Noch Schulpflichtig nach Abbruch der Ausbildung mit unter 18 Jahren?

4 Antworten

In nrw gilt bist du nicht in der Ausbildung must du in die berufschule bis du 18 bist und da sitz du nur deine zeit zu 90% ab oder sogar zu 100%

du kanst dich aber auch noch  für eine ander Ausbildung bewerben vielleicht mimt dich doch noch  jemand weil da kein Azubi mehr ist.

Du must dich arbeitslos melden und du bekommst vieleicht eine 3 moanats sperre Leistungen Anspruch wirst du ja nicht erworben haben aber du must dich nachweislich bewerben nur unterschreibe keine EGV  für Bewerbungen das ist nur zu deinem Nachteil.In 'NRW sind 10 Schuljahre Pflicht 

Du musst bis zum Ende des Schuljahres, in dem Du 18 wirst noch weiter zur Berufsschule. Notfalls in eine Auffangklasse.

Ich rate Dir, ERST was Neues zu suchen und DANN abzubrechen. Resteklassen sind unlustig.

sontyp98 
Fragesteller
 27.10.2016, 19:55

Okay, Dankeschön. Das beantwortet meine Frage :)

Die Schulpflicht geht bis zur neunten Klasse, nach der man ja den Hauptschulabschluss bekommt (ich weiß leider den neuen Namen nicht). Danach kann dich keiner mehr zwingen, zur Schule zur gehen. Es sei denn, du befindest dich in der Ausbildung. Da musst du dann ja zur Berufsschule. Ich rate dir aber, dir erst was neues zu suchen und dann deine jetzige Ausbildung abzubrechen :)

sontyp98 
Fragesteller
 27.10.2016, 20:03

Bist du dir Sicher? Sozialtusi hat geschrieben, dass ich jetzt prinzipiell noch Schulpflichtig bin und das hört sich auch irgendwie plausibler an. Trotzdem danke für die Antwort erstmal :)

Ja unter 18 bist du auf jedenfall noch Berufsschulpflichtig