Ohne zahlungsaufforderung direkt ein schreiben vom Inkasso bekommen. Ist das Rechtens?

8 Antworten

Hast du mal deine Kontoauszüge kontrolliert und den EC Beleg zur Hand (werde Leute nie verstehen die sowas nicht aufbewahren).

Konnte die Abbuchung nicht eingelöst werden entsteht automatisch Verzug. Eine Mahnung oder ähnliches ist nicht erforderlich.

Du schuldest also die 40,- € zzgl. der Kosten für die Rücklastschrift (mind. 3,65 €) und der Auskunftsgebühr. Denn deine Bank gibt deine Daten nicht unentgeltlich heraus. Diese Auskunft kostet i.d.R. 10-20,- €.

wenn es so verhält, wie du es hier beschreibst, musst du gar nichts zahlen !

.... denn wenn du per EC-Karte an der Tankstelle bezahlst, wird dein Konto

direkt belastet, oder es geht nicht !

kann es sein, dass es um eine andere Forderung geht ?

kevin1905  08.01.2016, 16:39

Wenn er nur einen Beleg unterschrieben hat wird das Konto nicht sofort belastet.

man sollte sein konto schon im auge haben wenn man bargeldlos zahlt. ja, das ist rechtens. weisst du wieviel zeit und mühe es kostet deinen namen und die adresse heraus zu finden?

Hast du bei der bezahlung unterschreiben müssen?

Wenn ja, dann wurde nicht geprüft, ob das Konto gedeckt war und es kann sein, dass es nicht funktionierte.

Überrpüfe auf deinen Kontoauszügen, ob die 40€ fürs Tanken vom Konto abgebucht werden konnten.

Wenn nicht, ist die Forderung rechtens. Wenn ja, schreib ihnen zurück, dass alles bereits beglichen ist und zeige ihnen den Kontoauszug, aus dem dies hervorgeht.

Hallo Habe mit meiner EC-Karte bei einer Tankstelle bezahlt und die
Zahlung war auch erfolgt.

Nein. Der Bezahlvorgang ist nicht immer gleichbedeutend mit einem tatsächlich durchgeführten Transfer der belasteten Summe.

Ein paar Wochen später kam ein Schreiben eines Inkasso Büros mit der Forderung ich solle 132,12€ zahlen! Ich habe nur für 40,-€ getankt!

Die Inkassokosten kannst Du ignorieren, aber Du schuldest dem Gläubiger den Betrag samt angemessener Mahn- und Zusatzkosten, die ihm aufgrund der fehlgeschlagenen LS entstanden sind (inkl. Auskunftskosten).

Die EC-Karte hatte ja funktioniert also musste mein Konto ja zwangsläufig gedeck sein!

Nein. Erstens findet nicht bei allen EC-Kartenzahlungen eine Prüfung des verfügbaren Betrages statt, und zum Anderen ist es selbst dann ggfs. möglich, dass der Transfer fehlschlägt. Letzteres aber sehr selten.

Ist es Rechtens mir ohne vorherige Zahlungsaufforderung direkt ein Inkasso Büro auf den halz zu jagen

Ja. Ist aber Privatvergnügen des Gläubigers. Eine Zahlpflicht seitens des Schuldners für diese Beauftragung ensteht hier exakt niemals.

das fast 100€ mehr verlagt als die Zahlung die ich getätigt habe?

Normal. Das Inkasso ignorieren, dem Gläubiger die € 40.-- samt geschätzten € 15.-- für die Auslagen überweisen, fertig. Bettelbriefe des Inkassos kompostieren. Nachteilig wirkt sich hier aus, dass dem Gläubiger durch die Identitäts- und Adressermittlung des Schuldners in der Tat nicht unerheblicher Aufwand entsteht.