Nach Unfall Kostenvoranschlag ausreichend?

3 Antworten

Natürlich kannst du fiktiv abrechnen und dir den Nettobetrag auszahlen lassen. Bei einem Buajahr 1996 ist jedoch ein Kostenvoranschlag nicht ausreichend, da er keine Angaben zum Wiederbeschaffugnswert und Restwert enthält. Daher wird mesitens von den zur Zahlung verpflichteten Versicherungen ein Gutachten benötigt.

Der Geschädigte hat dann das Recht sein Auto von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl besichtigen zu lassen und ein Schadensgutachten erstatten zu lassen. Die dazu anfallenden Kosten gehören mit zum Schaden und sind von Schädiger bzw. seiner Versicherung (hier Privathaftpflicht) zu tragen. Eine Ausnahme von diesem Recht besteht bei einem für den Geschädigten offensichtlichen Bagatellschaden (<715 €) in diesem Fall ist aber auch die Gefahr eines wirtschaftlichen Totalschadens gegeben und daher eine gegenüberstellung von Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert und Restwert nötig.

Wenn du das Auto nicht reparieren läßt und somit auch keine Rechnung vorlegen kannst, wird die Mehrwertsteuer von diesem Betrag abgezogen.

djcihan 
Fragesteller
 26.01.2015, 11:23

Ich denke damit kann ich leben :)

Ob ein Kostenvoranschlag der gegnerischen Versicherung reicht, musst Du mit der Versicherung klären. Ggf. wird ein Gutachten erforderlich.

Mehrwertsteuer erhältst Du bei dieser fiktiven Abrechnung allerdings nicht.