Neuer Mietvertrag trotz bestehendem Mietverhältnis?
Servus zusammen,
ich habe mir ein Haus gekauft, in welches ich vorraussichtlich zum 01.09 einziehen kann. Der jetztige muss noch ausräumen usw. und könnte knapp werden.
Ich wohne derzeit noch in Miete, und habe diese Wohnung bewusst noch nicht gekündigt, da ich mit Kind im Ernstfall nicht auf der Straße sitzen will. Jetzt habe ich schon Nachmieter gefunden, welche in die Wohnung wollen.
Nach gesprächen mit diesen, hat man ihnen signalisiert, dass sie eventuell am 01.09 rein können. Diese sprachen mit dem Vermieter der Wohnung und bekamen einen Mietvertrag ab dem 01.09.13 für die Wohnung von ihm.
Jetzt meine Frage. Sowas geht doch nicht, wenn ich die Wohnung noch nicht gekündigt habe oder? Weil der Vermieter meinte, ich muss zum 01.09 raus aus der Wohnung wegen der Nachmieter...
Sowas kann doch rechtl. nicht korrekt sein, da jetzt ich auf der Straße hocken würde, wenn der Hausbesitzer es nicht bis zum 01.09 schafft.
MFG ratlos
11 Antworten
Das geht selbstverständlich nicht.
Ist aber nicht Dein Problem, sondern das des Vermieters. Denn der bekommt den Ärger mit dem "neuen" Mieter wenn dieser am 1.9. nicht einziehen kann.
Jetzt meine Frage. Sowas geht doch nicht, wenn ich die Wohnung noch nicht gekündigt habe oder? Weil der Vermieter meinte, ich muss zum 01.09 raus aus der Wohnung wegen der Nachmieter... Sowas kann doch rechtl. nicht korrekt sein, da jetzt ich auf der Straße hocken würde, wenn der Hausbesitzer es nicht bis zum 01.09 schafft.
Das ist rechtlich nicht ok, aber auch nicht Dein Problem.
Der Vermieter wird Probleme bekommen, wenn Du noch nicht gekündigt hast.
Egal was man andeutet, eine Kündigung muss laut BGB schriftlich erfolgen.
Wenn Du nicht raus willst musst Du es auch nicht.
So gehts ja nicht ! Dein Vermieter kann die Wohnung nicht einfach vermieten, wenn Du noch nicht gekündigt hast !
Ist es auch nicht..Du hast weder gekündigt ..noch hat Dir der Vermieter gekündigt also..hat Dein Mietvertrag immer noch seine Gültigkeit.
Ich würde mir da absolut keine Sorgen machen und der Sache gelassen entgegen sehen..
Hast du dem Vermieter vielleicht bereits vor einiger Zeit mündlich signalisiert, dass du u.U. am 1.9. ausziehst? Er durfte zwar mit dem neuen Mieter noch keine vertragliche Abmachung festlegen, wenn du noch nicht schriftlich gekündigt hast. Aber es könnte dir passieren, dass er sich auf stur stellt und du die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten mußt und das bedeutet für dich, dass du dann (obwohl du vielleicht bereits ausgezogen bist) drei weitere Monate die Miete bezahlen mußt.
Jap dessen bin ich mir bewusst, dass die 3 Monatsmieten noch zu zahlen wäre. Wäre aber kein Problem. Nur wenn er mir auf diese Weise gegenüber tritt, werde ich auch diese 3 Monate mein Sofa im Wohnzimmer lassen, sodass auch die Nachmieter nicht rein können.
Danke für die Antwort