Neue Garagentore wegen erheblicher Mängel bei über 50 Jahre alten Toren - können die Kosten rechtlich abgesichert auf die Mieter umgelegt werden?

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Nein

Umlagefähige Nebenkosten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie
fortlaufend (zeitlicher Abstand nicht mehr als 6 Jahre) entstehen,
während Instandhaltungs-  und Reparaturmaßnahmen durch einen konkreten
Anlass hervorgerufen werden. Demgemäß grenzt § 1 I
BetrKV die Betriebskosten von den Verwaltungskosten und den Kosten der
Instandhaltung und Instandsetzung (Reparatur) negativ ab.

http://www.nebenkostenabrechnung.com/instandhaltung-und-reparaturen-sind-nicht-ueber-die-nebenkosten-umlegbar/

Wenn die Garagenverträge nur für die Garagen gelten und kein Wohneigentum mit angebunden ist, mit den Mietern sprechen über die Mieterhöhung oder Mieter kündigen. Wir reden hier von € 5-10.- im Monat, je nachdem wie lange du verteilen willst. Wirkt sich bei dir steuermindernd aus. Kredit gibt es billigst heute. Ein Schwingtor gibt es ab 249.-€ plus Montage. Für Garagen gelten keine Rechte wie bei Wohnraum. Also reden mit den Mietern oder Ciao :-).

50 Jahre vergammeln lassen und kassieren, aber dann die neuen Tore vom Mieter bezahlen lassen? Ist das Vermieterlogik?

Peter501  14.03.2016, 13:00

Nein,das sind Erhaltungsmaßnahmen die der Vermieter zu tragen hat.