Ich wohn in einem Sechsfamilienhaus wovon vier Wohnungen von Eigentümern bewohnt wird. Nachts ab 23 Uhr wird die Heizung komplett abgeschaltet da einer der Eigentümer der Meinung ist er hätte das Recht dies zu tun. Mein Vermieter hat bisher anscheinend auch noch nichts unternommen obwohl ich ihn schon mehrmals darauf hingewiesen habe. Meine siebenjährige Tochter leidet auch schon unter Dauerschnupfen und für meinen Bandscheibenvorfall ist dies auch nicht bekömmlich.
Kann mir da jemand sagen was ich dagegen tun kann?

Nein, die Heizung darf nicht abgeschaltet, wohl aber abgesenkt werden. Um dem Vermieter es zu verdeutlichen, weisen Sie darauf hin, dass es, wenn nicht richtig geheizt werden kann zwangsläufig Probleme mit Schimmel auftreten werden. Das sollte der VM verstehen, es geht um sein Eigentum.
Auch außerhalb einer Heizperiode, die in manchen Formularmietverträgen noch festgelegt ist, muß bei entsprechenden Außentemperaturen eine entsprechende Beheizbarkeit der Räume gewährleistet sein. Die Festlegung einer Heizperiode im Mietvertrag ist deshalb ohne grosse rechtliche Bedeutung (LG Kassel WM 64,71). Nach DIN 4701 solle es in Wohnräumen mindestens 20 Grad war sein, in Bädern 22 Grad, eine Nachtabsenkung (23:00 bis 7:00 Uhr) auf 17 Grad sei möglich. Diese Norm ist aber nicht rechtsverbindlich. Besonders im Hinblick auf die Nachtabsenkung scheint sie nicht mehr zeitgemäß zu sein. MfG

naja ist relativ üblich die heizung über nacht abzuschalten.
vorher nochmal aufdrehen und gut ist. is die frage wann wird sie wieder eingeschaltet.
bei uns is die heizung von 23-4 uhr aus da dann die ersten im haus aufstehen.
die Heizung geht erst ab 5 Uhr wieder an und da ich im 2ten Stock wohne und es hier gewltig pfeift ist die Wohnung im Handumdrehen ausgekühlt.
Das ist die übliche Nachtabsenkung, die fast überall automatisch zum Sparen von Heizungskosten praktiziert wird.
das ist ein Quatsch...die Heizung wird nicht abgesenkt sondern komplett abgeschaltet, das hat mit Ersparnis nichts zu tun da sie ja morgens die ausgekühlten Wände wieder aufheizen muß
Faithy am 6. November 2009 11:27 Aber das ist nicht rechtens. Wenn ich um 2 Uhr nachts friere, hab ich ein Recht zu heizen!
Auch wenn Du vielleicht eine "Nachtpflanze" bist, ist es nicht das Übliche. Zu dieser Zeit schläft der überwiegende Teil der Bevölkerung und man kann sich dann auch wärmer anziehen oder in eine Decke wickeln. Ich finde Deine Erwartungen bei den aktuell extrem hohen Heizkosten ziemlich überzogen!
ich bin keine Nachtpflanze aber auch egal...geh ich halt mit nem Pelzmantel ins Bett...so ein Quatsch...sowas kann nur ein Geizhals ablassen
Mit der Nachtpflanze habe ich den Kommentar über mir gemeint. Ich bin auch kein Geizhals, sondern habe gelernt mit Dingen zu leben, mit denen auch zig-Tausende von anderen Menschen leben, obwohl sie auch Warmmiete zahlen. Du wirst als Einzelfall in diesem Haus aber wenig Chancen haben, Deinen Vermieter als Einzigen dazu zu bringen, nur für Dich nachts die Heizung anzumachen, da alle anderen Eigentümer mit dieser Regelung ja auch leben und scheinbar nicht krank sind. Da solltest Du Dir dann eher eine andere Wohnung suchen.
Was würdest Du eigentlich machen, wenn Du in einer Ofenheizungswohnung wohnen würdest? Ich denke der Dauerschnupfen Deiner Tochter hat andere Ursachen. Auch wenn mir das mit Deinem Bandscheibenvorfall leid tut, im Bett ist es warm und man kann dann eben einen wärmeren Schlafanzug anziehen. Wenn dann die dicke Heizkostennachzahlung kommt, dann wärst Du auch nicht glücklich. Es ist halt die weit verbreitete Nachtabsenkung und wenn es tagsüber warm ist, sehe ich hier kein wirkliches Problem, vor allem nicht zur berechtigten Mietminderung, die hier auch erwähnt wurde.
Entschuldigung, ich weiß wies mit Ofenheizung ist...und der Dauerschnupfen hat keine andre Ursache da ich mit der Kleinen schon mehrmals beim HNO war...außerdem zahle ich Warmmiete immerhin 653 Euro...du redest nur Quatsch...danke darauf kann ich verzichten

Was ist wenn am Ende des Jahres die Nachzahlung für Heizung fällig wird? Es ist absolut gängige Praxis das die Heizung über Nacht auf Sparbetrieb läuft. Außerdem ist es ungesund nachts in beheizten Räumen zu schlafen auch wenn man krank ist.
du redest wie viele hier über Sparbetrieb was aber mit auschalten der Heizung nichts zu tun hat...und 16 Grad ist einfach zu wenig
almmichel am 6. November 2009 12:30 Sparbetrieb heißt das die Heißwasserfunktion läuft. Überlege mal ob die anderen Parteien damit einverstanden sind wenn die Heizung 24 Stunden läuft. Eher nicht. Wenn man zur Miete wohnt muß man das akzeptieren oder ein Haus mieten. Dann erschrecke nicht über deine Heizkosten. Bin selbst Hauseigentümer. Meine Heizung ist so wie du beschreibst auch eingestellt. Und nicht nur meine.
entschuldige, ich kenn mich mit Heizungen aus also brauchst du mir den Sparbetrieb nicht zu erklären. Sparbetrieb und komplett ausgeschalten ist ein Unterschied
almmichel am 6. November 2009 15:32 Tut mir leid das schreiben zu müssen "Du hast keinen blassen Schimmer" Lese dir doch mal deine Kommentare durch die du hier abgibst. Du widersprichst dich von einem Kommentar zum Anderen. Nur schade mit dir soviel Zeit angewendet zu haben. Viel Spass noch bei "Du gegen den Rest der Welt".
ich weiß was ich geschrieben habe und ich hab mich auch nicht selbst wiedersprochen. Es dreht sich nur darum das die Heizung von einem Eigentümer komplett abgeschaltet (nicht runtergefahren) wird und mein Vermieter noch nichts dagegen unternommen hat.Warmwasser beziehen wir über einen Durchlauferhitzer.
Die Heizung ganz auszustellen darf er nicht,höchstens auf nachttemperatur herrunter fahren. Auf jeden Fall Mietminderung. Wann wird denn die heizung morgens wieder angestellt??
um 5 Uhr springt die Heizung wieder an, mein Problem ist nur das ich wegen meiner Tochter nachts öfters raus muß da ihr der Schnupfen zu schaffen macht, und das in der kalten Wohnung
Ist die wirklich ganz aus oder nur auf Nachttemperatur??Wenn Nachttemperatur dann kannst du nichts machen,bei uns springt die Heizung um 22.30 auf Nachttemperatur.
die Heizung ist wirklich aus, hab selbst im Keller schon nachgesehen. Außerdem rauscht die Heizung wenn der Ofen in Betrieb ist
Okay das geht wirklich nicht,erkundige dich mal beim Verbraucherschutz oder Mieterbund auskunft müssen sie dir geben und geld verlangen sie auch nicht dafür und schreib nochmal den vermieter an das eine Zimmertemperatur nachts nicht unter 18 Grad fallen darf.Irgendeine Reaktion muß ja kommen.Derjeninge der die Heizung ausstellt ist nicht zufällig der Hausverwalter??
unser Hausverwalter wohnt nicht hier, der Übeltäter hat ne Eigentumswohnung und scheint zu glauben das die Heizung sein Eigentum sei. Reden kann man mit dem nicht, hab ich schon versucht
Das geht ja gar nicht. Hast du nur mit dem Vermieter geredet oder auch mit dem Hausverwalter??

kann er nicht, das ist Gesetzlich geregelt, ab einer Aussentemparatur von 18 Grad ist die Heizung einzuschalten. Wenns brennt geh zum Mieterschutzbund.
diesem Eigentümer scheint dies nicht viel zu interessieren und den Mieterschutzbund kann ich mir nicht leisten
heimwerker am 6. November 2009 21:32 Hier wird etwas verwechselt. Ab einer Temp. von 15°C außen und einer längeren Innentemp. von 18°C und wenn zu erwarten ist das dies länger als einen Tag anhält. Dann muss die Heizung eingeschaltet werden. MfG
mietminderung,mieterverein. auch sammelbeschwerde mit den anderen nachbarn.
da werd ich mich mal mit dem Mieter über mir zusammenschließen. Wir haben den selben Vermieter und leider auch die Eckwohnungen. Danke vielmals

Mietminderung ist das Stichwort! Auf jeden Fall gegen angehen, ruf mal dienen Anwalt an! das ist absoulut unzulässig, da du ja die Wohnung "warm" bezahlst.
leider kann ich mir keinen Anwalt leisten da ich Alleinerziehend bin und Harzempfänger. Aber Danke
Faithy am 6. November 2009 11:37 dann auf jeden Fall im Internet schlau machen :) Du kannst das auch ohne Anwalt durchziehen :) mach dich nur schlau. ggf. ist einer deiner freunde ja im mieterbund und kann für dich mal nachfragen.
Die Antworten die hier auf deine Frage gegeben wurden sind ja Hochinteressant. Sogar Links zu entsprechenden HP's sind mit auf geführt die, die klar und eindeutig Auskunft geben(Wenn man nur richtig lesen würde).
Vielleicht solltest Du dir die Mühe machen die Nachttemperatur in deiner Wohnung mit einem Thermometer zu kontrollieren, wenn möglich ein geeichtes, und zu dokumentieren.
Selbstverständlich sind während der Heizperiode gewisse mindest Raumtemperaturen zu garantieren. Aber muss dazu ständig die Heizung in betrieb sein? Bestimmt nicht. Erst ab einer bestimmten Außentemperatur kühlt eine Wohnung so stark aus, dass die Heizung zugeschaltet werden muß damit die gewünschte Mindesttemperatur eingehalten wird.
Die andere Frage dabei ist jedoch, ob Du auch bereit bist die Mehrkosten zu tragen die entstehen wenn nur für Dich die Heizung nachts laufen muss? Vermutlich regst Du dich gleich wieder auf wenn am Ende dann die gesalzene Nachzahlung kommt.
über die Nachzahlung konnte ich mich noch nie beklagen,die Heizkosten sind in den Nebenkosten enthalten und ich hatte immer nur um die 150 Euro nachzuzahlen. Außerdem bin ich nicht allein. Ein andrer Mieter hier macht auch Terror da er nachts um vier aufstehen muß. Na und duschen in nem kalten Bad ist ja nicht recht prickelnd.
ganz abschalten ist möglich, runter fahren besser, wende dich an deinen Vermieter
total abschalten ist nicht drin, nur Temperaturreduzierung. Verwalter anschreiben und Miete um mindestens 20% kürzen. Jeder Mieter und Eigentümer hat Heizkörperthermostaten und kann die Heiztemperatur individuell einstellen. Bei Totalabschaltung kühlt die Wohnung total aus und das wird teurer als Heizen bei niederer Temperatur.
Problem ist halt, dass es tatsächlich eine sehr weit verbreitete Praxis ist, die Heizung und auch die Warmwasserbereitstellung in der Nacht unbeheizt zu belassen. Obwohl längst bekannt ist, dass es energiesparender ist, die Temperatur in der Nacht um knapp 4 Grad abzusenken, was sich die meisten Laien halt auch nur schwer oder garnicht vorstellen können...
Was Du tun kannst, ist z.B. die nächtlichen Wohnraumtemperaturen zu messen und dir dann rechtlichen Rat bezüglich der Zulässigkeit dieser Ergebnisse zu holen und natürlich auch über Maßnahamen wie z.B. Mietminderung...
Du kannst Dir auch eine Kostenlose Energieberatung geben lassen... Machen viele Gaslieferanten... Wenn Du dazu noch ein paar Daten eurer Heizungsanlage und der dazugehörigen Regelung hast, wäre das perfekt... Damit hättest Du nämlich weitere Argumente...
Denn es ist in der Tat ein höherer Energieverbrauch, wenn man morgens die Wohnung(en) praktisch von der Außentemperatur wieder auf die Wohntemperatur aufheizt, anstatt dieses von einer um 4 Grad reduzierten Raumtemperatur zu tun.

Es sind bestimmte Temperaturen, auch Nachts, einzuhalten.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/heizung.html
Die Heizungsanlage Nachts abzuschalten ist eigentlich blödsinn, da man das ganze durch den Steuercomputer regeln kann.
die Heizungsanlage besitzt ja einen Steuercomputer...nur dieser Eigentümer nimmt sich einfach das Recht heraus einfach die Heizung abzustellen...es scheint ein Machtgehabe zu sein
compu60 am 6. November 2009 14:39 Es gibt ja die Regelung mit der Raumtemperatur. Nachts 3 Grad unter der Tagestemp. Wäre glaube ich sogar ein Grund zur Mietkürzung (keine Gewähr).

Mal abgesehen davon, dass diese art des Heizverhaltens die Heizkosten keineswegs senkt, dürfte das eigentlich nicht zulässig sein. Jeder Mensch hat sein eigenens Wärmebdürfnis- und was wenn ein Säugling mit im Haus lebt?
http://www.123recht.net/forumtopic.asp?topicid=50834&ccheck=1
Lies mal hier:
www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/HeizungundWarmwasser/hwa1.htm
Ansonsten ggf. Rechtsanwalt und Mietminderung geltend machen.

Das ist ein krasser Eingriff in deine Privatsphäre. Wenn sich dein Vermieter tatsächlich nicht darum kümmert, rate ich auch zum Druckmittel einer Mietminderung. Echt eine Unverschämtheit!
das Schimmelproblem hatte ich schon im Kinderzimmer. Danke dir...werd mich nochmals schriftlich gemeinsam mit nem andern Mieter an meinen Vermieter wenden. Vielleicht hab ich Erfolg, ansonsten such ich mir ne andre Wohnung.
Ich würde den persönlichen Weg, sprich ein Gespräch bevorzugen. Wenn der VM nicht am Ort ist, natürlich schriftlich. MfG