Nach 1 Monat Fahrverbot Führerschein nicht zurück bekommen?

4 Antworten

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  1. Wenn Du glaubst "Mit Anwalt wär das nicht passiert" - warum hast Du dann nicht sofort nach der Urteilsverkündung einen Anwalt geholt und Berufung eingelegt? Dafür ist eine ganze Woche Zeit! Jetzt ist das Urteil rechtskräftig, dagegen kann der beste Anwalt nichts mehr machen.

  2. Obwohl dir auch bei der Verhandlung ein Anwalt wenig genützt hätte: Du unterliegst dem alten Rechtsirrtum: "Aussage gegen Aussage". Das ist falsch: Ein Beschuldigter (also Du) darf lügen, bis sich die Balken biegen - ein Zeuge ist der Wahrheit verpflichtet. Falls Du also beweisen kannst, daß Du die Aussage "blöde Kuh" tatsächlich nicht gemacht hast, wäre die gute Dame wegen uneidlicher Falschassage zu bestrafen.

  3. Wieso Schadensersatz? Das Fahrverbot begann am 3.4.2014 mit der persönlichen Abgabe (worüber Du hoffentlich die Bestätigung noch hast?) und endete somat am 3.5.2014 24:00 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt darfst Du wieder fahren, auch wenn der Führerschein noch nicht zurückgegeben wurde. Dir ist also kein Schaden entstanden, somit auch kein Recht auf Schadensersatz.

Dazu auch die Meinung einer Rechtsanwältin:

Sie dürfen wieder fahren, sobald die Verbotsfrist abgelaufen ist.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Fahrverbot-rechtzeitig-abschicken---f43526.html

Putumutu1973 
Fragesteller
 24.05.2014, 12:57

Erst Mal vielen Dank für ausführliche Meinung von Ihnen. Ja, alles stimmt soweit, was Sie sagen. Aber wenn ich ohne Führerschein weiter gefahren wäre, müsste ich bei jeder Kontrolle Bußgeld bezahlen müssen. ich wollte dieser Risiko nicht eingehen. JA mit dem Anwalt Revision zu gehen hätte funktioniert, aber ich hätte beweisen müssen, Unterfangen schaft des Richters und Staatsanwaltschaft. Das wäre fast unmöglich. Wissen Sie, ich will nicht um heise Brei herum reden. Was die Dame gegen mich vorgeworfen hat, sitzt mir bis heute im Magen fest. Ich bin zwar kein Lehrer oder Doktor sonst was, aber gebildet bin ich auch. Wie ich sagte, zu Beweisen sowohl meiner Seite als von andere Seite einfach unmöglich. Sie hatte sogar zu gegeben, dass Sie sich verärgert hätte, dies könnte alles sein, ich war da im Moment falschen Ort in falschen Zeit. Wissen Sie, wenn der Richter und Staatsanwaltschaft anfangen von Konjunktiv zu reden, und dann Entschluss kommen, dass ich das gesagt hätte, dagegen kann ich einfach nichts tun. ich danke Ihnen noch mals für Ihre Meinung.

Putumutu1973 
Fragesteller
 26.05.2014, 17:10

Ich habe heute Einschreiben-Nachricht bekommen und dazu Urteil vom Gericht. ich kann mein Führerschein morgen bei der Post abholen. Was mich so aufregt, für eine Sache, die ich nicht begangen habe, muss ich jetzt 511 € bezahlen. Da geht einfach nicht. ich werde trotzdem Schadenersatz wegen nicht rechtzeitig zurück geschickten Führerschein. Die Frage ist, wo muss ich es stellen, bei Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht? Das wäre gut, wenn Sie mir eine Antwort schreiben würden.

Ich würde die ganze Sache nicht so aggressiv angehen. Freu dich doch, dass dir nun dein Führerschein wieder zurück gegeben wird. Ich würde es dabei beruhen lassen. Warum hast du dich denn nicht schon Anfang Mai (etwa 3. oder 4.5.) um deinen Führerschein gekümmert? Da wäre doch die Monatsfrist schon abgelaufen gewesen!

Putumutu1973 
Fragesteller
 23.05.2014, 17:37

klar freue mich,ich habe doch beim Amtsgericht angerufen, die haben gesagt, die werden sich drum kümmern. Trotzdem in Vergessenheit geraten!

Hallo, ich würde mal bei der Führerscheinstelle nachfragen...

Putumutu1973 
Fragesteller
 26.05.2014, 17:10

Ich habe heute Einschreiben-Nachricht bekommen und dazu Urteil vom Gericht. ich kann mein Führerschein morgen bei der Post abholen. Was mich so aufregt, für eine Sache, die ich nicht begangen habe, muss ich jetzt 511 € bezahlen. Da geht einfach nicht. ich werde trotzdem Schadenersatz wegen nicht rechtzeitig zurück geschickten Führerschein. Die Frage ist, wo muss ich es stellen, bei Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht? Das wäre gut, wenn Sie mir eine Antwort schreiben würden.

Nein, hast du nicht... 2 TAGE???? Und, dann kommt er morgen°!

Zum Rest deines traurigen Schicksals kann dir hier keiner was sagen...

Vergiss das Ganze!!!

WAS fr ein Schaden ist dir denn überhaupt entstanden????

Bist du Außendienst,itarbeiter und hat keien Verträge abschließen können? Bist du Paketfahrer und hattest du Einkommnesverlsut? Oder konntest du einfach kein Auto fahren? Dann istdri nämlich kei nschaden entstanden!

Putumutu1973 
Fragesteller
 23.05.2014, 17:40

ja Schaden in dem Sinne entstanden, weil ich hin wieder zu meiner Termine hinfahren. Dadurch musste ich öffentliche Verkehrsmittel benutzen. ich denke, das ist auch Kosten, die einem extra zu kommen!

EvanAllmighty  23.05.2014, 21:33
@Putumutu1973

Dann kannst du allenfalss die DIFFERENZ der Kosten zeisehn öffentlichen Verkehrsmitteln und PKW-Nutzung geltend machen.... da gehts um wenige Euros! Wenn überhaupt!