Nachtschichtzuschläge trotz 7 Nächte arbeiten und 7 Tage frei?

6 Antworten

Wie lautet dein Vertrag? 3 Schichten oder ausschliesslich Nachtdienst?

Korinna1609 
Fragesteller
 17.05.2009, 23:22

Hallo an Alle!

Danke für Eure schnellen Antworten. Also der Träger unserer Einrichtung ist Privat und wie soll es auch sein, gehört keinen Arbeitgeberverband an oder ist Tarivlich gebunden.Demnach gild ja das Deutsche Arbeitszeitengesetz, oder? Laut Arbeitsvertrag bin ich 38 Stunden im Zweischichtsystem eingestellt und sollte eigendlich einen 35 Stunden Dauernachtwache Vertrag bekommen welchen ich noch nicht habe.Wortwörtlich wurde aus dem Lohnbüro gesagt: Einer Dauernachtwache stehen keine Nachtzuschläge zu! Ich denke mal das da Jemand auf Dummfang gehen will doch ich muß, wie schon erwähnt, sehr behutsam vorgehen da ich noch befristet eingestellt bin.

Für weitere Hilfe würde ich mich sehr freuen.

LG Korinna

Für die Nachtarbeit (21:00 bis 6:00) steht Dir eine Zulage: zB 3,50 Euro pro Stunde (TVÖD) zu. Wenn Du nur eine Schicht machst, bekommst Du auch keine Schichtzulage. Und wenn ein anderer Kollege eine Zulage bekommt, muß Du auch eine bekommen!

bitmap  17.05.2009, 23:48

Der TVÖD gilt da aber nicht.

Curasanus  18.05.2009, 00:24
@bitmap

Ist bei allen Verträgen zB auch kirchliche, ähnlich. Geh am besten zu Verdi, dort wirst Du auch als Nichtmitglied beraten.

Kommt drauf an, was arbeits- oder tarifvertraglich im Wortlaut vereinbart ist.

bitmap  17.05.2009, 22:49
  • Öffentlicher Dienst (TVÖD?)?

  • Kirchliche Einrichtung (AVR? Welche?)?

  • Private Einrichtung?

Korinna1609 
Fragesteller
 17.05.2009, 23:21

Hallo an Alle!

Danke für Eure schnellen Antworten. Also der Träger unserer Einrichtung ist Privat und wie soll es auch sein, gehört keinen Arbeitgeberverband an oder ist Tarivlich gebunden.Demnach gild ja das Deutsche Arbeitszeitengesetz, oder? Laut Arbeitsvertrag bin ich 38 Stunden im Zweischichtsystem eingestellt und sollte eigendlich einen 35 Stunden Dauernachtwache Vertrag bekommen welchen ich noch nicht habe.Wortwörtlich wurde aus dem Lohnbüro gesagt: Einer Dauernachtwache stehen keine Nachtzuschläge zu! Ich denke mal das da Jemand auf Dummfang gehen will doch ich muß, wie schon erwähnt, sehr behutsam vorgehen da ich noch befristet eingestellt bin.

Für weitere Hilfe würde ich mich sehr freuen.

LG Korinna

Kommt auf den Tarifvertrag an. Vermutlich stehen dir Zuschläge für die Nachtarbeit zu, (sind aber nicht so hoch) evtl. Bekommen deine Kollegen aber auch eine Schicht/ oder Wechselschichtzulage, die bekommt man in der Tat aber nur wenn man mehrere Schichten also Frü / Spät und Nacht arbeitet, was bei dir ja nicht der Fall ist. Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, da nachfragen.

Die Begründung mit der Freizeit ist totaler Quatsch! Dir stehen auf jeden Fall für Deine Nachtarbeit die selben Zeitzuschläge zu wie den anderen Kollegen! Geh zum Betriebsrat bzw. Personalrat!

bitmap  17.05.2009, 23:03

''Dir stehen auf jeden Fall für Deine Nachtarbeit die selben Zeitzuschläge zu wie den anderen Kollegen!''

Nicht zwangsläufig. Lt. AVR Caritas z.B. kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Es kommt also [auch] drauf an, was in einem evtl. anzuwendeden Tarifvertrag (oder einer der kirchlichen Vereinbarungen ähnlicher Art) im Wortlaut geregelt ist.

MikeFFM  17.05.2009, 23:20
@bitmap

Das ist richtig! Aber auch für die Kirchen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, und wenn alle Mitarbeiter Zuschläge für Nachtarbeit bekommen, dann müssen sie auch wirklich ausnahmslos alle bekommen!

Korinna1609 
Fragesteller
 17.05.2009, 23:22

Hallo an Alle!

Danke für Eure schnellen Antworten. Also der Träger unserer Einrichtung ist Privat und wie soll es auch sein, gehört keinen Arbeitgeberverband an oder ist Tarivlich gebunden.Demnach gild ja das Deutsche Arbeitszeitengesetz, oder? Laut Arbeitsvertrag bin ich 38 Stunden im Zweischichtsystem eingestellt und sollte eigendlich einen 35 Stunden Dauernachtwache Vertrag bekommen welchen ich noch nicht habe.Wortwörtlich wurde aus dem Lohnbüro gesagt: Einer Dauernachtwache stehen keine Nachtzuschläge zu! Ich denke mal das da Jemand auf Dummfang gehen will doch ich muß, wie schon erwähnt, sehr behutsam vorgehen da ich noch befristet eingestellt bin.

Für weitere Hilfe würde ich mich sehr freuen.

LG Korinna