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Muß ich meiner Tochter das Kindergeld auszahlen?

gefragt von Maja99Maja99 am 28.08.2008 um 23:38 Uhr

Ich habe schon so einiges gelesen,aber noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden.Meine Tochter(18)wird von uns voll versorgt,mit allem was sie braucht.Sie verlangt von uns,das wir ihr das Ki.Geld voll auszahlen müssen,es sei ihr Taschengeld.Mein Mann ist Alleinverdiener,1minderjähriges Kind lebt auch noch bei uns,wir müssen schon auf vieles verzichten und neue Ausgaben kommen hinzu.Busfahrgeld,Praxisgebühr,Zuzahlung(Pille für die Tochter)und und und.Müssen wir Eltern weiterhin alles finanzieren und unsere Tochter kann mit den 145.-E.machen,was sie will?Wie handhaben das andere Eltern,die haben doch auch ihre finanziellen Verpflichtungen. Viele Dank schon mal,für die Antworten!


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Fotografin
beantwortet von Fotografin am 28. August 2008 23:43
21x
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Gib ihr das Kindergeld. Und dann rechne auf: Miete für ihr Zimmer, Wäsche waschen, kochen, putzen usw. Nimm alles bezahlt, sie ist ja volljährig. sie wird sich wundern, was von ihrem Kindergeld noch übrig bleibt.

Kommentar von F306a571e0798e679d4bcb4b8f98d415smallGandalfGrau am 28. August 2008 23:45

Sie wird draufzahlen müssen, glaub ich - großartige Idee = DH

Kommentar von 9b2dedb16e88141f035982fb075c366asmallShyGee am 28. August 2008 23:45

Genau das würde ich auch machen! DH

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 28. August 2008 23:48

Gute Idee!

DH!

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 28. August 2008 23:51

Danke, so viele Däumchen hatte ich noch nie, schön...

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 28. August 2008 23:57

Das ist heikel, denn die Gegenrechung ist ziemlich simpel: Anspruch, wenn ich als Tochter ausziehe um der Kostenfalle meiner Eltern zu entgehen: EUR 650 lt. Unterhaltsregelungen für Volljährige.
Wenn die Tochter damit kommt, steht man irgendwie blöde da, oder?

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 29. August 2008 01:23

Auziehen?
Nein, da steht man garnicht doof da, ohne wichtigen Grund können Kinder nicht einfach ausziehen - gegenüber den Sozialämtern gilt bis 25 Jahre eine "Stallpflicht" und auch sonst ist es nur möglich, wenn die Eltern oder das Jugendamt zustimmen - notfalls selber präventiv Kontakt aufnehmen.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 29. August 2008 09:33

Die Gegenberechung ist gesetzeswidrig. Damit verletzen die Unterhaltspflichtigen wesentliche Pflichten. Das ist ein wichtiger Grund.
Es gibt gegenüber den Sozialämtern keine "Stallpflicht", sondern eine Unterhaltspflicht. Und den Sozialämtern ist es ziemlich egal, ob die als Sachleistung oder mit Geld erbracht wird.
Ab 18 Jahren ist das Jugendamt raus. Ausnahme priviligierte Jugendliche, da endet das mit 21 final.
Rechierchier mal nach Unterhaltsrecht für Volljährige.

Kommentar von B72cd78d1282e0bf0a32f82322debc51smallMaja99 am 29. August 2008 00:02

das ist ja mal ne Idee,wo sie Hotel-Mama doch so sehr liebt.Danke!

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 29. August 2008 00:02

eins auch von mir

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. August 2008 00:05

Danke, Chef


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 28. August 2008 23:41
8x
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Nein, müsst ihr nicht. Wenn eure Tochter bei euch lebt, ist dies überhaupt nicht notwendig. Kindergeld steht immer dem zu, der das Kind versorgt, in dem Falle euch. Einzige Ausnahme, wo das Kind Anspruch auf das Kindergeld hat, ist die, dass es einen eigenen Hausstand hat, und dann zahlt die Kindergeldkasse auch direkt an das Kind.

LG

Wieselchen

Kommentar von B72cd78d1282e0bf0a32f82322debc51smallMaja99 am 28. August 2008 23:50

Na das ging ja superschnell.viele lieben Dank für die schnellen Antworten.Ich tippe mit einem Finger,bin heute hier zum ersten mal und noch der absolute Anfänger,in Sachen PC.Vielen vielen Dank!

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 28. August 2008 23:53

herzlich willkommen

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmallWieselchen1 am 28. August 2008 23:53

Klar, immer wieder gerne.

LG

Wieselchen


Fontainebleau
beantwortet von Fontainebleau am 28. August 2008 23:47
7x
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nach meinem verständnis ist das kindergeld dazu geschaffen worden, um die eltern finanziell bei den kosten für ihren nachwuchs zu entlasten. wenn eine 18-jährige, also volljährige tochter sich noch voll von den eltern unterhalten läßt und nichts zum haushalt beiträgt, gehört dieses geld nach meiner ansicht den eltern. das müßte richtig sein. bekommen würde sie es nur, wenn sie die eltern nichts mehr kostet. dann wäre es auch gerechtfertigt.


kathis1989
beantwortet von kathis1989 am 28. August 2008 23:41
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du musst es ihr nur auszahlen, wenn sie nicht mehr mit euch unter einem dach lebt!

LG

Kommentar von B72cd78d1282e0bf0a32f82322debc51smallMaja99 am 28. August 2008 23:56

ja so haben wir es mit unseren erwachsenen zwei Kindern gemacht.


niknack
beantwortet von niknack am 28. August 2008 23:42
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Das Kindergeld steht ihr zu wenn sie ihre eingende wohng hat aber so lange sie noch zu Hause wohnt braucht ihr es ihr nicht auszuzahlen


Kommentar von B72cd78d1282e0bf0a32f82322debc51smallMaja99 am 28. August 2008 23:59

Danke für die Antwort


oohpss
beantwortet von oohpss am 28. August 2008 23:46
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Solange Eure Tochter bei Euch wohnt, erbringt ihr Sachleisten.
Damit gehört Euch das Geld bzw. dem gesamten Haushalt. Das Kindergeld soll der Haushalt entlasten. Dementsprechend steht das Kindergeld dem Kind erst zu, wenn es einen eigenen Haushalt hat und dann ist es auch immer noch kein Taschengeld, sondern immer noch "Haushaltsgeld".
Anspruch auf angemessenes Taschengeld besteht im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts. Das ist alles im Unterhaltsrecht für volljährige geregelt und es ist dabei völlig egal ob die Eltern zusammen leben oder nicht.
.
Übrigens: Wenn in Deutschland jemand Ansprüche oder Forderungen erhebt, so muss er die Berechtigung nachweisen. Das gilt grundsätzlich so. Da Eure Tochter Anforderungen stellt, würde ich sie freundlich bitten einmal diesbezüglich zu recherchieren um Euch gegenüber die Berechtigung der Ansprüche nachzuweisen.
Das wäre dann auch schon wieder eine gute Übung für ihr späteres Leben, denn dann kann sie auch nicht einfach ankommen und sich die Welt machen, wie sie ihr gefällt.)
Zur Unterstützung könnt ihr Ihr den Tip geben, sie möge nach Unterhaltsverpflichtungen gegenüber volljährigen Kindern suchen.

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 29. August 2008 01:24

Super Hinweis, die Tochter soll die Rechtsgrundlagen recherchieren.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 28. August 2008 23:46
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Klar, zahle ihr das Kindergeld aus. Aber davon soll sie ihre Ausgaben finanzieren. Anteilige Miete, Kostgeld, Klamotten, Praxisgebühr usw. Dafür ist das Kindergeld nämlich da. Solange sie bei Euch wohnt, dient das Kindergeld ihrem Unterhalt! Und wer ihn finanziert, der soll bitteschön auch das Geld bekommen! Was geht nur in den Köpfen der Teenies vor?


oarhellger
beantwortet von oarhellger am 28. August 2008 23:46
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Die Tochter hat keinen rechtlichen Anspruch auf die Weitergabe des Kindergeldes. Das Kindergeld ist ja nun mal für die Eltern gedacht, die ihr Kind versorgen und einen bescheidenen Beitrag dazu vom Staat erhalten. Wie das allerdings familienintern aussieht, ist eine andere Sache. Was würde denn die minderjährige Tochter sagen, wenn sie erfahren würde, dass ihre ältere Schwester das Kindergeld erhält. Würden dann von ihr die gleiche Forderung kommen. Ich kann für beide Fälle nur raten, ein den Familienverhältnissen entsprechendes Taschengeld zu geben und nicht mehr.


anonym
beantwortet von Lissa am 28. August 2008 23:48
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Du kannst es ihr auszahlen.

Gleichzeitig musst du mit ihr ausmachen, welche Kosten sie damit zu tragen hat.

Es wirkt so, als ob sie kein "Taschengeld" bekommen würde, mit dem sie ihre Kosten selbst zu bestreiten hätte.

Das hilft manchmal zu vernünftigerem Umgang mit Geld.


TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 28. August 2008 23:48
4x
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Wenn Deine Tochter kein anderes Einkommen hat, dann soll sie von den 145 Euro ihren monatlichen Bedarf, wie Kleidung, Pille, Ausgehen etc. bestreiten und ihr sorgt nur für die Grundversorgung. Verpflegung und Unterkunft. Es muss aber deutlich gemacht werden, wenn das Geld alle ist, dass es dann nichts mehr obendrauf gibt. Alle Extras, die ihr bisher bezahlt habt, dann von ihr bestritten werden müssen. Es muss ihr klar sein, dass sie mit dem Geld den ganzen Monat auskommen muss und es nicht zum "verprassen" gedacht ist. Sollte sie das nicht einsehen, dann rechnet ihr vor, was ihr außer Unterkunft und Verpflegung zurzeit für sie ausgebt, dass diese Summe 145 Euro übersteigt. Was bekommt sie zurzeit an Taschengeld? LG TawaGirl


GandalfGrau
beantwortet von GandalfGrau am 28. August 2008 23:41
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Verlangen kann sie viel, entscheiden tun immer noch die Eltern ;). Schließlich sind die Eltern die Antragsteller und nicht das Kind.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 28. August 2008 23:49

Es gibt aber auch Eltern die willkürlich entscheiden.
Und vorzugsweise füllen sich Kinder, gerade die halb Erwachsenen immer genau so behandelt, wenn die nicht das bekommen, was sie sich einbilden.
Besser ist es da mit harten Fakten zu kommen. Und da in Deutschland alles gesetzlich/juristisch geregelt ist, ist das durchschlagender und abschließender.

Kommentar von F306a571e0798e679d4bcb4b8f98d415smallGandalfGrau am 28. August 2008 23:55

Erzähl einem Teenager mal von Gesetzen und Juristerei - das geht da rein und zur anderen Seite wieder raus - die beste Antwort hat hier wohl monheide gegeben. Mal andersherum betrachtet halten sich auch nicht alle Eltern an die Gesetze und nun stell dir vor das "Kind" kommt denen mit Paragraphen !!! Dann kommt wieder der Satz : Solange du deine Beine unter meinen Tisch .....

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 29. August 2008 00:34

Da habe ich mit unserem Teenager andere Erfahrungen.
Es hängt wohl vom Typ ab.
Aber natürlich ist der Tipp völliger Blödsinn, wenn sich nicht mal die Erziehungsberechtigten an Normierungen halten.
Aber dann müssen die auch das Chaos aushalten, dass sie heraufbeschworen haben.

Kommentar von B72cd78d1282e0bf0a32f82322debc51smallMaja99 am 28. August 2008 23:55

Ja schon,sie will und darf es nun selbst beantragen.


Tonica
beantwortet von Tonica am 28. August 2008 23:44
3x
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Das Geld ist für Eure Tochter..... Sie wohnt bei Euch, isst, badet u.s.w.. Ihr müßt Ihr das auszahlen, wenn Sie eine eigene Wohnung hat. In meinem Fall wertet die Arge das Kindergeld meiner Tochter als Miete für das Zimmer, das Sie bei mir hat. Sie hat aber auch ein Zimmer in einer anderen Stadt. Solange Tochter die Füße unter Euerm Tisch hat, verwaltet Ihr das Geld. L.G.

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 28. August 2008 23:51

Es stimmt nicht, dass das Kindergeld für das kind sei. Kindergeld ist eine Familienförderung und steht damit der Familie bzw. dem Haushalt zu.
Kindergeld ist ein blöder Name, besser wäre wohl "Familienentlastungsgeld".


anonym
beantwortet von Havino am 29. August 2008 00:47
3x
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du sagst, du hast darüber viel gelesen aber das war nicht befriedigend. Geh mal auf die Internetseite www.vaeterseiten.de

da findest alles....Kindergeld , Unterhalt...naja geh halt mal schauen.

Das KiGe gehört auf alle Fälle den Eltern und nicht den Kindern, wenn die Kinder noch zuhause leben.

lg Havino


hagentronje
beantwortet von hagentronje am 29. August 2008 00:51
3x
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gib ihr das geld statt taschengeld und lass sie diese ganzen ausgaben (schule, Busfahrgeld, Praxisgebühr, Zuzahlung(Pille für die Tochter) u.ä.) dann selbst übernehmen. kommt doch letztendlich auch auf´s gleiche raus, ob ihr das geld für sie quasi treuhänderisch verwaltet/einteilt oder ob ihr eurer tochter das geld gebt und sie es selbständig einteilen muss...


spirit20
beantwortet von spirit20 am 28. August 2008 23:54
2x
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kindergeld, sagt schon das wort ist für das kind da. da das kind nicht den antrag stellen kann,(nicht geschäftsfähig) habt ihr es für das kind getan. d.h. aber nicht, dass das geld für euch ist. es soll sichergestellt werden, das mit dem kindergeld das kind versorgt wird. (auch wenn es nicht reicht) Kindergeld kann direkt an das „volljährige Kind“ ausgezahlt werden. Hierzu muß ein Abzweigungsantrag gestellt werden, der von Vater bzw. Mutter und dem volljährigen Kind unterschrieben werden muß. doch mit 18 jahren, sollte man eigentlich verstand besitzen, und ein bißchen mitdenken (auch wegen der familie)


Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 29. August 2008 00:36

Es stimmt nicht, dass das Kindergeld für das Kind sei. Kindergeld ist eine Familienförderung und steht damit der Familie bzw. dem Haushalt zu. Kindergeld ist ein blöder Name, besser wäre wohl "Familienentlastungsgeld".

Kommentar von 157ef7d6c3f4c4d8ce933140bd30cab8smallspirit20 am 29. August 2008 00:55

ohne kind, kein geld. kann ja mal einer einen antrag auf familienförderung ohne kind stellen. mal sehen was passiert.

Kommentar von E7444ef996bf5c522217cd9100feb4ebsmallFontainebleau am 29. August 2008 01:05

ohne kind hast du ja auch die kosten dafür nicht. da brauchst du kein kindergeld! oder?

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 29. August 2008 01:23

Ausserdem bekommst Du die Familien-Förderung hauptsächlich in Form der entsprechenden Steuerklasse.
Einfach alles mal ausprobieren.
Der Staat hat sich da ganz gut auf die Lebensituationen seiner Mitbürger eingestellt.
Da gibt es sogar schon die passenden Formulare.


unfixedgirl
beantwortet von unfixedgirl am 29. August 2008 00:14
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also ich bin auch 18 und bekomm mein kindergeld von meiner mutter. meine schwester auch (16). zahlen allerdings auch das meiste selbst, sei es das reiten, handyrechnungen oder tierfutter. alles, was eben "für uns" ist... allerdings bekommt sie auch noch unterhalt, und der geht natürlich an sie... lg, unfixedgirl

Kommentar von Simple_avatar10smallFotografin am 29. August 2008 00:26

Ja, wenn Ihr reiten könnt, dann seit Ihr ja nicht arm von Eurem Elternhaus. Lies mal die eigentliche Frage. Was die Mutter da schreibt von Verzicht...


wyssmarketing
beantwortet von wyssmarketing am 29. August 2008 00:38
2x
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Ganz Klar . Reglung vom Amt. Kindergeld ist für die Eltern und auch nur so lange das Kind zu Hause wohnt und in die Schule oder Ausbildung geht. Zieht das Kind aus gibt es auch kein Kindergeld mehr.

Kommentar von 157ef7d6c3f4c4d8ce933140bd30cab8smallspirit20 am 29. August 2008 00:57

so stimmt das nicht, ist das kind in der ausbildung oder im studium, kann das kind auf antrag bis zum 27. lebensjahr kindergeld beziehen. (wenn die voraussetzungen wie einkommen stimen. auch wenn es nicht mehr zuhause wohnt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 29. August 2008 08:17

bis 25 +Zeit für Bundeswehr oder Zivildienst


Mismid
beantwortet von Mismid am 29. August 2008 08:16
2x
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Nein, Kindergeld steht natürlich nicht den Kindern zu. Du mußt nur für die Kinder sorgen, solange sie sich in der Ausbildung befinden. Es gibt keine Vorschrift den Kindern Geld zu geben. Natürlich sollte man den Kindern auch Taschengeld geben. Das Kindergeld ist aber nicht für die Kinder direkt, auch wenn es so heißt. Das Elterngeld ist auch nicht für die Eltern


anonym
beantwortet von Silberheim am 29. August 2008 10:59
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DEFENITIV NEIN. DAS KINDERGELD IST EINE LEISTUNG AN DIE ELTERN, SELBST WENN DIE KINDER EINEN EIGENEN HAUSSTAND HABEN, MÜSSEN SIE SCHON UNÜBERBRÜCKBARE DIFFERENZEN NACHWEISEN ODER DAS SICH KEIN ANDERER KINDERGELDBERECHTIGTER UM DIE AUSZAHLUNG DES KINDERGELDES BEMÜHT.

MFG

SILBERHEIM

Kommentar von B72cd78d1282e0bf0a32f82322debc51smallMaja99 am 29. August 2008 16:45

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten,aber so richtig weiter komm ich damit nicht.Am besten ich laß meine Tochter das alles mal lesen und dann sehn wir weiter. Nochmals,Dankeschön!


anonym
beantwortet von Rennmaus am 29. August 2008 23:45
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Hallo Maja99,

ich hoffe nur, dass alle hier auch darüber Bescheid wissen, warum eigentlich ab 18 das KG dem Volljährigen zusteht ?? Weil....? Ja weil ein Volljähriger (ob er zuhause wohnt oder nicht) Unterhaltsansprüche hat, (auch wenn diese Aussage den meisten nicht passen wird). Begründung: Ab 18 hat ein "Jugendlicher" in Schulausbildung oder normaler Ausbildung an beide ! Elternteile (ob geschieden oder nicht) Unterhaltsanspruch (manche Eltern können froh sein, wenn diese nicht beansprucht werden, sei es aus Unwissenheit oder weil das Verhältnis passt)und da wird das KG voll! angerechnet = Einkommen des Jugendlichen. Schaut bitte in die Düsseldorfer Tabelle.

Jeder kann natürlich (mit dem Jugendlichen)auf vernünftiger Weise verhandeln, wie man mit dem Geld umgeht und natürlich sollte auch eine 18jährige es verstehen, was das Leben usw. kostet. (Übrigens, Pille wird bis zum 20.Lebensjhr. von Kkasse bezahlt, daher "nur" die 5.-€ Zuzahlung, alle 3 Monate.

Betreffend was Silberheim geschrieben hat. Hoffentlich weiß sie/er, daß mit eigenem Hausstand (noch in Lehre, oder Studium oder Schule), sich der Unterhaltsanspruch erhöht.

Kommentar von Silberheim am 1. September 2008 06:26

Hallo Maja99,

nochmals das Kindergeld auch ab 18 steht nicht dem Kimd zu ( ausser in oben erwähnten Ausnahmen), Unterhalt kann auch in sogenanten Gelderstazleistungen erbrachtr werden und dass ist meistens der Fall. das Kindergeld wird dort dem Elterteil angerechnet der es beezieht, deswegen kan es der Leistende zur Hälfte von dem von ihm zu leistenden Unterhalt abziehen, weil es eben normalerweise dem anderen UNTERHALTSPFLICHTIGEN ( und eben nicht dem Kind) zustände

Gruß

Silberheim

Kommentar von 6d37b037b2184af7bf00ec4a8dd64e05smalloohpss am 1. September 2008 15:44

Das ist aber ziemlich alte Rechtsprechung (soweit es Rechtsprechung ist).
Kindergeld wird schon seit einiger Ziet entsprechend der Leistungsfähigkeit der einzelnen Unterhaltspflichtigen aufgeteilt.
Wer also nur 10 % zum Unterhalt beiträgt, der kann auch nur 10 % des Kindergeldes zur Minderung seines zu leistenden Unterhalts anrechnen.
Bezieht der Unterhaltsberechtigte das Kindergeld selbst (z.b. eigener Haushalt), dann muss er vom Unterhaltsanspruch gegen alle Unterhaltspflichtigen zunächst sein Kindergeld abziehen. (Aber das wurde ja schon gesagt.)


Arriba
beantwortet von Arriba am 10. September 2008 22:32
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wenn deine tochter in eurem haushalt lebt und nichts zum unterhalt beiträgt, gehört das geld den eltern. als kleiner zuschuß zum unterhalt vom staat. höchsten könnt ihr davon ein taschengeld für sie abzweigen, wenn sie sonst gar keine einnahmen hat.


anonym
beantwortet von koreo am 3. Juni 2009 10:15
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Hallo, vom gesetz her sind die Elter verflichted dem kind das kindergeld auszuzahlen ab 14 Jahren. wenn sie es aber bis zu 18 Lebensjahr einbehalten ist das auch noch ok. so bald das kind das 18 Lebensjahr erreicht hat müssen die elter das Kindergeld an die Kinder auszahlen sonnst machen sich die Eltern strafbar.des weitern das kind lebt bei ihnen sie bekommt taschengeld das brauche sie ihr nicht mehr zahlen da sie ja verpflichtet sin dem Kind das kindergels zu geben. Das kindergeld ist für die kinder da daher kann sie auch machen was sie wiel mit dem Kindergeld sie können da nicht mehr reinfunken da sie 18 Jahre alt ist sie ist volljährig vom gesetzt her sie können sie nicht einschrecken. Das proplem ist wenn ihre tochter keine ausbildung macht oder nicht merh zu schule geht dan müssen sie sie unterstüzen bis 25 zum 25 lebensjahr so sieht das das gesetzt vor bevor sie Hartz 4 bekommen täte. wenn sie eins der beiden macht hat sie möglichkeiten auszuziehen in eine eigene wohnung das heist sie kann vom start eine unterstüzung bekommen Mietzuschus geld für unterhalt u.s.w. aber sollange sie nichts macht darf sie auch nicht ausziehen bei ihnen bis sie 25 Jahre alt ist da sie ja für sie sorgen könnten, auser sie zahlen die wohnung und alles aber das heist ja automatisch für sie mehr kosten. denken sie darüber nach. ich weis es ist nicht leicht aber dem kind das geld zuverweigern ist auch keine gute lösung.


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