Muss ich mich arbeitssuchend bzw. Arbeitslos melden wenn ich nur eine Überbrückung zwischen zwei Ausbildungen habe?
Hallo, ich bin im Juni irgendwann (endgültiges Datum steht noch nicht fest) mit meiner ersten Ausbildung fertig, da mir die Ausbildung nicht gefällt werde ich zum 01.10. eine neue Ausbildung anfangen. Bin ich jetzt verpflichtet mich arbeitssuchend zu melden? Oder kann ich mir auch einfach selbst zur Überbrückung der drei/dreieinhalb Monate einen Minijob suchen?
Vielen Dank im Voraus!
Lg
3 Antworten
Ob du verpflichtet bist weiß ich nicht.
Aber ich würde sagen, es wäre auf jeden Fall besser, wenn du dich arbeitssuchend meldest.
Das ist kein großer Aufwand und du bist auch nicht verpflichtet wirklich nach einer Arbeit zu suchen, wenn du beim Arbeitsamt sagst, dass du bereits einen neuen Ausbildungsplatz hast.
Der wichtigste Grund warum du dich Arbeitssuchend melden solltest ist, dass das Arbeitsamt dann für diese Zeit deine Sozialversicherungen weiter zahlt.
Und wenn du schon länger als 12 Monate gearbeitet hast (bzw. deine Ausbildung gemacht hast), dann bekommst du sogar Arbeitslosengeld.
Das ist blödsinn.
Du hast ja bereits einen Ausbildungsplatz. Du musst dich also nirgendwo bewerben.
Ich war auch schon in einer ähnlichen Lage (fertig mit Ausbildung und danach ein Studium begonnen). Und in der Zeit dazwischen war ich Arbeitssuchend. Ich musste keine Bewerbungen schreiben und habe Arbeitslosengeld erhalten.
-> ich musste lediglich einmal zum Arbeitsamt kommen um mich arbeitslos zu melden. Und nochmal um zu erklären dass ich danach studieren werde.
Aber das war vor Corona. Vielleicht muss man jetzt nicht mal mehr persönlich vorbei.
solltest du auf jeden Fall machen, da du sonst deine Krankenkassenbeiträge selbst zahlen musst, wenn du nicht mehr in die Familienversicherung zurück kannst.
Aber da ich noch 21 bin, wäre das doch kein Problem mit der Krankenkasse oder?
Da bin ich mir trotzdem nicht sicher, da du schon gearbeitet hast. Das solltest du vorher klären. Ich will nix Falsches sagen.
Mit Minijob bist du nicht Sozialversichert.
Also ich hatte schonmal mit einer von der Arbeitsagentur telefoniert und sie meinte, dass ich mich auf Vollzeitstellen bewerben müsste damit ich den vollen Anspruch bekomme und nicht nur anteilig (wenn ich z.b nur Teilzeit arbeiten würde) aber ich kann mir nicht vorstellen, dass mich jemand einstellt wenn ich nur drei Monate da arbeiten würde. Also müsste ich dann nicht richtig nach Stellen suchen?