Muss ich Geld zurück erstatten bei ebay Kleinanzeigen weil Käufer mit unberechtigt Betrug unterstellt?

4 Antworten

Die Einschüchterungsversuche mit "rechtlichen Schritten" und "ich übergebe die Angelegenheit meinem Anwalt" sind bei den Ebay-Kleinanzeigen gang und gäbe. Schreib der Käuferin zurück, daß sie den Artikel wie besehen (bzw. nach Abbildung in der Anzeige) gekauft hat und Du weder Umtausch noch Rückabwicklung des Kaufvertrages akzeptierst. - Wenn es Dir sinnvoll erscheint, kannst Du auch dazusetzen, daß derartige Forderungen nach 2 Monaten als unseriös zu bewerten sind.

Die Gesetzeslage sieht KEIN Rückgaberecht bei Ebay Kleinanzeigen vor, wenn der Verkäufer Privatperson ist. Der Verkauf einer Privatperson (als die du handelst) sieht kein Gewährleistungsrecht vor - es handelt sich auch nicht um einen Mangel an der Ware.

Sie kann zwar rechtliche Schritte einleiten, wird damit aber schon an der ersten Instanz scheitern. Hier kommt es ganz allein auf die Kulanz des Verkäufers an. 

franneck1989  14.07.2015, 21:22

Warum antwortet man hier, wenn man nicht die leiseste Ahnung vom Thema besitzt?

Luke91Nukem  14.07.2015, 21:23
@franneck1989

Warum kommentiert man hier mit blöden Kommentaren, anstatt selbst eine "RICHTIGE" Antwort zu schreiben?

franneck1989  14.07.2015, 22:42
@Luke91Nukem

Habe ich bereits getan. 

Wenn die Käuferin nachweisen kann, dass du das falsche Baujahr angegeben hast, dann kann sie das durchaus als Sachmangel reklamieren. Das ergibt sich aus §434 BGB

susikaa 
Fragesteller
 15.07.2015, 08:20

Na laut Aussage des Herren vom Außendienst ist er wohl BJ 2006, also älter. Aber das wußte ich ja selber nicht. Ich wußte auch nicht, dass sich die Gestelle ca 2008/2009 geändert haben und nicht mehr mit diesen Adaptern nutzbar sind, zumindest nicht ohne den minimal Aufwand der vier Bohrlöcher. Ich habe ihr ja sogar noch die Babyschale dazu verkauft weil ich davon ausgegangen bin, dass das alles passt. Sie dagegen wußte es, hatte wohl auch von Anfang an vor den nochmal vom Außendienst prüfen zu lassen. Sie hatte auch nochmal nachgefragt und ich habe ihr auch wahrheitsgemäß geantwortet, dass er mit als BJ 2009/2010 verkauft wurde. Da hätte man auch vorher den Mund aufmachen können, nicht einfach was kaufen auf GutGlück und nach 6 Wochen reklamieren wollen.

franneck1989  15.07.2015, 08:25
@susikaa

Du hast aber jetzt das Problem, dass du mit deiner Aussage das Baujahr 2009/2010 zugesichert hast und diese zugesicherte Eigenschaft nicht vorhanden ist. Das ist aber nur rein theoretisch gedacht, praktisch muss man noch folgendes beachten:

  • kann sie deine Aussage wirklich nachweisen? Falls nein, dann wird sie ihr Recht nicht durchsetzen können
  • kannst du möglicherweise nachweisen, dass sie von diesem Mangel schon vor dem Kauf wusste, so wie du das schon vermutest? Auch das würde eine Reklamation verhindern
susikaa 
Fragesteller
 15.07.2015, 11:31
@franneck1989

Also sie wusste definitiv vorher schon, dass es Unterschiede bei den Gestellen gibt. Im Gegensatz zu mir.

Ich habe jetzt mal noch die telefonische Rechtsauskunft bemüht. Da wurde mir folgendes gesagt: 

Das Alter stellt in dem Zusammenhang keinen Sachmangel dar, weil ich im Inserat selber kein Baujahr angegeben habe. Das Angabe habe ich nachträglich auf Nachfrage der Käuferin gemacht mit meinem Wissen. Dass ich ihn selber mit falschen Angaben erhalten habe kann sie mir nicht zum Vorwurf machen. 

Auch dass der Wagen nicht als MaxiTaxi genutzt werden kann stellt kein Sachmangel dar, war ebenfalls nicht Bestandteil des Inserats. Auf Nachfrage auf diese Funktion sagt ich ihr, dass ich das nicht weiß, da ich den Wagen dafür nicht genutzt habe.

Sie müsste mir wohl in diesem Fall arglistige Täuschung nachweisen.

franneck1989  15.07.2015, 12:09
@susikaa

Genau so sehe ich es auch. Sie kann es dir praktisch nicht nachweisen, dass du diese Eigenschaften zugesichert hat.

mineralixx  16.07.2015, 09:50
@franneck1989

An frannek1989: Es war nicht das "Baujahr" zugesichert, sondern das Jahr des Kaufs - dazwischen können (bei Kinderwagen, die "Ladenhüter" sind), lange Zeiträume liegen!

Die Verkäuferin hat nur gesagt, wann der Kinderwagen erworben wurde - nicht, wann er gebaut worden ist. Erfahrungsgemäß stehen (nicht häufig nachgefragte Modelle) manchmal zwei- bis drei Jahre beim Händler! Und warum fällt ihr der "Mangel" erst nach 6 wochen auf?