Muss man an einer Studienfahrt ins Ausland teilnehmen?
Guten Tag,
ich hätte eine wichtige Frage bezüglich einer Studienfahrt ins Ausland (Nachbarland).
Vorab, einige Informationen, diese Reise soll 6Tage dauern(Diesen Samstag - Freitag). Besuche die 13. Klasse einer Gesamtschule und bin volljährig. Die Reisekosten sind bezahlt.
So, nun zu meinem Anliegen.
Ich wollte schon, als die Reise bezahlt wurde, nicht mitfahren und die Gebühren auch nicht bezahlen, jedoch wurde ich dazu gezwungen (von den Beratungslehrern, welche die Fahrt organisiert haben). Hierbei ist zu beachten, dass die Reise mit einer Reiserücktrittsversicherung gebucht wurde.
Welche Möglichkeiten würden mir jetzt offen stehen, nicht mit zu fahren und mein Geld zurück zu kriegen - die Kosten belaufen sich um die 250€.
Ich zittiere zum Abschluss, die Worte der Beratungslehrer: " Entweder bezahlt ihr die Fahrt, oder ihr kommt nicht mit, die Stunden werden als Fehlstunden(unentschuldigte) aufgeschrieben und euch droht dann die Schulentlassung"
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass Sie meine Frage, bezüglich der Studienfahrt ins Ausland, beantworten können.
Freundliche Grüße.
3 Antworten
Nach Schulrecht ist eine Studienfahrt eine nach Schulordnung vorgesehene Schulveranstaltung, an der man teilnehmen muss. Bei Nichtteilnahme muss ein wesentlicher Grund (z. B. ärztliches Attest-Krankschreibung) vorgelegt werden, sonst ist es ein Fehlen "aus eigenem Verschulden" und kann entsprechende Folgen haben.
Erst einmal bedanke ich mich herzlich bei euch beiden.
Nun, die Frage, die ich mir Stelle: Was für ein Attest müsste es sein? Auf diversen Seiten habe ich gelesen, dass es sich dabei, um etwas akutes etc. handeln muss... Reicht es auch, wenn ich bedingt starker Rückenschmerzen mich nicht in der Lage fühle, die Reise anzutreten?
Reicht ein stink normaler Attest, welcher für 3Tage ausgelegt ist, oder muss dieser die ganze Fahrt umfassen?
Wie sieht es in diesem Fall mit der Kostenrückerstattung aus?
Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
Hm, also bei mir (Bayern) war es während meiner gesamten Schulzeit so, dass man nie gezwungen war an einer Klassenfahrt teilzunehmen. Aber man musste dann in einer anderen Klasse den Unterricht besuchen. Frage einfach mal beim Schulleiter danach, ob du nicht in eine andere Klasse kannst.
Das Verhalten des Lehrers ist eine Frechheit. Beschweren beim Direktor! Es kann keiner zu einer Fahrt gezwungen werden. Statt dessen kann der unterricht in einer anderen Klasse abgeleistet werden. (ohne Fehlstunden) Mit dieser Drohung begibt der Lehrer sich auf sehr dünnes Eis und kann sogar seinen Job verlieren. Bester Ansprechpartner = vertrauenslehrer.
Wenn du dich als Schüler an einer Schule anmeldest, an der immer eine Studienfahrt stattfindet, musst du auch daran teilnehmen!
Die Aussage: "Entweder bezahlt ihr die Fahrt, oder ihr kommt nicht mit, die Stunden werden als Fehlstunden(unentschuldigte) aufgeschrieben und euch droht dann die Schulentlassung" - ist zumindest in dieser Form unangemessen und sachlich/juristisch falsch!
Ein ärztliches Attest reicht für einen Rücktritt - gem. Rücktrittsversicherung - sicher aus.