Muss Nachbar Äste von neu gepflanzten Nussbaum schneiden; wenn er über unsere Grenze wächst?

5 Antworten

Aus der Quelle Finanztip.de Das Laub von überhängenden Bäumen muss man sogar selbst zusammen rechen, nicht etwa der Baumbesitzer. In Wohngegenden mit Einfamilienhäusern und Gärten sei nun einmal mit Blättern zu rechnen, urteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az. 13 S 10117/99). Dafür wohne man ja auch im Grünen. Kosten für die Laubbeseitigung aus dem Garten oder dem Gartenteich kann man dem Nachbarn deshalb grundsätzlich nicht in Rechnung stellen (OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 10/95).

Der Nachbar muss auch selbst bei erhöhtem Laubfall seine Bäume nicht zurückschneiden. Da müsse die Beeinträchtigung schon "extrem" sein, etwa wenn die Äste sehr weit auf das angrenzende Grundstück hinüberragen (OLG Frankfurt Az.: 23 U 68/92).

Nur wenn der Befall die Benutzung eines Grundstücks "wesentlich" beeinträchtigt und nicht ortsüblich ist, müssen Äste abgesägt oder der Baum gefällt werden (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 102/03). Das kann zum Beispiel auch zutreffen, wenn Bäume so viel Schatten werfen, dass die Pflanzen des Nachbarn nicht mehr wachsen können oder den Wurzeln Wasser entziehen.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) können Grundstückseigentümer von ihren Nachbarn das Zurückschneiden von Bäumen, die wegen ihrer Höhe den landesrechtlich vorgeschriebenen Grenzabstand nicht einhalten, allerdings nicht mehr verlangen, wenn die dafür in den Landesnachbarrechtsgesetzen vorgesehene Ausschlussfrist abgelaufen ist. Im vorliegenden Fall wurde dem betroffene Nachbar jedoch eine Entschädigung in Geld zugesprochen, da Laub, Kiefernnadeln und -zapfen die Dachrinne und Abflussrohre gleich mehrmals verstopften.

Ich hoffe das beantwortet Ihre Fragen, wir haben hier das gleiche Problem mit unserem Nachbarn und haben aufgrund der Urteile von einem Rechtsweg abgesehen.

du kannst verlangen das er die Äste kürzt! Alles was in euren Garten fällt und auf dem Boden liegt, gehört euch. Die Nüsse, die runter fallen, aber auch das Laub! Du kannst auch mal hier im Internet nach dem "Nachbarschaftsgesetz" für das Bundesland schauen. Es ist sehr interessant und ihr könnt Streit im Vorfeld vermeiden!

Wenn er schon 6 m hoch ist besteht keine Chance mehr mit der Entfernung. Dies kann man nur in den ersten 5 Jahren erreichen, danach besteht Bestandsschutz, es sei denn es besteht die Gefahr/Verursachung von Schäden. Nach meiner Erfahrung machen sich die wenigsten Baumpflanzer die Arbeit alles was über Nachbars Zaun hängt zu entfernen. Auch habe ich es noch nie erlebt, dass er das Laub entfernt. Der Baum wird eine Höhe von 20 m erreichen. Im Bestand sogar 25-30m. Ein Walnußbaum macht Arbeit und vor allem Schmutz. Blätter und Fruchtschale färben. Früher haben wir Stoffe in wunderschöne Brauntöne damit gefärbt. Schau einmal hier http://www.nachbarrecht.com/gesetz.html

Die überragenden Äste müsste er schon schneiden. Aber: ist es wirklich so störend, wenn der Baum ein bisschen überragt? Und welchen Arbeitsaufwand solltet ihr bitte mit ihm haben?

lunalilli 
Fragesteller
 26.11.2012, 10:31

Wir reden hier nicht von einem bisschen. ein Walnussbaum wird über 30 Meter hoch! Er hat nicht kompostierbares Laub und auch die Ummantelung der Nüsse setzt so viel Gerbsäure frei das darunter nichts mehr wächst ! Da er nicht mal 3 Meter vom Zaun gepflanzt wurde - ich spreche nicht von einem alten Baum der unter Bestandsschutz steht - wird er in ein paar Jahren mit der hälfte seiner ca. 30 Meter breiten Krone über unser Grundstück und den sich darauf befindlichen Pflanzen hängen. Er nimmt extrem viel Licht, er „Versäuert“ den gesamten Bodenbereich und es werden Säcke voller Laub und Nusskapseln anfallen. Ich frage mich ob du einen Garten hast - bei der Fragestellung ?

Wenn ein Teil zu Euch ragt wäre es am Beste sich mit ihm gütig zu einigen: Was Euch stört wegschneiden. Nussbäume stehen meistens schon ewig. Nüsse dürft ihr ernten.