Nachträglich Pflichtteil beim Erbe

7 Antworten

Die Eltern können einen nicht ENTERBEN, es sei denn es liegt ein schwerwiegender Grund vor. Dieser Begriff "Enterben" gehört wohl eher in die Schublade von Mafiageschichten oder kommt aus amerikanischen Filmen.

Der Pflichtteil steht einem immer zu, es sei denn man hat selbst dafür gesorgt, dass man ihn gar nicht haben will, das dann bitte vor dem Notar. Emotionlae Äusserungen sind da Gegenstandslos. Der Erbteil der Mutter setzt sich aus dem Gesamtvermögen zusammen, dazu gehört auch der Zuwachs, also der Teil des verstorbenen Vaters.

ein Verzicht ist nicht mehr änderbar. Du bekommst also nur den Pflichtteil für Deine Mutter

Mit dem Verzicht damals hat die Mutter alles geerbt. Wenn sie jetzt stirbt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dir steht die Hälfte als Pflichtteil zu - auch bei Enterbung - Ausnahme: Enterbt aus ganz wesentlichem Grund!

du hast auf dein Pflichtteil damals verzichtet, das kannst du jetzt nicht mehr rückgängig machen.

Ich glaube du hast wirklich schlechte Chancen, denn wenn du den Verzicht unterzeichnet hast.... Ganz enterben kann dich deine Mutter nicht, du bekommst auf jeden Fall den Pflicchtteil (sonst müsste schon was echt schwerwiegendes vorgefallen sein) Hier ist eine Seite mit vielen Infos dazu www.meinpflichtteil.de Find ich gut zum informieren. Vielleicht hilft es dir auch.