Muss ich in dem Wohnunterkunft auch wohnen?

1 Antwort

Wenn die Einrichtung mit öffentlichen gut zu erreichen ist, gibt es keinen Grund einen Umzug in Betracht zu ziehen.

Ob und wohin man umzöge ist dann auch eine Frage der freien Ressourcen und was für das Amt schlicht die bessere Aussicht auf langfristige Arbeitsvermittlung scheint.