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Muss man am Stauende die Warnblinker einschalten?

gefragt von BenjyBenjy am 16.04.2009 um 14:19 Uhr

Es fällt mir auf, dass kaum noch ein Fahrzeugführer am Stauende die Warnblinkanlage einschaltet. Meist nur noch LKW und eine Hand voll Autofahrer. Ich halte dies für gefährlich. Ist es nicht vorgeschrieben die Warnblinkanlage am Stauende einzuschalten oder ist das auf Freiwilligenbasis?

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Straßenverkehr x 675 Autobahn x 430 StVo x 281 Stau x 110

medic
beantwortet von medic am 16. April 2009 14:21
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§16 Warnzeichen

(2) Der Führer eines Omnibusses des Linienverkehrs oder eines gekennzeichneten Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die Straßenverkehrsbehörde für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.

Kommentar von 0d20326e6155cae6bb2b510bfc2cc01esmallmedic am 16. April 2009 14:23

Das LG Memmingen ist in seinem Urteil vom 24.07.2007, Az. 2 O 392/07,DAR 2007, 207, der Auffassung, dass eine Haftung zu 25 % in Betracht kommt, wenn beim Heranfahren an ein Stauende der Warnblinker nicht betätigt wird. Ein KFZ war einem anderen aufgefahren, weil dieser beim Heranfahren an das Stauende den Warnblinker nicht eingeschaltet hatte. Das Gericht begründet seine Auffassung wie folgt:

“Nach Auffassung der Kammer hätte ein besonders aufmerksa- mer, besonnener und vorsichtiger Kraftfahrer dann, wenn sich der Verkehr auf der Überholspur einer Autobahn wie von der Klägerin ge- schildert aus einem Geschwindigkeitsbereich von 120 km/h bis 130 km/h auf einen solchen von 20 km/h bis 30 km/h durch das Aus- scheren eines Lastwagens zum Überholen verringert hätte, im Hin- blick auf den sich bildenden Stau und das notwendige Verlangsamen der Fahrzeuge die Warnblinkanlage seines Fahrzeugs betätigt. Dies erlaubt in einer derartigen Situation § 16 StVO zum einen ausdrück- lich, und die Sinnhaftigkeit eines derartigen Verhaltens ergibt sich aus der Gefährlichkeit hoher Geschwindigkeitsdifferenzen.”


UllaM
beantwortet von UllaM am 16. April 2009 14:21
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Zu meiner Fahrschulzeit war es Pflicht, ganz sicher. Kann mir nicht vorstellen, das das geändert worden sein soll.

Kommentar von 255a61dca803698aa671477dcda916f9smalljobo22 am 16. April 2009 14:23

Ausdrücklich erwähnt ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) dabei der freiwillige, aber sinnvolle Einsatz am Stauende.

Pflicht ist das Warnblinken dagegen bei einer Panne und beim Abschleppen.

http://www.auto-news.de/ratgeber/tippstests/anzeigeTipps-und-Tricks-Warnblinker-richtig-einsetzenid23743

http://www.acv-presse.de/detailsicherheitverkehr/warnblinker.php


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 16. April 2009 14:20
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Es ist ein Soll aber kein Muss.


RedFred
beantwortet von RedFred am 16. April 2009 14:25
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Soweit ich weiß soll man das, eine Pflicht ist es jedoch nicht. Das ergibt sich auch aus dem Beitrag von "medic": "...Im übrigen darf...Warnblinklicht nur einschalten, wer andere...vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau..."


Lederstrumpf
beantwortet von Lederstrumpf am 19. April 2009 10:57
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Die Bezeichnung "WARNBLINKER" sagt doch aus, das andere Fahrzeugführer gewarnt werden sollen. Es handelt sich um ein "ZWANGSLÄUFIGES" Halten, dazu auf einer Fahrbahn, wo absolutes Halteverbot besteht. Der Fahrzeuführer in dieser Situation hat also unbedingt die danach folgenden Fahrzeugführer zu warnen, das es sich um ein stehendes Fahrzeug handelt. DER WARNBLINKER IST EINZUSCHALTEN.


anonym
beantwortet von alphonso am 16. April 2009 14:23
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da es mein eigenes Interesse ist, dass mir niemand ungebremst hinten auffährt, mache ich es. Ob es dafür einen Gesetzestext gibt, ist mir völlig wurscht.


Tigger14
beantwortet von Tigger14 am 16. April 2009 14:23
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mach ich immer...allein schon zu meiner eigenen Sicherheit...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 16. April 2009 14:21
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nein..es ist kein MUSS..


anonym
beantwortet von Annaschen am 16. April 2009 14:21
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JAAAA auf jeden Fall. Son erkennen die anderen Autos die noch fahren dass sie halten müssen!!!!!!!!!!


moewie
beantwortet von moewie am 16. April 2009 14:21
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also ich habe das so gelernt, am Stauende wird der Warnblinker gesetzt


oberaden
beantwortet von oberaden am 16. April 2009 14:20
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ja sicher. erhöht die aufmerksamkeit der anderen und zeigt stauende bzw anfang an. auf jeden fall immer machen


Hycrion
beantwortet von Hycrion am 16. April 2009 14:20
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Nee muss man nicht, kann und sollte man aber


Michaela2684
beantwortet von Michaela2684 am 17. April 2009 05:00
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Müssen nicht .... aber sollen!


nightblue
beantwortet von nightblue am 16. April 2009 16:05
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Ich finde es auch total gefährlich, dass so viele das nicht machen. Man lernt es aber auch in der Fahrschule schon als "soll" und nicht "muss". Eine Verpflichtung zum einschalten der Warnblinkanlage am Stauende gibt es meines Wissens nicht.

Obwohl ich mich schon manchmal frage warum viele das nicht tun. Damit steigern sie doch im Grunde die Gefahr, dass ihnen jemand hinten drauf fährt. Das dient doch nur zur eigenen Sicherheit. Und das beleuchtete Knöpfchen wird doch wohl zu finden sein...


anonym
beantwortet von dalia4499 am 16. April 2009 14:20
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meiner meinung muss man einschalten.wegen der sicherheit


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