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Nießbrauch nachträglich eintragen?

gefragt von Hummel1979Hummel1979 am 02.11.2009 um 17:37 Uhr

Mein Freund hat vor fünf Jahren das Haus seiner Eltern überschrieben bekommen. Jetzt wäre es ihm aber ganz lieb, wenn nachträglich der Nießbrauch für seine Eltern eingetragen würde, da sie alleine in dem Haus leben und das vermutlich auch noch 15-20 Jahre tun werden. Kann man das nachträglich machen?

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Haus x 3.457 Schenkung x 133 Nießbrauch x 37

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anonym
beantwortet von parisien am 2. November 2009 19:21
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Hilfreichste Antwort

der niessbrauch kann auch jetzt noch eingetragen werden.es wäre nur ratsam sich an einem steuereberater oder fachanwalt zu wenden weil evtl. schenkungssteuer zu bezahlen sind und es auch auf die formulierung des einzuräumende recht ankommt. da würde ich mich nicht so sehr auf einen notar verlassen.


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anonym
beantwortet von Imera am 3. November 2009 22:04
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kann man


anonym
beantwortet von thoni am 2. November 2009 17:40
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Was ist das???


anonym
beantwortet von Krawallbruder am 2. November 2009 17:38
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was ist ein nießbrauch?

Kommentar von Simple_avatar2smallHummel1979 am 2. November 2009 17:40

Das Haus würde weiterhin meinem Freund gehören, aber die Eltern kommen solange wie sie darin wohnen, für die Kosten des Hauses selbst auf.

Kommentar von Krawallbruder am 2. November 2009 17:42

und will dein freund für die 5-jahre rückwirkend geld von seinen eltern? ansonsten denke ich wäre es mit einem neuen vertrag, oder eine änderung im vertrag kein thema das zu tun, oder ich hab was falsch verstanden.

Kommentar von Simple_avatar2smallHummel1979 am 2. November 2009 18:58

Neenee, er will es einfach ab jetzt eintragen lassen. Rückwirkend soll da nix laufen, bloß für die Zukunft.

Kommentar von Krawallbruder am 2. November 2009 19:21

also ich denke mal ja, weil wenn beide vertragsparteien einverstanden sollte es ja keine probleme geben, denk ich!


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