Offener Kamin unbrauchbar.Wer muß Umbau/Neubau bezahlen?

7 Antworten

Ich hatte dreimal den Fall, daß der Vermieter eine neue Anlage, zumal Kamin und einmal Kaminofen ersetzt hat. In den Fällen stand im Mietvertrag, das der Kamin gneutzt werden darf. Weiter haben die Mieter dem Mietvertrag nur deshalb zugestimmt, weil sie unbedingt eine Wohnung mit Kamin haben wollten. Ein Kamin ist eine zugesicherte Wohnqualität, wenns im Mietvertrag steht, hat der Vermieter schlechte Karten!

Der Vermieter. Es handelt sich um einen baulichen Mangel, den Ihr nicht verursacht habt.

Nur wenn Ihr was kaputt gemacht habt, seid Ihr zuständig.

So nachdem ich nun den Vermieter angerufen habe und ihm mitteilte was der Kaminkehrer gesagt hat, meinte der er würde für einen ev. Umbau oder Neubau oder Kauf eines Kaminofens lediglich 300 Euro dazuschießen. Aber er als Vermieter ist doch dafür zuständig die Kosten voll zu tragen,oder. Wie bekomme ich heraus,wie hoch der Wert des Kamins wäre, würde er funktionieren??Gutachter??

und wenn dann ein neuer Kamin ranmuss hier mal gucken: http://www.computermagic.de/grundofen.htm

das ist Sache vom vermieter bzw Besitzer des Hauses nehmt ihn definitiv nicht in Betrieb sonst müsst ihr für den schaden aufkommen der Kaminkehrer weis ja bescheid das ist gut so