Nachbars Kind betreibt Sachbeschädigung

15 Antworten

Das sind Kinder, die dürfen das... sicher nicht.

Also erster Weg geht zum Anwalt der zweite eventuell zur Polizei. Lasst euch da beraten in wie weit sich die Eltern durch Verletzung der Aufsichtspflicht haftbar machen.

Mismid  06.10.2014, 12:51

1.) Polizei ist da der falsche Ansprechpartner! 2.) Aufsichtspflichtverletzung ist hier kaum beweisbar.

Aber... ist auch alles nicht notwendig da Kinder ab 7 für sich selbst haften

An deiner Stelle würde ich mich von einem Anwalt beraten lassen, denn es ist sehr schwer gerichtlich dagegen vorzugehen. Die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht aller Wahrscheinlichkeit nach nicht verletzt und die Tatsache, dass Kinder ab 7 Jahren selbst haften bringt auch nichts, wenn das Kind noch nicht genug Reife besitzt.

wie wäre es, wenn ihr bei so einem Kind mal das Jugendamt einschaltet? Das geht ja so gar nicht, das ist ja schon mutwillige Zerstörung. Und das hat damit auch nix zu tun, nur weil es Kinder sind. Ich war selbst auch mal ein Kind und habe mich benehmen können.

Wenn der jetzt nicht mal aufgezeigt kriegt, wo die Grenzen liegen, wer weiß, wie der da später drauf ist, wenn er mal älter wird, dann kann er am Ende noch die ganze Nachbarschaft terrossieren, so geht das nicht. Und außerdem sind die Eltern des Jungen verpflichtet, Euch den Schaden zu ersetzen, man kann nur für die hoffen, das die eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und diese dafür auch aufkommt, was der Junge da veranstaltet hat. Ob der sich in der Schule auch noch so benimmt? Müsste man mal nachforschen. Mit mir würde das auch so keiner machen und Sachen kaputt machen wie er lustig ist, geht nicht. Irgendwann isser strafmündig. Ist eigentlich auch nur reine Erziehungssache.

Mismid  06.10.2014, 12:47

mit Strafmündigkeit hat das ganze nichts zu tun, zumal es ja auch keine Straftat ist! Es geht um die Haftbarkeit und die ist ab 7 Jahren gegeben!

TraberTante1982 
Fragesteller
 06.10.2014, 12:51

Wir kennen die Familie zu gut .. ich möchte nicht noch mehr Hasswasser vergießen .. dass ohnehin schon zuviel läuft !!

Wir ( eine kleine Nachbarschaftgemeinde) vermuten dass die Eltern ein leichtes Alk Problemchen haben , zudem sind sie selbst was diese massiven Ausdrücke angeht nicht anders

Man sagt auch .. der Apfel fällt nicht weit vom Stamm

Sicher wäre das Jugendamt daran sehr interessiert aber ich möchte nur meine Ruhe .. und so wenig ärger wie möglich denn den hab ich durch diese Familie schon zur genüge .

augsburgchris  06.10.2014, 14:03
@TraberTante1982

Die Ruhe wirst du aber fürchte ich leider nur bekommen wenn du 3te einschaltest. Nicht ihr verhaltet euch asozial sondern die Gegenseite. Ergo seid ihr am Drücker. Alternativ kannst du dir den Zaun, das Gebäude und deine Kinder kaputtmachen lassen.

Hallo,

das sind Kinder, die dürfen das auch NICHT!!!!!

Ich selber habe mit Mietern die gleiche leidvolle Erfahrung gemacht, bei denen die Kinder Narren Freiheit hatten und uns nur gesagt wurde wir sollen uns nicht so anstellen.

Lärm ist das eine und den muss man in Kauf nehmen, was man auch macht, Kinder eben. Sachbeschädigung aber ist was anderes, dies kann man in Kauf nehmen wenn es mal passiert und die Eltern dies dann regeln oder über die Haftpflicht regeln lassen.

In Deinem Fall nun hilft eben nur der nächste Schritt und das ist bei einem akutem Fall die Polizei um Hilfe zu bitten. Dies ist ein Schritt den man nicht gerne geht, allerdings ist dies eben der Einzige der Hilft wenn Eltern ein Brett vorm Kopf haben.

Auch wir haben selber Kinder und nun auch Enkel, da geht und ging schon mal was zu Bruch, auch Sachen an denen man gehangen ist. So sind Kinder nunmal und so waren auch wir. Allerdings eben muss man dann dafür auch gerade stehen.

Unsere Kinder haben den örtlichen Bauhof als Tennisanlage genutzt und eben mit dem Tennisball gegen die Mauer geschossen. Das alleine ist schon nicht gut, da am Putz in der Tat Schäden entstehen. Als dann aber auch noch eine Scheibe zu Bruch ging war das Verständnis des Bürgermeisters erschöpft, der sich natürlich an uns gewandt hat. Keine Frage, der Schaden wurde umgehend beglichen und den Kleinen eine gewisse Standpauke gehalten..

Es passiert eben und das ist auch vollkommen in Ordnung wenn man den Schaden regelt.

Mir wurde immer gesagt und ich habe es unseren Kindern immer gesagt und werde es auch den Enkeln sagen:

"Bitte und Danke, Grüß Gott und Auf Wiedersehen!" sind der habe Weg durchs Leben, leider eine Tugend die heute viele Eltern ihren Kindern nicht mehr vermitteln, aber laut schreiben wenn ihnen oder ihren Kindern gleiches widerfährt.

Mismid  06.10.2014, 12:54

es geht hier um einen zivilrechtlichen Schaden und um keinen strafrechtlichen oder ordnungswidrigen Fall. Daher ist die Polizei nicht der richtige Ansprechpartner! Wenn du deine Raten nicht bezahlst, wird auch nicht die Polizei eigeschalten...

Quasimo  06.10.2014, 13:10
@Mismid

Nun, in der Tat ist es Zivilrecht, es geht aber vorab darum den Verursacher festzustellen und einen möglichen Täter - Opfer - Ausgleich einzuleiten.. hier ist die Polizei der richtige Ansprechpartner.

Beispiel Auto verkratzen: Die Anzeige wirst du bei der Polizei erstatten, wenn die Regulierung auch eine zivilrechtliche Angelegenheit ist.

"Konsequenzen aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht im Schadensfall Falls die Aufsichtspflicht tatsächlich verletzt wurde und auch ein Schaden eingetreten ist, können sowohl strafrechtliche, zivilrechtliche als auch arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Wenn durch Verschulden des Aufsichtspflichtigen ein Kind oder Jugendlicher am Körper verletzt wird oder ums Leben kommt, besteht die Möglichkeit, daß:

Strafrechtliche Konsequenzen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung erfolgen. Im Strafrecht besteht allerdings der Grundsatz, daß dem Beschuldigten eine Verletzung seiner Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden muß, so daß eine strafrechtliche Verurteilung nur dann erfolgen kann, wenn die Verletzung der oben genannten Kriterien auch bewiesen wird. "

Google: Verletzung der Aufsichtspflicht

Konsequenzen aus einer Verletzung der Aufsichtspflicht

gangway.de/gangway.asp?cat1id=1795&cat2id=1853...

Eventuell kann es auch möglich sein, dass das Kind von seinen Eltern dazu angestachelt wird.