Banner_770x60
Skyscrapper_160x600
gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


offene forderungen an verstorbene wann sind die verjährt?

gefragt von fragender57 am 24.05.2008 um 10:43 Uhr

hallo,

mein vater ist seit 5 jahren tot und nun meldet sich bei meinem opa eine firma die von meinem vater eine offene forderung hätte von 1991 und will das mein opa die begleicht. ist sowas rechtens und muss mein opa für die schulden meines toten vaters aufkommen? vorallem nach so vielen jahren? kann da jemand was zu raten?

wäre toll. vielen dank schon im vorraus

der fragende57


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (33715)
finanzen (22737)
forderungen (27)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 24. Mai 2008 10:48
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Hängt davon ab, was es genau für Forderungen sind, aber in der Regel sind sie nach 3 Jahren verjährt.
Aber ich wäre jetzt auch besonders Vorsichtig, daß da nicht ein Betrugsversuch vorliegt. Das ist garnicht so selten, daß sich Firmen an ältere Menschen wenden, die sich vielleicht im Recht nicht so auskennen und denen erzählen, daß verstorbene nahe Angehörige noch Schulden gemacht haben oder irgendwelche Sachen bestellt hätten und noch offene Rechnungen vorlägen usw. In der Hoffnung, daß das Betrugsopfer das dann bezahlt.

Kommentar von E61863272918e1e458b9f0a6dd959f8dsmalltradaix am 24. Mai 2008 10:57

Bei Betrugsverdacht umgehend Anzeige erstatten.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Werniman am 24. Mai 2008 10:48
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an,ob die Forderung tituliert ist und ob jemand das Erbe deines Vaters angetreten hat. Ist die Forderung tituliert (d.h. gabs einen Vollstreckungsbescheid),dann kann sie 30 Jahre lang eingetrieben werden. Ob die Person verstorben ist,macht keinen wirklichen Unterschied,da Schulden mit vererbt werden können. Sprich;Hat eine Person das Erbe deines Vaters angetreten,kann die Schuld bei dieser Person eingetrieben werden. Haben alle das Erbe ausgeschlagen, hat der Gläubiger Pech gehabt.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 24. Mai 2008 10:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

rechnungen verjähren nach 3jahren


tradaix
beantwortet von tradaix am 24. Mai 2008 10:58
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ergänzend zu DerTroll: Bei Betrugsverdacht umgehend Anzeige erstatten.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 24. Mai 2008 11:05
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Regel verjähren Forderungen drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Titulierte Forderungen (rechtskräftiges Urteil, Mahnbescheid) nach 30 Jahren.

Damit dürfte im vorliegenden Fall eine Forderung verjährt sein.

Im übrigen gibt es bei geerbten Schulden weitere Einschränkungen hinsichtlich der Geltendmachung des Gläubigers gegen den Erben. Ist aber recht kompliziert und würde hier den Rahmen sprengen. Falls es sich um eine titulierte Forderung handelt, würde ich mich an einen Anwalt wenden.



collo
beantwortet von collo am 24. Mai 2008 10:57
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dein Opa braucht für die Rechnung auf keinen Fall aufzukommen, da er kein Erbe ist. Sollte die Firma einen Titel besitzen, so müssen die erben bis zu 20 Jahre dafür aufkommen. Ein Titel wäre ein rechtskräftiger Mahnbescheid.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.