Oma aus dem Ausland holen für unser Baby als Tagesmutter, Babysitter oder Haushaltshilfe^?

4 Antworten

Betreuungsgeld gibt es nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. also bis zum Tag vor dessen 3. Geburtstag.

als Großeltern oder in eurem Fall wäre es ja UrGroßmutter, gibt es nur dann Betreuungsgeld, wenn die Großeltern der Vormund des Kindes wären. da dies hier nicht der Fall sein wird, gibt es auch nichts.

Das Jugendamt wird von unseren Steuergelder nicht dafür bezahlt Eltern dabei zu unterstützen ihrem Kind einen guten Start in unsere Gesellschaft zu verhindern. Denn genau diese Absicht steckt hinter Deiner Frage. 

Wenn Ihr wollt, dass das Kind zweisprachig aufwächst,, dann spricht eben ein Elternteil mit dem Kind deutsch und der andere die zweite Sprache. Und zwar immer. So einfach funktioniert es in zahlreichen Familien. 

Ansonsten habt Ihr als Eltern Eurem Kind gegenüber Pflichten für deren Umsetzung Ihr den weltweit dritthöchsten Steuerbetrag bekommt. 

Es spielt hier keine Rolle ob Euch diese gesamtgesellschaftliche Leistung reicht oder nicht. Wesentlich ist, dass dem Kind der Zugang zu unserer Gesellschaft nicht von Kleinkind an durch Eure Absicht verbaut wird. 

Die Aufgaben des Jugendamtes sind im entsprechenden Artikel auf Wikipedia ausgeführt. 

Hi danke schon mal für die Antworten. Es geht nicht um irgendwas zu erschleichen aber irgenwo will man ja doch schauen das mal was rein kommt bei allen was raus geht. ;-) Dachte nur es gäbe irgendwas weil der Staat ja wiederum daran verdient das meine Frau wieder arbeitet. Naja wir schauen mal vielleicht gibt's ja eine Möglichkeit. Eine Legale natürlich.