Muss man mahngebühren zahlen oder nicht ?

8 Antworten

Hey,

ich nehme jetzt mal das Beispiel Amazon.

Wenn du da beispielweise etwas für 49.99€ bestellst und die es dir liefern, du aber aus welchen gründen auch immer nicht bezahlst / nicht bezahlen kannst kommt als erstes meistens eine Erinnerung, sollte man darauf nicht reagieren kommt eine Mahnung mit 5€ Mahngebühren beispielweise, dann ist man schon bei 54.99€, wenn man darauf immer noch nicht reagiert kommt nochmal eine Mahnung und 5€ Mahngebühren, dann ist man also schon bei 59.99€.

Sollte man da auch nicht drauf reagieren bekommt man irgendwann Post von einem Inkassobüro und dann ist man schon bei mehr als 100€..

Sollten aber noch die normalen Mahnungen kommen kann man beim Händler anrufen und nachfragen ob es möglich wäre auf die Mahngebühren kulanterweise zu verzichten. (Müssen sie natürlich nicht)

Manche Händler lassen da aber mit sich reden, andere wiederrum nicht.

Sollten die Mahngebühren bereits von einem Inkassobüro kommen musst du alles bezahlen, denn von den Gebühren lebt ein Inkassobüro.


Ich selber habe es schon mal erlebt das sogar Post von einem Inkassobüro kam weil nur die Mahngebühren nicht bezahlt wurden..

Da wurden aus ursprünglichen 5€ Mahngebühren schon knapp 30€...


Ich würde es da nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen und die paar € einfach bezahlen.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.


Lg, Päddy



MaikGoldAnwalt  11.02.2017, 00:00

Wenn, dann muss man nur maximal 2 € Mahngebühren und bestimmt keine 5 € zahlen.

Mahngebühren dürfen erst berechnet werden, wenn eine erste Zahlungserinnerung deutlich auf einen Zahlungsverzug hingewiesen hat. Es gibt hierzu Ausnahmen, wie beispielsweise automatisch eintretender Verzug, wenn z.B: auf der Rechnung stand "Zahlbar innerhalb von...", dann kann bereits in der 1. Mahnung eine Mahngebühr gefordert werden, weil keine gesonderte Zahlungsaufforderung nötig ist.

Ab der zweiten Mahnung dürfen also Mahngebühren anfallen, die dann auch zu zahlen sind. Diese müssen aber in normalem Rahmen liegen. Also nicht 50€, nur weil ein Brief rausgegangen ist. Allerdings kann es sein, dass Verzugszinsen und Anwaltskosten hinzukommen, so dass es schon ein deutlicher Betrag sein kann. Aber die Mahnkosten selbst sind keine Strafzahlung, deren Höhe der Gläubiger einfach festlegen darf.

Was derjenige vermutlich meinte sind angebliche Inkassomails, die gerne mal eingehen und vorgeben, man hätte was nicht bezahlt.


Meistens schon. Jedoch nicht mehr als 2 € .

Erfolgt die Mahnung nur per E-Mail, dann muss man gar keine Mahngebühren zahlen.

Grundsätzlich darf man sich bei Mahnungen wegen Zahlungsverzug immer nur den tatsächlichen Materialaufwand berechnen lassen. Also Blatt Papier, Anteil Toner/Tinte, Briefkuvert und Porto.

Verwaltungskosten dürfen gerade nicht berechnet werden.

Kein Akt, Du kannst auch wegen nicht gezahlter Mahngebühr ins Inkasso gehen.