltschaft, die im Namen von Volk und Staat agiert, interessieren könnte. Alles darüber hinaus ist eher Zivilrecht. Wenn also etwas bezahlt, aber nicht geliefert wurde, dann ist das erstmal gar kein Betrug, sondern ein Vertragsbruch.

LowLight 
Fragesteller
 09.07.2011, 16:47
@gentleknight

Hm, ich habe mich danach umgehört und mir wurde empfohlen, mich an die Polizei zu wenden, daher habe ich das getan... Und ein Anwalt würde ja direkt wieder Geld kosten, da ist die Frage, ob sich so etwas lohnen würde. Doch selbst, wenn die Polizei sich da als nicht zuständig einstuft, sollte sie meiner Meinung nach zumindest eine Mail (kann ja auch so eine Standard Mail sein) schicken, in welcher sie darauf hinweist, dass sie sich darum nicht kümmern wird. Dann wüsste ich wenigstens, woran ich bin und muss nicht auf eine Antwort warten, die ohnehin nicht kommt... Im Endeffekt sieht es ja jetzt so aus, als könnte ich da gar nichts machen >.< Höchstens nochmal selbst hingehen und mir direkt sagen lassen, dass die nichts tun

gentleknight  09.07.2011, 16:52
@LowLight

Ich bin mit der Online-Anzeige nicht so bewandert, aber die Polizei hat nur bei offiziellem Auftrag die Pflicht zu handeln. Ist eine Anzeige also aufgrund der Sachlage und Zuständigkeit gar nicht erst möglich gibt es, glaube ich, keinerlei Grund für die Behörde irgendwie zu handeln, also auch kein Hinweis zu geben, dass sie nichts machen können (wäre ja schon wieder eine Handlung ^^).

Anwälte kosten Geld, das ist richtig. Allerdings kannst Du dem Händler auch in erster Instanz nur mal mit einem Anwalt drohen. Anwaltliche Beratung: Es gibt eine sog. Erstberatung, die kostet nicht allzu viel. Wie bei allem gilt auch beim Anwalt, dass man um den Preis handeln kann. Das Günstige mir bekannte Honorar einer Erstberatung liegt bei 20 Euro. Dafür sagt er Dir zumindest schon mal was Du theoretisch tun müsstest, und wärst schlauer.

Mach Dich auch mal schlau bzgl. Beratungsschein etc.

LowLight 
Fragesteller
 09.07.2011, 17:02
@gentleknight

Aber als Laie weiß man das alles ja gar nicht... also, dass die einen ignorieren wenn sie der Meinung sind, dass die Anzeige ungültig ist. Dann warten man sich ja echt dumm und dämlich, ich finde das System nicht gerade gelungen >.<

Hm, ne Drohung bekommt die dann gleich mal... aber die ließ sich schon nicht beeindrucken als ich meinte, dass ich zur Polizei gehe. Und auch ein Anwalt für 20 ist mir schon zu viel, wenn ich da keine Garantie habe, dass ich mein Geld wieder bekomme. Weil es zwar um eine ärgerliche Summe geht, aber keine so~ hohe... Aber danke für die Tipps, ich werde mal nach dem Beratungsschein googeln^^

gentleknight  09.07.2011, 17:12
@LowLight

Naja - kein System ist perfekt :) Und natürlich kann der Laie das nicht wissen - darum gibt es ja so viele Anwälte ^^

BTW: Du kannst Dein Geld auch zurückbuchen lassen.

LowLight 
Fragesteller
 09.07.2011, 17:20
@gentleknight

Zurückbuchen geht aber nur bei einem Lastschriftverfahren, soweit ich weiß. Und das war eine direkte Überweisung >.<

gentleknight  09.07.2011, 17:25
@LowLight

Nein - Du kannst grundsätzlich alles zurückbuchen lassen, auch eine Überweisung. Du musst der Bank nur einen vernünftigen Grund nennen - und der liegt ja wohl vor. Das könnte Dich ein paar Euro Verwaltungsaufwand kosten (je nach Bank), aber ist vermutlich immer noch besser als das Geld zu verschenken. Gleichzeitig nimmst Du schriftlich gegenüber dem Verkäufer dein Rücktrittsrecht in Anspruch - das ist gesetzlich geregelt und hast Du grundsätzlich immer. Hierzu hilft das Fernmeldeabsatzgesetz

http://www.internetrecht-rostock.de/SNewsH/FernAbsG.htm

LowLight 
Fragesteller
 09.07.2011, 17:32
@gentleknight

Also, wenn das klappt, würde ich das sofort machen. Ich habe den Link aber jetzt erst einmal überflogen und vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber gilt das nur bei gewerblichen Verkäufern? Das war ein privater Verkäufer... Sie hat allerdings auch nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keine Garantien gibt usw (das muss man seit einiger Zeit tun, wenn ich das richtig im Kopf habe). Dass man Überweisungen überhaupt zurückbuchen kann, ist mir echt neu, danke für diese Auskunft!^^

gentleknight  09.07.2011, 18:33
@LowLight

Das gilt bei gewerblichen Verkäufern, richtig. Bei privat ist das aber auch nicht viel anders, und eine Leistungspflicht besteht immer. Lass raten: eBay? ^^

LowLight 
Fragesteller
 09.07.2011, 18:36
@gentleknight

Okay, dann warte ich ab, ob die Person auf die Drohung antwortet und wenn nicht, gehe ich zu meiner Bank Ich hoffe nur, da ist noch keine Frist abgelaufen oder so... Und falsch geraten, nix eBay^^ Da habe ich schon ca 200 Mal was gekauft und hatte nur einmal ein paar Probleme, habe aber auch da letztlich die Ware erhalten

gentleknight  09.07.2011, 19:17
@LowLight

Kleiner Tipp für die Drohung mit dem Anwalt: Die meisten nehmen einem das nicht ab, weil sie der Meinung sind das sei einem eh zu teuer. Dem kannst Du den Wind aus den Segeln nehmen, indem Du einfach nebenbei den Begriff der Rechtsschutzversicherung fallen lässt ;-)

LowLight 
Fragesteller
 09.07.2011, 20:26
@gentleknight

Okay, das merke ich mir direkt. Ich hoffe, das bringt was... Dieser Person scheint nämlich echt alles egal zu sein >.< Aber einen Versuch ist es ja wert^^ Du hast mir hier echt weiter geholfen, danke~

gentleknight  10.07.2011, 01:49
@LowLight

Gerne! Ich würde aber - ganz ehrlich - der Verkäuferin/dem Verkäufer gar keine Chance mehr einräumen jetzt noch die Ware zu liefern. Ich würde denen schildern, dass Du die Angelegenheit an Deine Rechtsschutzversicherung weiterleiten wirst, damit diese Dir einen Rechtsanwalt zur Verfügung stellt der dann rechtliche Schritte gegen die Herren oder Damen einleiten wird. Einzige Chance das zu verhindern wäre, und das würde ich auch genau so sagen, Dir das Geld zurück zu überweisen, und zwar mit einer Frist von maximal vier Tagen. Kannst Du nach vier Tagen an Tag X keinen Geldeingang verbuchen geht die ganze Angelegenheit samt Schriftverkehr (in dem der Kaufvertrag selbst dann vermutlich nachzuweisen wäre wenn es sich bspw. um eine Kleinanzeige gehandelt haben sollte, denn auch das sind Verträge) an die RSV und deren Anwalt geht.

Das ist so inhaltlich genau das was ich anführen würde. Natürlich immer davon ausgehend, dass Du mehr als 3 Tage gewartet hast bis die Ware eintreffen hätte sollen ;-) und dass ganz offensichtlich ein Unwille besteht die Ware überhaupt zu liefern (behauptet er/sie, die Ware wäre verschickt worden, dann ist das natürlich etwas schwieriger, zumal potentiell natürlich auch möglich).

Auf die Frage, was tun wenn trotzdem nichts passiert, habe ich aber leider keine Antwort, denn wir müssen ganz klar festhalten, dass Du hier natürlich bluffst. In 90% aller Fälle funktioniert das - Du musst halt auch entschlossen rüberkommen - aber eben nicht immer. Allerdings: Liegt der Streitwert über 100 Euro lohnt oft sogar schon der Anwalt.

Passiert nichts würde ich jedenfalls sofort zur Bank, und mich erkunden wie das mit einer Rückbuchung aussieht. Die angesprochene Belehrung zwecks Garantie etc. ist hinfällig - die gibt es eigentlich nämlich eh nicht (das hat sich mal wer ausgedacht für eBay, aber tatsächlich gewährleistet jeder Verkäufer dass die Ware ankommt, technisch in Ordnung ist, der Beschreibung entspricht etc - und wenn nicht kann man sehr wohl zurück geben, auch bei privat).

Ich hoffe es geht alles gut, und der Bluff klappt. Aber wie gesagt - mehr als vier Tage würde ich nicht geben - dann Geld rückbuchen lassen. Sollte die Ware am 7ten Tag dann doch ankommen kannst ja nochmal überweisen ;)

Grüße

Eine Woche ist dabei noch keine Zeit.

Und nach einiger Zeit wird man Dich anschreiben und Dir sagen, dass Du auf Deiner örtlich zuständiugen Polizeidienststelle vorbei zu kommen hast.

Dort wird man dann Deine Anzeige entgegen nehmen, im Original unterschreiben lassen, zusammen mit einem Strafantrag. Deine Onlineanzeige wird man dazuheften.

Und kommst Du nicht, wird man das Ding an die Staatsanwaltschaft schicken, nicht einmal als Ermittlungsverfahren, sondern zur Kenntnisnahme, dass man das Ding dicht macht.

Onlineanzeigen sind nur eine nette Möglichkeit, was anzustoßen. Im Allgemeinen wird man das jedoch nicht als Anzeige werten, denn es fehlt das Original, von Dir unterschrieben.

Und nein, man wird Dir nicht hinterher laufen, zu Dir kommen. Kommst Du nicht, ist das für den Papierkorb.

Nils2  10.07.2011, 17:22

Kurz und knapp treffend auf den Punkt gebracht. Und nicht so eine "hin-und-her-Schrott-Diskussion" mit haufenweise Halb- und Nichtwissen, wie in der "hilfreichsten" Antwort.

Habe auch mal online eine Strafanzeige gestellt, es hat dann allerdings 4 Wochen gedauert bis ich ein Schreiben von der Polizei bekomen habe, und zwar mit einem Termin um mich auf der Polizeiwache für die Stellung des Strafantrages einzufinden.

Die Polizeiwache ist rund um die Uhr besetzt... und du hast keine Zeit , extra hin zu gehen?

Dann wird es auch nichts weltbewegendes sein!

LowLight 
Fragesteller
 09.07.2011, 14:46

Wieso gibt es eigentlich ständig Antworten, die sich nicht auf die Frage beziehen?

Hallo.

Sie sind echt lustig. Klar ist das recht schön, einfach mal som eine Anzeige per Online zu erstatten. Ist ja auch ganz einfach. Schreiben und dann per Knopfdruck los. Erstens werden solche Anzeigen erst einmal gefilttert und dann an die zugehörige übergeordnete Dienstelle geschickt und von da aus dann an die zuständige Polizeidirektion und diese verteilt die Anzeigen je nach Straftat an die Schutzpolizei oder Kriminalpolizei. Und bei Anzeigen hinsichtlich Betrug über Internetplattformen muß der Anzeigeerstatter seine Beweismittel vorlegen. Ergo wird der Besuch bei der Polizei unausweichlich sein. Im Übrigen bekommen sie ihr Geld nicht zurück, dass müssen sie zivilrechtlich einklagen. Mit freundlichem Gruß.