Neuer Mietvertrag nach Eigentümerwechsel abgeschlossen - Beginnt bisherige Mietdauer neu?
Folgende Situation: - Zweifamilienhaus - Erdgeschosswohnung bewohnt vom Eigentümer - Wohnung 1. OG vermietet - Eigentümer verkauft Haus - Neuer Eigentümer bezieht ebenfalls die EG Wohnung - Neuer Eigentümer u. bisheriger Mieter (1. OG) schließen neuen Mietvertrag ab - Vertragsinhalte bleiben gleich, mit Ausnahme der monatlichen Vorauszahlungen Nebenkosten. Wird auf Wunsch des Mieters angehoben
Jetzt zur eigentlichen Frage: beginnt die Mietdauer mit dem neuen unterschriebenen Vertrag neu oder wird die Mietdauer vor dem Eigentümerwechsel dazugerechnet?
1 Antwort
Normalerweise übernimmt ein neuer Eigentümer die Mieter mit dem bestehenden Vertrag. Der Vertag kann dann nach Bedarf ergänzt oder geändert werden, ist aber noch der selbe Vertrag.
Wenn ein komplett neuer Vertrag aufgesetzt wird (auch wenn der Inhaltlich gleich ist) beginnt mit der Unterschrift ein neues Mietverhältnis. Außer es steht etwas drin das sich auf den vorigen Vertrag bezieht.
Außerdem müsste der genaue Beginn des Mietverhältnises auch im neuen Vertrag angegeben sein.