Nachtschichtzuschläge trotz 7 Nächte arbeiten und 7 Tage frei?
Hallihallo! Könnte mir bitte Jemand weiter helfen bei dieser Frage? Also,bei uns im Altershein sieht es so aus das ich die einzige Dauernachtwache (35 Stunden/ Woche)bin und somit 7 Nächte arbeite und 7 Tage frei habe. All meine anderen Koll. bekommen Zuschläge nur ich nicht. Bei Nachfragen in unserem Lohnbüro stehen mir auch keine zu. Also,das verstehe ich nun überhaupt nicht! Die 7 Tage frei ergeben sich doch nur daraus weil ich von 21-7,30Uhr arbeite und somit 10 Stunden maloche und mir auch noch ne halbe Stunde Pause abgezogen wird obwohl ich in meiner Pause nicht einmal das Heim verlassen kann und darf denn was ist wenn ein Bewohner hilfe brauch in dieser Zeit?
Ich würde mich über Urteile oder genau beschriebene Gesetzesentwürfe freuen denn irgendwie muß ich ja meinem Chef Druck machen können. Ich muß sehr vorsichtig handeln da ich noch bis ende Nov. 2009 befristet eingestellt bin aber gute Chancen , aufgrund meiner Leistungen und Quallifikation, auf Weiterbeschäftigung habe.
Vielen,vielen Dank an alle die mir weiterhelfen können und wollen.
LG Korinna
6 Antworten
Wie lautet dein Vertrag? 3 Schichten oder ausschliesslich Nachtdienst?
Hallo an Alle!
Danke für Eure schnellen Antworten. Also der Träger unserer Einrichtung ist Privat und wie soll es auch sein, gehört keinen Arbeitgeberverband an oder ist Tarivlich gebunden.Demnach gild ja das Deutsche Arbeitszeitengesetz, oder? Laut Arbeitsvertrag bin ich 38 Stunden im Zweischichtsystem eingestellt und sollte eigendlich einen 35 Stunden Dauernachtwache Vertrag bekommen welchen ich noch nicht habe.Wortwörtlich wurde aus dem Lohnbüro gesagt: Einer Dauernachtwache stehen keine Nachtzuschläge zu! Ich denke mal das da Jemand auf Dummfang gehen will doch ich muß, wie schon erwähnt, sehr behutsam vorgehen da ich noch befristet eingestellt bin.
Für weitere Hilfe würde ich mich sehr freuen.
LG Korinna
Für die Nachtarbeit (21:00 bis 6:00) steht Dir eine Zulage: zB 3,50 Euro pro Stunde (TVÖD) zu. Wenn Du nur eine Schicht machst, bekommst Du auch keine Schichtzulage. Und wenn ein anderer Kollege eine Zulage bekommt, muß Du auch eine bekommen!
Ist bei allen Verträgen zB auch kirchliche, ähnlich. Geh am besten zu Verdi, dort wirst Du auch als Nichtmitglied beraten.
Kommt drauf an, was arbeits- oder tarifvertraglich im Wortlaut vereinbart ist.
Öffentlicher Dienst (TVÖD?)?
Kirchliche Einrichtung (AVR? Welche?)?
Private Einrichtung?
Hallo an Alle!
Danke für Eure schnellen Antworten. Also der Träger unserer Einrichtung ist Privat und wie soll es auch sein, gehört keinen Arbeitgeberverband an oder ist Tarivlich gebunden.Demnach gild ja das Deutsche Arbeitszeitengesetz, oder? Laut Arbeitsvertrag bin ich 38 Stunden im Zweischichtsystem eingestellt und sollte eigendlich einen 35 Stunden Dauernachtwache Vertrag bekommen welchen ich noch nicht habe.Wortwörtlich wurde aus dem Lohnbüro gesagt: Einer Dauernachtwache stehen keine Nachtzuschläge zu! Ich denke mal das da Jemand auf Dummfang gehen will doch ich muß, wie schon erwähnt, sehr behutsam vorgehen da ich noch befristet eingestellt bin.
Für weitere Hilfe würde ich mich sehr freuen.
LG Korinna
Wende dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Kommt auf den Tarifvertrag an. Vermutlich stehen dir Zuschläge für die Nachtarbeit zu, (sind aber nicht so hoch) evtl. Bekommen deine Kollegen aber auch eine Schicht/ oder Wechselschichtzulage, die bekommt man in der Tat aber nur wenn man mehrere Schichten also Frü / Spät und Nacht arbeitet, was bei dir ja nicht der Fall ist. Habt ihr einen Betriebsrat? Wenn ja, da nachfragen.
Die Begründung mit der Freizeit ist totaler Quatsch! Dir stehen auf jeden Fall für Deine Nachtarbeit die selben Zeitzuschläge zu wie den anderen Kollegen! Geh zum Betriebsrat bzw. Personalrat!
''Dir stehen auf jeden Fall für Deine Nachtarbeit die selben Zeitzuschläge zu wie den anderen Kollegen!''
Nicht zwangsläufig. Lt. AVR Caritas z.B. kann auch eine Pauschale vereinbart werden. Es kommt also [auch] drauf an, was in einem evtl. anzuwendeden Tarifvertrag (oder einer der kirchlichen Vereinbarungen ähnlicher Art) im Wortlaut geregelt ist.
Das ist richtig! Aber auch für die Kirchen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz, und wenn alle Mitarbeiter Zuschläge für Nachtarbeit bekommen, dann müssen sie auch wirklich ausnahmslos alle bekommen!
Hallo an Alle!
Danke für Eure schnellen Antworten. Also der Träger unserer Einrichtung ist Privat und wie soll es auch sein, gehört keinen Arbeitgeberverband an oder ist Tarivlich gebunden.Demnach gild ja das Deutsche Arbeitszeitengesetz, oder? Laut Arbeitsvertrag bin ich 38 Stunden im Zweischichtsystem eingestellt und sollte eigendlich einen 35 Stunden Dauernachtwache Vertrag bekommen welchen ich noch nicht habe.Wortwörtlich wurde aus dem Lohnbüro gesagt: Einer Dauernachtwache stehen keine Nachtzuschläge zu! Ich denke mal das da Jemand auf Dummfang gehen will doch ich muß, wie schon erwähnt, sehr behutsam vorgehen da ich noch befristet eingestellt bin.
Für weitere Hilfe würde ich mich sehr freuen.
LG Korinna
Der TVÖD gilt da aber nicht.