Nach EV auch eine Wohnungsdurchsuchunc möglich?

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Meiner Meinung nach "Ja"! In der Praxis läuft es aber meist so, dass der Gerichtsvollzieher beauftragt wird, in Deiner Wohnung nach pfändbaren zu suchen. Wird der Gerichtsvollzieher nicht fündig, kann der Gläubiger die Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung beantragen.

Jede dieser Maßnahme (Wohnung durchsuchen, Abnahme EV) kostet dem Gläubiger Geld, was er vorab an den Gerichtsvollzieher überweisen muss, wenn gleich der Gläubiger es sich von Dir wiederholen kann, natürlich nur wenn es was zu holen gibt.

Ein Gläubiger könnte natürlich jetzt versuchen Dich reinzureiten. Er beantragt erstmal die Abnahme der EV und danach die Wohnungsdurchsuchung. FIndet der Gerichtsvollzieher jetzt wertvolle Dinge die Du aber in der EV nicht angebeben hast, hast Du eine Straganzeige am Hals.

In der Praxis ist dieses vorgehen aber wie gesagt sehr selten.

Möglich ist dies schon, nur wollen viele Vermieter halt keine Mieter mit Zahlungsschwierigkeiten. Warum soll man sich möglicherweise mit solchen Mietern zusätzliche Probleme "ins Haus" holen?

Lionrider66  14.10.2016, 19:57

Und was hat das mit der Frage zu tun?

Eigentlich nicht. Wenn du die EV abgelegt hast, ist alles ok.