nach welchen kriterien entscheidet ein richter?
Hallo, mich würde mal interessieren nach welchen Kriterien ein Richter alles entscheidet, also Zeugen, Beweislage etc. Wie belastend muss die Situation sein, dass der Angeklagte als schuldig gilt?
4 Antworten
Ein Richter entscheidet sich nach seiner Überzeugung. Er verurteilt, wenn er von der Täterschaft und Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Überzeugung bedeutet, daß nach menschlichem Ermessen keinerlei begründete Zweifel bestehen. Wenn doch Zweifel bleiben - auch nur geringe - so gilt der Grundsatz: In Dubio Pro Reo. Das bedeutet: Im Zweifel für den Angeklagten. So ist es hinzunehmen, daß man evtl. einen Täter freisprechen muß, aber dafür keinen Unschuldigen verurteilt und einsperrt.
Das Problem der Richter bei den Nürnberger Prozessen war ein ganz besonderes: Sie hatten insbesondere darüber zu entscheiden, ob sich auch dann jemand schuldig machen konnte, wenn wer "nur" Befehle ausgeführt hat oder sich auf diese Situation berufen hat und nach "damals geltendem Recht" (das jedoch nach unseren Vorstellungen Unrecht war) gehandelt hat.
Auch Gesetze können je nach Sachlage zu Gunsten von Tätern ausgelegt werden.
Der Richter entscheidet nach Gesetzeslage. Die Zeugen und Indizien sowie Alibis, Motive etc. tragen dazu bei, die Schuld herauszufinden. So im allgemeinen ist das recht schwer zu sagen. Da muss man schon den speziellen Fall kennen.
NACH DEN GESETZBÜCHERN
Nürnberger Prozesse, also wir sollen in der Schule eine Art Rollenspiel machen und jeder hat eine Rolle, ja ich bin halt der Richter ^^