Nach unterschriebenem Übergabeprotokoll was beanstanden?

5 Antworten

Bist du Vermieter oder Mieter? Willst du das Protokoll nachträglich ergänzen (undiskutabel) oder willst du als Vermieter nach Herausgabe der Mietsache weitere Mängel geltend machen bzw. hat der Vermieter dir gegenüber angezeigt, dass es weitere Mängel gibt?

Hilfreich wäre im Übergabeprotokoll noch folgender Absatz:

"Der Vermieter behält sich die Geltendmachung von Ansprüchen für nicht erkennbare oder später auftretende Mängel ausdrücklich vor".

Es kann immer mal vorkommen, dass Mängel so versteckt sind, dass sie erst später entdeckt werden z. B. durch neue Mieter.

Nach unterschriebenem Übergabeprotokoll was beanstanden?

Das geht nur noch für verdeckte Mängel und der Vermieter kann da auch nur bis zu 6 Monaten Ansprüche geltend machen, bzw. muss er die Mängel dem ehemaligem Mieter anzeigen und unter Fristsetzung zur Behebung auffordern.

Die rechtliche Bedeutung eines Wohnungsübergabeprotokolls im Mietrecht.

Dem Übergabeprotokoll kommt erhebliche - mit dem Mietvertrag gleichzusetzende Beweiswirkung zu:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/u1/uebergabeprotokoll.htm

MfG

johnnymcmuff

solche Mängel, die nach Auszug zutage gekommen sind; Wohnung wurde zwischenzeitlich ausgeräumt

Was ist deine Frage denn genau?
Weil das Thema ist enorm komplex!

Jeder Sachverhalt sieht schon wieder ganz anders aus!

Zu deiner Frage im allgemeinen: Ja es ist möglich, bei versteckten Mängeln!