Nach Abbruch 1 jähriges Berufskolleg anspruch auf ALG1 - Sperrzeit?

3 Antworten

Spreche mit Deinem Sachbearbeiter vom Amt.

Lasse Dir eine entsprechende Bescheinigung von der Schule ausstellen, dass die Schule für einen weiteren Schulbesuch keine Chance sieht. Und gehe mit dieser zum Arbeitsamt.

Als schüler hast du keine Meldepflicht, es tritt keine sperrzeit ein. siehe dazu paragraph 38 SGB III satz 1 :)