Notarkosten für Beurkundung des Vorkaufsrechts?
Hallo! Wir wollen ein Haus mieten, welches wir später kaufen möchten. Wir haben mit dem Verkäufer/ Vermieter nun besprochen, uns auf ein Vorkaufsrecht zu unseren Gunsten zu einigen. Nun meine Fragen: setzt der Notar dieses Schriftstück auf, beurkundet es und trägt es ins Grundbuch ein, oder könnte man das bereits vorgefertigte Schriftstück von diesem "nur" beurkunden und eintragen lassen? Und hat jemand Erfahrungen mit den Kosten für diese Angelegenheit? Muss der spätere Kaufpreis im Vorkaufsrecht bereits festgehalten werden? Danke und lg!
2 Antworten
Du kannst so keine Notarkosten sparen, die sind in der Gebührenordnung festgelegt und vermindern sich selbst dann nicht, wenn du dem Notar bei der Unterzeichnung die Hand führst ;-)
Das Vorkaufsrecht beinhaltet keinen Kaufpreis, sondern entspricht eher einer Auktion, bei der du als gleich hoch Mitbietender bevorzugt wirst.
Zu den Kosten lies bitte hier weiter: http://www.grundbuch.de/gebuehrenordnung.html
Ebenso :-)
Soweit ich weiss bedeutet Vorkaufsrecht nur, dass euch im Fall eines Verkaufs das Haus als erstes angeboten wird. Dann könnt Ihr zu dem Preis kaufen,oder nicht. Falls das Haus nie verkauft wird habt Ihr keine Rechte...
(Beantwortet zwar nicht die Frage nach den Kosten, ist aber evtl. trotzdem eine Info für euch)
danke! :)
danke! :)