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Notwehr gegen Geiselnehmer?

gefragt von DjinndracheDjinndrache am 06.03.2009 um 14:56 Uhr

Wie wäre es eigentlich, wenn eine Geisel eine Waffe bei sich trägt und den Geiselnehmer damit tötet oder auch nur schwer verletzt - zählt das als Notwehr? Man weiß ja nie was Geiselnehmer vorhaben.. Und wie ist es als Nicht-Geisel - Darf man einen Geiselnehmer "einfach" töten und es zur Notwehr zählen lassen?

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recht x 35.297 notwehr x 37

JoScho
beantwortet von JoScho am 6. März 2009 15:03
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Notwehr ist genau definiert. Notwehr übt jemand aus, der eine Tötung, schere Verletzung von sich selbt oder einem anderen verhindert, auch dann wenn der Angreifer das Leben verlieren sollte/könnte. Aber es ist immer eine Verhältnimäßigkeit zu berücksichtigen. Wenn der Angreifer eine Faust macht darftst Du mit einem Küppel dawischen gehen. Eine Faust stellt zwar eine Bedrohung dar, ist aber nicht als Tötungsabsicht zu werten. Wenn Du mit einer Waffe, abwehrst, wird Dir eine Strafe erteilt, weil Du ja keine Waffe haben darfst. Da kann man lange diskutieren - deshalb eine Abwägung der Verhältnimäßigkeit .


lotta123
beantwortet von lotta123 am 6. März 2009 14:57
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Naja wenn du wirklich in Lebensgefar bist, darfst du dich wehren und ihn notfalls auch töten. Du musst dich dann aber sicher vor Gericht verantworten. Also ich würde ihn umbringen, wenn es wirklich kritisch und möglich wäre...


anonym
beantwortet von Rolfe am 6. März 2009 22:32
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Unabhängig von der Frage, ob der Besitz der Waffe für die Geisel rechtmäßig ist (also mit oder ohne Waffenschein oder Waffenbesitzkarte), ist es immer Notwehr, sich gegen einen unmittelbaren Angriff zu wehren - siehe hier:

§ 32 StGB Notwehr

1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Zusatz:

Gegenwärtig ist ein Angriff auch dann, wenn ständig jemand mit einer Waffe droht - was ja bei Geiselnahme regelmässig der Fall ist.


anonym
beantwortet von spurkel am 6. März 2009 14:58
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anonym
beantwortet von Spartiat am 6. März 2009 14:58
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Kommt auf die Situation an. Befindet die Geisel sich in aktiver Gefahr, darf sie es.


merci27
beantwortet von merci27 am 6. März 2009 14:58
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das führen einer Waffe ohne Waffenschein ist auch eine Straftat.Der Schuss kann also auch nach hinten los gehen.


wernilein
beantwortet von wernilein am 6. März 2009 14:58
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warum trägst du eine Waffe bei dir ,hast du angst als Geisel genommen zu werden und das täglich..jede art des tötens ist erst mal verboten..


deFleescha
beantwortet von deFleescha am 6. März 2009 14:58
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Zählt als Notwehr. Sie kann aber auch wegen unerlaubtem Waffenbesitz angezeigt (angeklagt werden). Was letztenendes jedoch nichts mit dem anderen zu tun hat ... Zweiteres wäre Nothilfe ... Zählt genau wie Notwehr ...

Kommentar von C361b6fe9556d18b3137fce6288456c2smallDjinndrache am 6. März 2009 15:01

Gehen wir mal davon aus alle benutzen Mittel sind legal (ggf. mit Waffenschein etc.)

Kommentar von Simple_avatar9smalldeFleescha am 6. März 2009 15:03

Dann muss die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben... Sprich wenn der Angreifer unbewaffnet ist, darfst du ihn nicht einfach über den Haufen ballern.

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 6. März 2009 15:05

Das ist Quatsch. Du wirst dich vor Gericht verantworten müssen, wenn du nicht einwandfrei beweißen kanns, dass der Angreifer dich töten/verletzen wollte...

Kommentar von Simple_avatar9smalldeFleescha am 6. März 2009 15:13

das ist richtig. Verantworten wirst du dich müssen. Es geht lediglich um die Auslegung der Notwehr/Nothilfe. Nicht darum, was das Gericht entscheidet...


jobo22
beantwortet von jobo22 am 6. März 2009 14:57
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Nein, in der Regel gilt nur ein direkter Angriff.

Kommentar von Simple_avatar9smalldeFleescha am 6. März 2009 15:01

Wenn jemand in Gefahr ist und du als unbeteiligter einschreitest ist es Nothilfe (auf bei schwerer Verletzung oder mit Todesfolge)... Wobei die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt werden sollte...

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 6. März 2009 15:02

Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Der Notwehrübende hat dabei das relativ mildeste Mittel zu wählen, allerdings muss er sich auf Risiken bei der Verteidigung nicht einlassen. Ebenso wenig kommt eine schimpfliche Flucht in Betracht, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 6. März 2009 15:02

Während einer "klassischen" Geiselnahme wäre der Angriff ziemlich akut. Geiseln wären keine Geiseln, wenn sie nicht bedroht wären.

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 6. März 2009 15:07

Sicher, aber im allgemeinem Verständnis kann man davon ausgehen, dass einem nichts passiert, wenn man den Weisungen folgt.

Somit wird man sich (kommt natürlich auf die Situation an) danach vor Gericht verantworten müssen.

Kommentar von Drachentoeter am 10. April 2009 22:41

Mein leben ist trotzdem bedroht und wenn ich die Möglichkeit habe die Bedrohung zu beenden dann darf ich das, das ist Notwehr. Wenn ich eine Bewaffneten Geiselnehmer als Geisel töte gibt es keine Zweifel, das das Notwehr ist. Ob es klug ist das überhaupt zu versuchen steht auf eine anderen Blatt


zyron
beantwortet von zyron am 6. März 2009 14:56
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