Muss ich mir die ständigen Beschwerden meiner Nachbarn gefallen lassen?

5 Antworten

Die Fragen werden sich doch sicherlich klären lassen.

Z.B. bellt der Hund denn nun oft? (welche Größe hat der Hund)

Urinflecken auf einem Grundstück hinterlassen (wie groß sollen die denn sein)?

Du könntest zum Beweis auch Fotos von der Tiefgarage machen, wo Dinge rumstehen (inkl. deines Stellplatzes).

Was wird hier unter "Brandschutzordnung" verstanden?

Diese Fragen brauchst du mir hier nicht zu beantworten. Aber schreibe der Verwaltung zurück, indem du alle Falschbehauptungen zurückweist. Den Vorschlag zu einer Aussprache kannst du gerne vorbringen. Ansonsten müsste der wenig wohlgeneigte Nachbar gegen Dich oder den Eigentümer deiner Wohnung klagen. Dann müsste dieser aber substantiierte Beweise vorbringen - ob er das kann ist fraglich.

Wer zur Miete wohnt, ist gut beraten, Mitglied in einem Mieterverein zu werden, da man dort auch (Miet-)Rechtsberatung durch einen Anwalt erhalten kann. (einfache Beratung sollte durch den Beitrag gedeckt sein)

JulchenGSV 
Fragesteller
 04.11.2015, 18:28

Ja, vielen Dank!

Halte Dich an die Gesetze und aus. Entweder wohnen dort  lauter Psychopathen (das gibt es selten) und ich würde abhauen, oder Du reagierst falsch auf Anschuldigungen zu sehr, bleib gelassen und ignoriere das. 

Nein musst du nicht. An deiner Stelle würde ich natürlich immer den friedlichen Weg suchen. Wenn das aber nicht geht, wie es bei dir den Anschein macht, dann muss das anders geklärt werden. Irgendwann kommt man mit Worten leider nicht mehr weiter...

JulchenGSV 
Fragesteller
 04.11.2015, 18:23

Danke, für die schnelle Antwort. Darf ich von der Hausverwaltung "verlangen" mir den Namen des Nachbarn zu nennen? Ich möchte keinen Kleinkrieg lostreten, aber sehe mich in meiner Position mehr als machtlos. Wie gesagt, ich muss die Beschwerden immer wieder hinnehmen. Er hat sich auch über ein kleines Zäunchen beschwert, welches ich in Absprache mit der HV und dem Hausmeister aufgestellt habe. Auf Bitten der HV habe ich ihnen umgehend Fotos zugeschickt. Sie wollten somit entscheide, ob der Zaun stehen bleiben darf oder nicht. Doch bis heute gab es darauf keine Antwort.

brido  01.12.2015, 05:44
@JulchenGSV

Geh zur Eigentümerversammlung, aber ich glaube dass Du überreagierst. Absprache ist es nicht, nur eine Frage, er  ist also nicht erlaubt worden (Zaun). 

Da muss man sich doch nicht gemobbt fühlen. Lass sie denken was sie wollen und ignoriere sie einfach.

Das musst du selbstverständlich nicht. Du solltest diese ekelhaften Personen wegen Beleidigung nach § 185 StGB anzeigen. Werfen sie dir zu Unrecht Straftaten vor, solltest du sie wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB anzeigen.

Auch käme eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige nach § 118 OwiG ( Belästigung der Allgemeinheit ) in Betracht, wenn diese Nachbarn ständig und offensichtlich willkürlich dir irgendwelche krummen Sachen unterstellen.

JulchenGSV 
Fragesteller
 04.11.2015, 18:30

Vielen Dank! Ich möchte zwar einen Rechtsstreit vermeiden, aber die Benennung bestimmter Paragraphen sind immer eine gute Vorraussetzung.