Neue Garagentore wegen erheblicher Mängel bei über 50 Jahre alten Toren - können die Kosten rechtlich abgesichert auf die Mieter umgelegt werden?
4 Antworten
Nein
Umlagefähige Nebenkosten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie
fortlaufend (zeitlicher Abstand nicht mehr als 6 Jahre) entstehen,
während Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen durch einen konkreten
Anlass hervorgerufen werden. Demgemäß grenzt § 1 I
BetrKV die Betriebskosten von den Verwaltungskosten und den Kosten der
Instandhaltung und Instandsetzung (Reparatur) negativ ab.
Wenn die Garagenverträge nur für die Garagen gelten und kein Wohneigentum mit angebunden ist, mit den Mietern sprechen über die Mieterhöhung oder Mieter kündigen. Wir reden hier von € 5-10.- im Monat, je nachdem wie lange du verteilen willst. Wirkt sich bei dir steuermindernd aus. Kredit gibt es billigst heute. Ein Schwingtor gibt es ab 249.-€ plus Montage. Für Garagen gelten keine Rechte wie bei Wohnraum. Also reden mit den Mietern oder Ciao :-).
Sieht nicht so aus, schau mal hier ist eine kleine Auflistung. http://www.focus.de/immobilien/mieten/nebenkosten/nebenkosten_aid_28173.html Es wäre ohnehin unverschämt Gebäudeinstandhaltungen auf den Mieter umzulegen. Bei Hausmeister/Putzkräften macht das vielleicht Sinn, aber doch nicht wenn an der Substanz etwas saniert werden muss.
50 Jahre vergammeln lassen und kassieren, aber dann die neuen Tore vom Mieter bezahlen lassen? Ist das Vermieterlogik?
Nein,das sind Erhaltungsmaßnahmen die der Vermieter zu tragen hat.