Nach Abbruch 1 jähriges Berufskolleg anspruch auf ALG1 - Sperrzeit?
Hallo zusammen,
Ich mache gerade mein 1 jähriges Berufskolleg und ich weiß das ich die Probezeit nicht bestehe. ich habe auch festgestellt das diese Schule eine komlett falsche Richtung ist. Es ist eine technische Schule, also Hauptfach Physik. Ich hatte nicht gedacht das es so schwer sein wird, weil ich damals in Physik eigentlich nicht so schlecht war. Da ich alleine wohne beziehe ich gerade Bafög und nun haben wir noch ein paar Arbeiten die wir schreiben müssen bevor wir das Halbjahreszeugnis bekommen, aber egal was für Noten ich bekomme selbst wenn ich noch einser schreibe (was sehr unwahrscheinlich ist) würde ich das nicht mehr rumreißen können.
Nun finde ich es ziemlich sinnlos noch in die Schule zu gehen, und würde mich liebend gern einfach abmelden, aber wie sieht es den eigentlich mit dem Arbeitslosengeldanspruch aus.Da ich bevor ich mein Berufskolleg angefangen habe. 13 Monate Vollzeit gearbeitet habe steht mir ALG 1 zu.
Ich frage mich nun wie das mit der Sperrzeit genau läuft, man muss sich ja 3 Monate vorher Arbeitslos melden aber woher sollte ich schon 1 Monat nach Schulanfang wissen das ich raus fliege? Kann ich die Schule nun abbrechen oder muss ich wirklich bis zur Zeugnissausgabe warten, bis die Schule mich raus wirft? Weil so ein Schulabbruch wie eine Kündigung gesehen wird. Oder wie wird das genau ablaufen? Mit was muss ich rechnen?
3 Antworten
Spreche mit Deinem Sachbearbeiter vom Amt.
Lasse Dir eine entsprechende Bescheinigung von der Schule ausstellen, dass die Schule für einen weiteren Schulbesuch keine Chance sieht. Und gehe mit dieser zum Arbeitsamt.
Als schüler hast du keine Meldepflicht, es tritt keine sperrzeit ein. siehe dazu paragraph 38 SGB III satz 1 :)