Nach Unfall Kostenvoranschlag ausreichend?
Hallo zusammen. Letztes Wochenende ist eine Dame beim Ausparken in meiner 96er Baujahr Audi A3 gefahren. Die Frontstoßstange hat ein paar Kratzer abbekommen. Ich habe mir nun in einer Werkstatt einen Kostenvoransclag machen lassen. 812€ inklusive Mehrwertsteuer. Da es mir zur Zeit leider finanziell nicht sehr gut geht würde ich lieber das Geld bekommen ohne den Wagen reparieren zu lassen. Ist das möglich oder wird das Geld von der gegnerischen Versicherung erst auf Rechnung überwiesen?
3 Antworten
Natürlich kannst du fiktiv abrechnen und dir den Nettobetrag auszahlen lassen. Bei einem Buajahr 1996 ist jedoch ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend, da er keine Angaben zum Wiederbeschaffugnswert und Restwert enthält. Daher wird mesitens von den zur Zahlung verpflichteten Versicherungen ein Gutachten benötigt.
Der Geschädigte hat dann das Recht sein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl besichtigen zu lassen und ein Schadensgutachten erstatten zu lassen. Die dazu anfallenden Kosten gehören mit zum Schaden und sind von Schädiger bzw. seiner Versicherung (hier Privathaftpflicht) zu tragen. Eine Ausnahme von diesem Recht besteht bei einem für den Geschädigten offensichtlichen Bagatellschaden (<715 €) in diesem Fall ist aber auch die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens gegeben und daher eine gegenüberstellung von Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert und Restwert nötig.
Wenn du das Auto nicht reparieren läßt und somit auch keine Rechnung vorlegen kannst, wird die Mehrwertsteuer von diesem Betrag abgezogen.
Ich denke damit kann ich leben :)
Ob ein Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung reicht, musst Du mit der Versicherung klären. Ggf. wird ein Gutachten erforderlich.
Mehrwertsteuer erhältst Du bei dieser fiktiven Abrechnung allerdings nicht.