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Muß ich meinem Arbeitgeber meine Handynummer geben?

gefragt von TonicaTonica am 11.01.2008 um 5:56 Uhr

Ich hab ein Handy, Familie mit einem behindertem Kind. Ich hab mein Handy immer bei mir, auch in sehr verbotenen Situationen, meine Familie weiß immer wo ich bin. Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, das ich die Nummer rausgebe, wenn ich über einen Festnetzanschluß erreichbar bin?
L.G.


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 11. Januar 2008 06:12
18x
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Nein, nur wenn es eine Dienst-Handy-Nummer ist. Ob du privat überhaupt ein Handy hast und dadurch eine Nummer, hat deinen Arbeitgeber nicht zu interessieren; außer (wie erwähnt bei Rufbereitschaft; aber dann müsste er dir ein Dienst-Handy geben).

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 11. Januar 2008 06:15

Danke, dann werde ich weiter verweigern. L.G.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 11. Januar 2008 06:22

Bitte.


Wenne
beantwortet von Wenne am 11. Januar 2008 07:02
6x
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Soweit ich weiß bist du nicht mal verpflichtet deine Festnetznummer heraus zu geben!

Ausser der Arbeitgeber verlangt von dir eine Rufbereitschaft, dann müsste er sich aber zumindest an den Grundgebühren beteiligen oder dir, wie Knowledge schon geschrieben hat, ein Dienst-Handy zur Verfügung stellen.

Ironie on

Sag dem Arbeitgeber "Ich habe kein Telefon! Das kann ich mir bei dem Gehalt hier nicht leisten. Wenn eine entsprechende Lohnerhöhung drin wäre könnten wir nochmal drüber reden." ;-)

Ironie off

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 13. Januar 2008 17:09

DH

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 13. Januar 2008 17:10

DH

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 13. Januar 2008 17:10

DH

Kommentar von Simple_avatar5smallschlossgeist am 13. Januar 2008 17:10

DH


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 11. Januar 2008 07:13
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Du bist als normaler Arbeitnehmer noch nicht einmal verpflichtet, ein Mobiltelephon zu besitzen. übrigens auch keinen Festnetzanschluß. Also besteht unter normalen Umständen auch keine Pflicht zur Herausgabe der Nummer.

Unbenommen sind natürlich arbeitsvertragliche Regelungen.


wsommer
beantwortet von wsommer am 11. Januar 2008 06:04
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Kommt sicher auf den Job an, wenn es z.b. mit Bereitschaftsdienst zu tun hat,ja. Sonst sollte das vertraglich abgestimmt sein

Kommentar von Simple_avatar5smallTonica am 11. Januar 2008 06:09

Zeitarbeit, ohne Bereitschaft. Aber ich werde täglich 39 mal angerufen, eigentlich ohne Grund. L.G.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 11. Januar 2008 22:52
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Nein - wenn Dein Arbeitgeber Dich per Handy erreichen will, dann muss er Dir ein Diensthandy stellen.



Desirey38
beantwortet von Desirey38 am 11. Januar 2008 10:16
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Nein, wenn Du eine normale (sorry ich finde keine andere Bezeichnung) Arbeitnehmerin bist, ohne Führungsposition, Leitung o. ä. darf er Deine Handynummer nicht verlangen.

Kommentar von Simple_avatar4smallfraggle16 am 11. Januar 2008 10:58

auch bei Führungspersonen muss die Firma dich mit einem Firmenhandy ausstatten, wenn sie denn die ständige Erreichbarkeit schaffen will. Privattelefone sind privat - glücklicherweise hat man eben doch noch ein wenig Privatsphäre, sonst könnte ein Unternehmen ja auch verlangen, dass der Computer zuhause ständig mit dem Netz des Arbeitgebers verbunden ist oder ähnliches.


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