Neue abgeholte Möbel kaputt und Rücknahme. Ersatz ect?
Hallo ich hatte mir ein Esstisch sowie eine Klappcouch (Bettfunktion) für meine Tochter geholt. Abgeholt, daheim ausgepackt und die ist Couch an sich TOP aber die Einrastfunktion ist kaputt und somit kann ich nur die Bettfunktion verwenden. Massiv Esstisch war eine Ecke komplett abgeschlagen. Fehlen ca. 3cm Material. Nach langem hin und her gestern am Telefon hieß es, es müssen Bilder gemacht werden und an die Zentrale geschickt werden. Ich habe kein Verständnis für gezeigt und sagte, das es ja wohl nicht sein kann das Ihr (MÖMAX) in einer Filiale Möbel verkauft aber dann keine Reklamationen bzw gar Austausch direkt Vorort akzeptiert. Nun nach hin und her hieß es ja, wir können kommen und es Vorort erledigen. Heute extra Urlaub genommen, Kastenwagen organisiert und als ich dort war, "ehm, Sie müssen eine eMail schicken, dann wird die weitere Vorgehensweise entschieden". Ich sagte wie bitte? Hab mir Urlaub genommen, hin und zurück sind es immerhin 150KM. Die haben sich nicht mal die Ware im Auto angeschaut. Ich fragte dann ob Sie die neue Ware wenigsten heim liefern und was mit meinen heutigen Kosten wie Urlaub ect ist. Schulterzucken.
Jetzt meine Frage an Euch. Wenn ich schon eine eMail schreiben muss dann Richtig.
Habe ich das RECHT auf (wenn ja, kann ich es irgendwo nachlesen)
- Kann ich meine Kosten von heute geltend machen. Schließlich sagten die ich können kommen. Telefonbeweiß halt schwierig :-(. Kastenwagen war zwar vom Bruder aber Benzin, Verschleiß, mein Urlaub.
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Mein Recht ist es doch, die Ware dort hinzubringen wo ich es gekauft habe, ohne eMail ect und überhaupt oder nicht?
- Lieferung der neuen Möbel zu mir nach Hause sowie Abholung der kaputten ohne irgendwelche Kosten für mich? Die haben es ja nicht mal dort entgegen genommen. Sprich musste das schwere Zeug wieder mitnehmen.
Danke.
2 Antworten
Der Händler ist für die Abwicklung der Mängelrüge verantwortlich und ist auch Dein Ansprechpartner während der gesamten Gewährleistungszeit. Viele Händler versuchen dies abzuwälzen und verweisen an den Hersteller. Dies ist nicht rechtens und man sollte auch auf das Recht hinweisen laut BGB, dass er zuständig ist.
Du hast natürlich nur das Recht, dass die Möbel von zu Hause kostenfrei abgeholt werden und neue geliefert werden, wenn die defekten Möbel ebenfalls incl Lieferung gewesen sind. Nicht wenn DU diese zuvor selber abgeholt hast.
Selbstabfüller ist gleich Selbstbringer, hättest ja da lassen können, und Geldrückgabe verlangen müssen, das ist eben das Risiko, wenn man sich nicht vor Ort vom Zustand der Ware Überzeugt