Nachbarn meckern, weil sie jedes (Boden-)Geräusch hören. Wie soll man sich verhalten?

15 Antworten

Ein Schrank um 19h aufzubauen ist vollkommen in Ordnung, vorallem wenn man einzieht muß der Nachbar auch außerhalb der normalen Zeiten etwas mehr Lärm in Kauf nehmen. Normale Trittgeräusche oder normaler Lärm von Kindern muß tolleriert werden. Da kann der Mieter unter dir rein gar nichts dagegen tun (außer meckern). Bei uns war es früher auch mal so, daß der "untermieter" ständig gemeckert hatte. Bis wir ausgezogen sind. Danach haben sie gejammert, weil wir nicht mehr da waren und die neuen Mieter viel lauter waren.

Sagt ihnen, sie sollen sich beim Vermieter beschweren. Der muss was gegen den Holzboden unternehmen, nicht ihr. Einfache familiäre Geräusche sind völlig zuzumutbar. Also tragt den Kopf hoch, mit denen werdet ihr nie gut Freund. Geht uns nicht anders, wir haben auch Holzdielenboden und die Nachbarn kriegen eine Krise, wenn unser Sohn um 8:00 Uhr morgens wach wird, wenn mein Mann um 9:00 staubsaugt usw.

Die werden irgendwann das Meckern aufgeben. Oder dein Vermieter muss was tun.

vincent  13.04.2008, 20:29

(wenn mein Mann um 9:00 staubsaugt usw) Du hast deinen Mann aber sehr gut erzogen. Klasse.

Wieselchen1  13.04.2008, 20:33
@vincent

Vince, ich gehe Vollzeit arbeiten und er hat seinen Vollzeitjob bei uns zu Hause. Da bleibt es nicht aus, dass er staubsaugt.... :-)

Auch ich rate Euch, den "Untermietern" zu sagen, dass sie sich wegen des unzureichenden Trittschallschutes an die Vermieter wenden müssen. Und denkt eventuell auch einmal über das Verlegn von tppichen nach - ist doch auch viel gemütlicher und wärmer.

Ich kann sie aber auch verstehen - über uns haben wir Mieter, die keinen Teppich haben und sie benutzen des morgens oft einen Rudertrainer - wir standen senkrecht im Bett. Und wir hören, wenn ein Kamm runterfällt. Selbst bei normalen Schritten kann man unterscheiden, ob die barfuss, strümpfig oder auf Schuhen herumlaufen. Jedoch sind die nicht oft zuhause und deshalb können wir damit leben.

Und an alle hier, die gleich spontan hier sagen, die Mieter darunter mögen sich nicht so anstellen - denkt daran, dass es Euch auch mal treffen könnte, wenn Ihr ruhebedürftiger - sprich älter und/oder empfindlicher geworden seid - und da werdet Ihr eventuell diese Menschen verstehen können.

Mal die ruhe zeiten nachlesen in der hausordnung. bei mehr wohngeselschaft war ab 19uhr ruhe zeit, allein wegen kinder und bei plattenbäuten ist es sehr verstärkt.lg

Trittschallschutz missachtet - Parkett muss wieder raus (4.3.2008) Wohnungseigentümer sind berechtigt, den zum Sondereigentum gehörenden Bodenbelag ihrer Wohnung zu entfernen und durch einen anderen zu ersetzen. "Die Veränderung des Bodenbelags darf jedoch nicht über das unvermeidliche Maß hinaus zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führen", warnt eindringlich Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse. Notfalls müsste sogar der neu verlegte Bodenbelag wieder beseitigt werden. "Selbst dann, wenn ein hoher Kostenaufwand damit verbunden wäre", betont Rehm.

Vor allem Eigentümer in Altbauten müssen hier vorsichtig sein. Wer zum Beispiel in einem Anfang des 20. Jahrhunderts errichteten und erst später in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäude eine Wohnung kauft, dem sollte bewusst sein, dass dieses Gebäude ohne Beachtung der erst in späterer Zeit erstellten immissionsbegrenzenden DIN-Normen errichtet wurde.

In einem vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelten Fall hatte ein neuer Wohnungseigentümer den Teppichboden durch Parkett ersetzt, was zu einer erheblichen Trittschallbelästigung in der darunter liegenden Eigentumswohnung führte. Der dadurch genervte Nachbar erstritt vor dem OLG erfolgreich, dass das Parkett wieder entfernt werden musste (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2007, Az. 3 Wx 115/07). Kopiert:http://www.baulinks.de/links/1archiv.php4?urlb=