Muss man dem Ex-Partner von einer ungeplanten Schwangerschaft erzählen?

12 Antworten

nein mußt Du nicht, denn Dein Bauch gehört Dir, Du mußt ja  auch allein fürs Kind (außer Unterhalt sorgen ) zudem darf Dir keiner zu einer Abtreibung raten/nötigen ..egal wie,  es ist und bleibt immer ganz allein Deine Entscheidung .. 

ziehe in Deine Entscheidung auch mit ein, wie Du Dich fühlst ,sollte der Typ nur wegen dem Kind wieder mit Dir zusammen kommen , oder er  ein schlechter Zahlvater wird, oder Dich nervt wegen dem Besuchsrecht das er evtl. nutzt und seine neue Freundin dabei ist ..

Hallo

Also ein Mitspracherecht hat er nicht.

Solltest Du abtreiben, musst Du ihn nicht informieren. Entscheidest Du Dich aber für das Kind, würde ich ihn in Kenntnis setzen. 

Ist denn die Schwangerschaft von einem Frauenarzt bestätigt? Wenn ja, mach doch mal einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia ab.

Ich wünsche Dir, dass Du die für Dich richtige Entscheidung fällen kannst.

Alles Gute Dir.

Freundlichen Gruss

tm

KONKRET ZU DEINER FRAGE 

  • Nein, man muss einem Expartner solche intimen Dinge natürlich nicht erzählen -- gesetztlich schon mal gar nicht, aber auch nicht unbedingt aus moralischer Sicht.
  • Solltest du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, dann darfst du dich auch mit allem Recht dazu entscheiden, die ungewollte Schwangerschaften dem Expartner zu verheimlichen. Sehr viele Mädchen tun das aus Angst, der Ex erzählt es herum und ruiniere ihren Ruf. Diese Argumentation ist durchaus nachvollziehbar. Ich rate jungen Frauen sogar, einen Abbruch nur im allerengsten Kreise zu erzählen und möglichst keinen Freundinnen oder Exfreunden davon zu berichten. Es spricht sich sonst fast immer doch herum, weil keiner wirklich Geheimnisse bewahren kann.
  • Du darfst völlig alleine entscheiden, ob du die Schwangerschaft austragen oder abbrechen möchtest. Der Erzeuger hat keinerlei Mitspracherecht. Es ist oft sogar besser, sich nicht in der eigenen Entscheidung zum Abbruch von anderen hineinreden zu lassen. Lasse keinen Druck auf dich ausüben, sondern triff die Entscheidung für dich selbst.
  • Solltest du dich FÜR das Austragen der Schwangerschaft entscheiden, so solltest du den Kindsvater irgendwann darüber informieren, dass du schwanger bist und ihr beide Eltern werden werdet. Auch er sollte die Gelegenheit haben, sich darauf vorzubereiten. Aber auch hier gibt es keinerlei gesetzliche Forderung und du hast die freie Wahl, wann du es ihm eröffnest. 

ALLGEMEIN ZUM ABBRUCH

  • Ganz entscheidend ist, die Schwangerschaft unverzüglich von einem Frauenarzt bestätigen (oder ausschließen) zu lassen. Nur wenn die Schwangerschaft ärztlich festgestellt ist, hat es Zweck, weiter darüber nachzudenken. Als Minderjährige kannst Du jederzeit ohne Termin als Notfall zu einem Frauenarzt gehen und kommst mit Sicherheit ran, wenn Du sagst, dass Du ungewollt schwanger bist.
  • Falls Du wirklich schwanger bist, solltest Du Dir UNVERZÜGLICH einen Termin für eine dringliche SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG geben lassen. ProFamilia berät neutral, professionell und umfassend. Auf profamilia.de findest Du rechts-oben "Angebote vor Ort" und kannst dort eine nahegelegene Filiale kontaktieren. Nach der Beratung hast Du immer noch ALLE Optionen und kannst Dich fundiert entscheiden.
  • Schwangerschaftsabbrüche sind immer eilig. In Deutschland gilt die strenge Fristenlösung, nach der Abbrüche nur bis zur 12. Woche nach Empfängnis erlaubt sind. In Deutschland hat jede Frau die freie Wahl, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Diese freie Wahl sollte sie nutzen und dabei ihre Lebensziele und Lebensplanung, ihre eigenen Ansichten und Wertvorstellungen, ihre wirtschaftliche Lage und die eventuelle familiäre Zukunft und Partnerschaft berücksichtigen.
  • Persönlich rate ich meistens dazu, eine ungewollte Teenager-Schwangerschaft abzubrechen und Dir nicht das ganze weitere Leben zu verpfuschen. Lass Dir von den Moralaposteln und Gutmenschen nicht Deine eigenes Leben zerreden. Sei Dir bewusst, welche weitreichenden Konsequenzen eine so junge Schwangerschaft für Dein gesamtes Leben in fast allen Aspekten haben wird.
  • Bis zur 12. Woche hat ein Embryo mit Sicherheit KEIN Bewusstsein, keinerlei Gefühle wie Angst und kein Schmerzempfinden. Anhaltspunkte nach Entwicklung: erste Motorik (16. SSW), Schmerzreizweiterleitung (ab 24-28, SSW), Bewusstsein (nicht vor 30. SSW) und Schmerzempfinden (35.-37. SSW)

Betr. Mitspracherecht hast du ja viele gute Antworten bekommen.

Was mich aber ungemein stört an der Formulierung deiner Frage: dass du schreibst "dass sein Kind eventuell getötet wird". Da ist nichts von "Kind" töten, sondern du erwägst den Abbruch einer ungewollten Schwangerschaft, damit KEIN Kind wird. Du denkst ja wohl kaum daran, das Kind nach der Geburt zu töten??? 

Ich glaub, du müsstest ihm auf jeden Fall davon erzählen, auch wenn ihr getrennt seid, weil er ein Recht hat, zu erfahren, dass er Evtl Vater wird... ein Mitspracherecht hat er da glaub ich nicht, weil du das selber entscheiden darfst, weil du es schließlich austragen müsstest, aber ich würde ihm schon davon erzählen.

Ich weiß das ist wahrscheinlich ziemlich blöd für dich, weil ihr ja getrennt seid, aber ich würde mit ihm drüber reden und wenn er es nicht will kannst du es trotzdem bekommen, aber mit einer Abmachung, z. B. ,dass er sich nicht um das Kind kümmern muss oder so...

Hast du schon mit deinen Eltern drüber geredet?

Viel Glück :)