Nach Karstadt-Besuch von Detektiven angesprochen. Was sind meine Rechte?

13 Antworten

Ich würde mich nicht in der Einkaufspassage darauf einlassen meine Tüten zu leeren.

Es ist auch recht unprofessionell von den Detektiven gewesen, das Ganze so öffentlich zu machen. 

Wenn konkreter Tatverdacht besteht kann der Detektiv Euch auffordern mit in das Büro zu kommen, das Ganze aber diskret! und bei Weigerung wird er die Polizei rufen und darf Euch auch festhalten.

Xipolis  07.06.2016, 04:05

Ich würde mich nicht in der Einkaufspassage darauf einlassen meine Tüten zu leeren.

Korrekt.

Es ist auch recht unprofessionell von den Detektiven gewesen, das Ganze so öffentlich zu machen. 

Die haben sich korrekt verhalten, denn das reine Ansprechen und das Nachfragen über den Tüten-Inhalt sind keine Straftaten.

Alles was dann folgte hat der Frage scheinbar freiwillig gemacht.

Wenn konkreter Tatverdacht besteht kann der Detektiv Euch auffordern mit in das Büro zu kommen, das Ganze aber diskret! und bei Weigerung wird er die Polizei rufen 

Kann er machen und wäre auch nicht zu beanstanden.

und darf Euch auch festhalten.

Dann macht sich der Detektiv strafbar wegen Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 u. 2 StGB).

Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Versuch ist strafbar.

Man kann das Ganze jetzt noch ein wenig vertiefen, aber wenn der Detektiv sich zu einer vorläufigen Festnahme entschließt und dafür angezeigt wird, wird es zu einem Gerichtsverfahren kommen, bei dem ein Richter dann eine Wertungsentscheidung treffen wird.

Der Detektiv wird natürlich dann auf Irrtum bekennen. Der Richter wird entscheiden, ob der Detektiv den Irrtum hätte vermeiden können.

Und wenn es zum Verfahren kommt, wurde die Festnahme ohne ausreichenden Grund durchgeführt ->  Ein Unschuldiger, der nur sein Recht durchgesetzt hat, wurde gegen seinen Willen festgehalten.

Ob ihr es nötig hattet oder nicht: durch Ladendiebstahl entstehen jährlich Milliardenschäden!

Nun hat es euch unberechtigt erwischt. Solange wie der Verdacht im Raum (hier im Freien :-) ) stand und ihr euch geweigert hättet, hätten die Detektive die Polizei holen können und euch bis zu deren Erscheinen festhalten können. Ich hätte allerdings den Dienstausweis der Herren verlangt.

Es lag der Verdacht auf eine Straftat vor, jede Entrüstung ist hier nicht angebracht.

darie17 
Fragesteller
 22.05.2016, 11:21

Danke schön, das mit dem Dienstausweis werde ich mir gut merken ;)

Xipolis  07.06.2016, 04:10
@darie17

Einfach verweigern und zukünftig keine Fremden mehr in Eure Taschen schauen lassen.

Xipolis  07.06.2016, 04:14

Es lag der Verdacht auf eine Straftat vor, jede Entrüstung ist hier nicht angebracht.

Wie bitte??? Hier wurden Unschuldige belangt!

 euch bis zu deren Erscheinen festhalten können.

Das nennt man dann Freiheitsberaubung und dafür gibt es dann bei Anzeige ein Verfahren bei dem die Hilfssheriffs mit einer ordentlichen Geldstrafe rechnen müssen.

Denn wenn Unschuldige Ihre Rechte nutzen, sind solche Handlungen sehr, sehr kritische und immer mit Konsequenzen belegt.


ist doch alles gut gelaufen; nur eben dass die Taschenkontrolle in der belebten Fussgängerzone stattgefunden hat; DAS hätte man auch diskreter lösen können; dazu gibt es sicher ruhigere Ecken.

ihr habt dem zugestimmt und genehmigt; was wollt ihr noch mit Rechte? 

darie17 
Fragesteller
 22.05.2016, 11:15

Hm, ich hatte im Internet die Information gefunden, dass ausschließlich die Polizei Taschen kontrollieren darf... was ist damit? Oder: was wäre denn passiert, wenn ich die Kassenbons tatsächlich weggeworfen hätte? Es wäre dann ihre Aussage gegen unsere Aussage. Und dann was?...

peterobm  22.05.2016, 11:19
@darie17

>haben wir ohne überhaupt nachzudenken die Taschen geleert

das habt ihr doch freiwillig gemacht; damit alles im grünen Bereich; erst bei eurer Weigerung hätten die Detektive die Polizei hinzuziehen müssen. 

>wenn ich die Kassenbons tatsächlich weggeworfen hätte?

auch hier kann man eine Gegenüberstellung der Kassiererin durchführen; ist alles Zeitaufwendig. 

Xipolis  07.06.2016, 04:22
@peterobm

Weil alles freiwillig mitgemacht wurde, gibt es hier keine Straftat oder zivilrechtlichen Anspruch.

stubenkuecken  22.05.2016, 11:18

Solche Taschenkontrollen sind nicht erlaubt. Nicht im Kaufhaus, Supermarkt, im Detektivbüro oder sonstwo. Kaufhausspitzel haben keine Polizeirechte.

peterobm  22.05.2016, 11:20
@stubenkuecken

wo war das eine Taschenkontrolle; es wurde freiwillig ausgeräumt ...

private kaufhausdetektive dürfen außerhalb des kaufhauses andere leute nur bei konkretem verdacht auf ladendiebstahl verfolgen oder festhalten. wenn das aber in willkür ausartet, kannst du das kaufhaus verklagen oder dich zumindest gegen solche "untersuchungen" auf öffentlicher straße wehren.

 zwar musst du damit rechnen, dass du trotzdem festgehalten wirst (das darf jede zivilperson bei eienr straftat) bis die polizei eintrifft. mehr aber nicht. diese detektive haben kein recht, auf der straße deine taschen zu durchsuchen oder gar eine leibesvisitation zu machen. 

peterobm  22.05.2016, 11:31

das Kaufhaus nicht, die Detektive schon

Xipolis  07.06.2016, 04:20

(das darf jede zivilperson bei eienr straftat)

Richtig.

Dumm ist es nur dann, wenn es sich um Unschuldige handelt und die dann Anzeige erstatten wegen Freiheitsberaubung (bis zu fünf Jahre Haft im konkreten Fall).

Natürlich wird man sich dann auf Irrtum bei der Verhaftung berufen.

Dann wird aber der Richter entscheiden, ob der Irrtum vermeidbar war. Das Risiko dann selbst verurteilt zu werden, sollte man nicht unterschätzen.

Hallo zusammen, folgendes ist mir gestern passiert: gegen Mittag zusammen mit meiner Freundin im Karstadt gewesen. Dort einige Süßigkeiten gekauft, dann noch auf weiteren Etagen kurz vorbei gelaufen und dann wieder raus in die Fußgängerzone. Wir laufen ganz entspannt mind. 100 m, werden dann von zwei Männern angesprochen (angeblich Detektiven von Karstadt), die meinten sie hätten den Verdacht auf Ladendiebstahl. Als erstes dachte ich mir: was?! Angeblich hätte jemand das gemeldet. Daraufhin kam die Frage, was wir in den Tüten hätten (waren vorher auch bei Rossmann).

Bis dahin gibt es auch keinen Grund für eine Beanstandung. Die Nachfrage, was in Deinen Tüten ist, ist legitim (AG Oldenburg - 12.11.1997 - E 4 C 4286/97).

Weil wir ja wussten dass der Vorwurf falsch war, haben wir ohne überhaupt nachzudenken die Taschen geleert (wohlgemerkt, in der Fußgängerzone). Zum Glück hatten wir sogar noch die Kassenbons (die ich in der Regel sofort nachdem ich den Laden verlasse in der ersten Mülltonne entsorge). Es stellt sich natürlich heraus, der Vorwurf hat keine Grundlage.

Da kommt eine fremde Person und Du zeigst Ihr den Inhalt Deiner Tüte?

Du hättest dies nicht tun müssen. Die Frage war, was in Deiner Tüte ist. Darauf hättest Du antworten können, das das andere Personen nichts angeht. Damit wäre die Sache erledigt und jedes weitere handeln der angeblichen Detektive hätte unterbleibend müssen aus Anstandsgründen und aus rechtlichen Gründen (Nötigung).

So, die wünschen uns noch einen schönen Tag und machen sich vom Acker. So etwas passiert uns zum aller ersten Mal - und bevor hier Zweifel entsteht, nein, wir beide haben es nicht nötig aus Läden zu stehlen ^^ Wir empfanden es beide als besonders unangenehm, vor allem weil das mitten in der Fußgängerzone passierte. Es gab nicht gerade wenige Leute, die uns anstarrten. Super Gefühl, wie ein Dieb behandelt zu werden.

Du hast freiwillig nach Deiner Schilderung Deine Tüten geleert, obwohl die Frage nur auf eine Auskunft über den Inhalt abzielte.

Nun, was sollten/könnten wir dagegen unternehmen? Was sind unsere Rechte? Lohnt der Aufwand überhaupt?

Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Viele Grüße

Die Frage wäre nun nach dem konkreten Ablauf, haben Sie verneint, gab es ein Gerangel um die Tüten, was wurde gesagt und erwidert.

Nach der bisherigen Schilderung erkenne ich nicht, dass hier eine Straftat durch die Detektive begangen worden ist und auch nicht das zivilrechtlich ein Anspruch besteht.

Sinn machen kann eine Beschwerde über dieses Vorgehen direkt bei Karstadt, die sollte man dann am besten direkt an den Vorstand richten.

Xipolis  07.06.2016, 03:46

Was auch in Betracht kommen kann, wäre eine Abmahnung - also das Verlangen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - wegen eines tiefen Eingriffs in Deine Persönlichkeitsrechte.

Das kommt aber meines Erachtens nur in Betracht, wenn die Handlung gegen Ihren ausdrücklichen Willen erfolgt ist.. Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, wobei ich Ihnen dazu nur dann rate, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben.

Ansonsten beim nächsten Mal solche Belästigungen verweigern, ausdrücklich nein sagen und weiter gehen.