Muss ich ein Kleingewerbe anmelden für einen Gameserver mit kaufbaren Ingame Vorteilen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo PeAcEzErO,

es ist egal ob Du "erst" Verlust machst oder nicht, Du bist verpflichtet Kleingewerbe nach § 19 UStG. anzumelden wenn du etwas verkaufst! Dazu musst Du min. 18 Jahre alt sein und bei Deinem zuständigen Gewerbeamt/Bürgeramt ein "GewA1" Formular ausfüllen und ca. 35€ entrichten.

Du musst dann die einfache Buchführung machen (Ein-und Ausgaben) der Community führen. Also wenn Ihr Buycraft nutzt, auch das Instrument verwenden...alle Kosten für Hosting / Ts3 / Shop Webhosting abheften! Selbst die Käufe für Plugins auf Spigot aufbewahren, dass sind erst mal alles "Kosten". 

In den ersten 3 Jahren kann man ruhig minus einfahren, da sagt kein Mensch etwas. Die Buchhaltung machst Du dann mit deiner Jährlichen "Privaten" Einkommenssteuererklärung. Oder lässt es vom Steuerberater mitmachen (wenn er das macht, verdient aber in der Regel nix dran und wird das nicht machen wollen). Solange Du 17.500€ p.a nicht übersteigst bleibt die Community "Steuerfrei" d.h. Deine Preise sind Endpreise und ohne Mwst. auszuweisen/abzurechnen (also Netto). Kommst Du über 25.000€ p.a wird dann Gewerbesteuer fällig! Es muss aber auch ein kleiner gewinn ab dem dritten Geschäftsjahr zu verzeichnen zu sein, sonst steht das Finanzamt auf der Matte und fragt, wegen nicht wirtschaftlichen Handeln an ;)

Bedenke Du wirst als vollwertiger Händler (Geschäftsmann) gewertet, das heißt, machst Du Geschäfte im Namen der Community, hast Du keinen Widerruf oder unter umständen keine Garantien bei einigen Anbietern. Daher immer die AGB´s gut durchlesen, wenn was für Deine Community unterschreibst oder eingehst. 

Wichtig ist Dein Impressum mit Deinen: RL Namen, Anschrift und Kontaktdaten (Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV), sowie der Community zugewiesenen Steuernummer z.B. DE999999. Es gibt genügend A...Geigen Hobby-Anwälte die nur darauf warten uns kleinen "Lichtern" abzumahnen...wegen PillePalle.

Falls noch mehr fragen hast kann ich Dir gerne helfen, habe den ganzen Parkour auch schon durch. Hört sich alles wilder an als es ist...bei fragen einfach PN schreiben dann kann ich Dir das gerne bei uns auf dem TS3 in Ruhe erklären.

PeAcEzErO 
Fragesteller
 18.08.2016, 11:50

gerne, ich würde bei euch mal am Wochenende vorbeischauen ! Kannst du mir eure IP per PN zukommen lassen ? 

Renezoros  10.02.2017, 18:17
@PeAcEzErO

Website und Kontaktdaten stehen extra im Profil ;-)

Ja du musst ein Gewerbe anmelden.
Das musst du streng genommen sobald du die Absicht hast Gewinn zu erzielen.
Bis zu einem Jahresumsatz von 17.500€ gibt es die sogenannte Kleinunternehmer-Reglung!
Am besten informierst du dich da mal drüber.

Wenn du einen online Shop erstellst musst du ein Gewerbe anmelden. Am Besten einen Steuerberater zu Rate ziehen. Auch brauchst du den später sowieso

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bis 25.000€ kannst du als Einzelunternehmer bzw Kaufmann durchgehen und musst dich nicht zwingend anmelden. Dennoch mach es im späteren Verlauf sinn sich z.B. als Kaufmann eintragen zu lassen um den Server von den Steuern abzusetzten

wurzlsepp668  16.08.2016, 09:35

du kannst den Quatsch, den du geschrieben hast, ja auch sicherlich belegen, oder?

ein Gewerbe IST anzumelden, wenn eine Tätigkeit auf Gewinnerzielungsabsicht und auch dauerhaft ausgeübt wird

und was hat der Kaufmann mit der Absetzbarkeit bei den Steuern zu tun?

PeAcEzErO 
Fragesteller
 16.08.2016, 09:39
@wurzlsepp668

Wie wird denn "Gewinnzielungsabsicht" zu verstehen ? Wir werden sicher keinen Gewinn mit dem Server machen, wir werden es bestimmt nicht mal schaffen die laufenden kosten zu decken..