Negativbescheinigung der Wohngeldbehörde auch notwendig, obwohl noch nie Wohngeld bezogen?

2 Antworten

Bescheinigung beim alten Amt besorgen und dann beim neuen einreichen !

Wenn ihr Jahre lang ALG - 2 bezogen habt und ihr insgesamt 4 Personen seid,bist du dir dann sicher,das du bzw.ihr mit Wohngeld euren Bedarf laut SGB - ll abdecken könnt ?

Denn wenn du allein Verdiener bist und kein weiteres Einkommen vorhanden ist,wird das nach Abzug deiner Freibeträge ( § 11 b SGB - ll ) von deinem Nettoeinkommen euren Bedarf nicht decken.

Ihr würdet dann besser fahren,wenn ihr weiter eine ALG - 2 Aufstockung beim Jobcenter beantragen würdet.

Ja, hole dir eine Bescheinigung, dass du in deinem ehemaligen Wohnbezirk kein Wohngeld bezogen hast und gebe es bei der jetzt zuständigen Behörde ab.