Nach der kündigung wurde ich nachhause geschickt, wie soll ich das jetzt auffassen?

Und was bedeutet das? - (Kündigung)

4 Antworten

Wenn Dich der Arbeitgeber nach Hause schickt, obwohl Du arbeiten willst (ihm Deine Arbeitskraft anbietest), muss er Dich trotzdem so bezahlen, als würdest Du arbeiten, und Du musst die tatsächlich nicht geleistete Arbeit auch nicht nachholen: der Arbeitgeber ist damit in den sogenannten "Annahmeverzug" geraten!

So bestimmt es das Bürgerliche Gesetzbuch BGB § 615 "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko" Satz 1:

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so
kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten
Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung
verpflichtet zu sein.

Wenn der Arbeitgeber nicht mehr will, dass Du zur Arbeit erscheinst, entbindet ihn das nicht von seiner Verpflichtung, Dir Dein Entgelt zu zahlen. Er darf Dich von der Arbeit nur freistellen, wenn es vertraglich so vereinbart wurde, Du damit einverstanden bist oder er ein berechtigendes Interesse an einer Freistellung hat; denn der Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich vertragsgemäß mit Arbeit zu "versorgen" - aber wo kein Kläger, da kein Richter ...

Wenn er dich freistellt, solltest Du das aber unbedingt schriftlich von ihm verlangen, damit er Dir nicht unentschuldigtes Fernbleiben vorwerfen kann!

Auf die Freistellung darf er Deine Urlaubsansprüche nur dann anrechnen, wenn die Freistellung ausdrücklich als "unwiderruflich" erklärt worden ist. Wird die Freistellung als "widerrufliche" erklärt (oder enthält gar keine solche Erklärung), darf Urlaub nicht angerechnet werden, weil Du jederzeit wieder zur Arbeit aufgefordert werden und damit praktisch keinen Urlaub nehmen kannst.

Überstunden dürfen in jedem Fall angerechnet werden.

whatyou 
Fragesteller
 26.07.2016, 18:12

Vielen dank

Dass Du genug Resturlaub und Überstunden hattest. 

Du hast sozusagen "Urlaub" bis zum Zeitpunkt deines Ausscheidens, kannst aber trotzdem wieder zurückgerufen werden!

Dem kannst du entgegenwirken, indem du Resturlaub und Überstunden im Fall der Fälle beantragst abzubummeln. Dann gibt es noch eine Möglichkeit...!

freigestellt.?