Muss ich die Portokosten einer privaten Arztrechnung bezahlen?

8 Antworten

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Welche Versand- und Portokosten sind berechnungsfähig? Die Frage der Berechnungsfähigkeit von Versand- und Portokosten ist in § 10 GOÄ - Ersatz von Auslagen - in den Absätzen 1 und 3 geregelt. Absatz 1 lautet hierzu: "Neben den für die einzelnen ärztlichen Leistungen vorgesehenen Gebühren können als Auslagen nur berechnet werden 1. Die Kosten für diejenigen Arzneimittel, Verbandmittel und sonstigen Materialien, die der Patient zur weiteren Verwendung behält oder die mit einer einmaligen Anwendung verbraucht sind, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, 2. Versand- und Portokosten, soweit deren Berechnung nach Absatz 3 nicht ausgeschlossen ist, ..." Im Absatz 3 Satz 4 ist eindeutig formuliert, dass für die Versendung der Arztrechnung Versand- und Portokosten nicht berechnet werden dürfen. Die Kommentarliteratur führt zur Berechnungsfähigkeit von Versand- und Portokosten aus, dass diese aus Anlass ärztlicher Leistungen unabhängig von deren Abschnittzuordnung im Gebührenverzeichnis berechnet werden können, soweit die Berechnungsfähigkeit im Absatz 3 des § 10 GOÄ nicht ausgeschlossen oder an besondere Voraussetzungen gebunden ist. Als allgemeine Voraussetzung gilt, dass die berechnungsfähigen Versand- und Portokosten speziell im Zusammenhang mit der Erbringung einzelner Leistungen angefallen sind. Daraus folgt, dass Versand- und Portokosten, die allgemein durch die berufliche Tätigkeit des Arztes entstanden sind, wie zum Beispiel Versand- und Portokosten für die Versendung von Arztrechnungen, nicht gesondert berechnet werden können. Solche Kosten sind als Bestandteil der allgemeinen Praxiskosten mit den Gebühren abgegolten. Kopiert: http://www.aerztekammer-berlin.de/21_Weiterbildung/20_Aerztliche_Behandlung/GOAE_FAQs.html

Ich habe so etwas einmal bei meinem Arzt von der Rechnung abgezogen und ihm gesagt, dass ich nicht bereit bin, seine Betriebskosten zu tragen. Ich habe fortan keine Portokosten mehr auf den Rechnungen gehabt.

Ich denke, dass man keine Portokosten zahlen muss. Soweit ich Arztrechnungen bekam, waren die Briefumschläge immer mit einer Briefmarke versehen.

Auf den Arztrechnungen fand ich auch keine Poition für Portokosten.

Ob die Arztpraxis die Portokosten irgendwie in die Honorarvergütung mit einbezieht, was mir freilich nicht auffällt, kann ich nicht beurteilen.

Wenn ein Arzt eine grosse und gut gehende Parxis hat, fallen da schon einige Euro an Portokosten an. Die aber zählen zu den Betriebsausgaben und können steuerlich geletend gemacht werden.

Es ist eindeutig nicht korrekt, wenn der Arzt die Portokosten für den Rechnungsversand ersetzt verlangt. Die Begründung hat Vincent klar gegeben. Im Gegensatz zu Versandhäusern etc., die im Rahmen der Vertragsfreiheit Porto und Versand berechnen dürfen (aber dies auch vorher vereinbaren müssen!), gelten für den Arzt die Regelungen der GOÄ - und nur diese.

nein da du auch die Möglichkeit hast die Rechnung abzuholen oder sie gleich mitzunehmen darum sind es selbstverschuldete Kosten die du Zahlen musst odersoll der Artz für deine "Bequemlichkeit2 aufkommen.

Gruss

gartus 
Fragesteller
 11.03.2008, 17:21

So schnell ist der Arzt bzw. seine Arzthelferin nicht mit dem Schreiben der Rechnung, das hat nichts mit meiner Bequemlichkeit zu tun.