Muss ich die Kosten der Wärmemengenzähler und Solarpumpe als Nebenkostenabrechnung zahlen?

6 Antworten

Hallo Marcus2008, die bisherigen Antworten berücksichtigen nur den Normalzustand, dh für den Fall eines Einheitsmietvertrages. Sollte es im Mietvertrag besondere individuelle Regeln geben gelten zuerst diese.

Im Normalfall sind Reparaturen ausschliesslich Kosten des Vermieters um den Zustand der Mietsache zu erhalten. Nur laufende Betriebskosten können den Mietern berechnet werden.

SCHMULUS  16.06.2014, 12:42

Für den "Normalzustand" gelten gesetzliche Regelungen!

Maeeutik  16.06.2014, 12:46
@SCHMULUS

Sag ich doch, es gibt eine eindeutige Liste der umlegbaren Betriebskosten. Aber es gibt insbesondere bei kleineren Immobilien auch Individualvereinbarungen, die gültig sein können.

Schau Dir Deine letzten Betriebskostenabrechnung, speziell die Heizkostenabrechnung der Ablesefirma an. Ist da ein Posten drauf "Miete WMZ" oder ähnlich, dann kostet Euch der Tausch nicht mehr als bisher auch, nämlich die Miete dafür.

Sind diese allerdings Eigentum des Vermieters und er mußte diese z. B. wegen abgelaufener Eichfrist austauschen, darf der Vermieter die Kosten nicht umlegen, da sie Bestandteil des Hauses sind.

Die Solarpumpe: Wartung, Reparatur oder Austausch? Wartung kann umgelegt werden. Der Rest nicht. Deshalb würde ich z. B. niemals auf ein Mietshaus eine Solaranlage zur Warmwassererwärmung bauen. Mieter haben den Vorteil, aber als Vermieter habe ich Investition und Reparaturen zu tragen. Das lohnt sich normalerweise nicht.

Du musst die BETRIEBSkosten zahlen, sofern das vertraglich vereinbart ist, nicht aber die Installationskosten. Das bedeutet in Bezug auf die Wärmemengenzähler, dass Du die Erstinstallation nicht zahlen musst, den Austausch aber schon. Für die Pumpe musst Du nur den Strom und die Wartung zahlen, nicht aber die Installationskosten. Ob der Vermieter die Kosten für mehrere Jahre splittet oder ganz in dem Jahr umlegt, ist seine Sache, das kann er frei entscheiden...

Marcus2008 
Fragesteller
 16.06.2014, 12:53

Also kann er nicht verpflichtet werden, die Wärmemengenzählerkosten auf 5 Jahre zu Splitten?

Muss er aufzeigen wie und warum die Kosten (Solarpumpe) entstanden sind?

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mephisto2343  16.06.2014, 12:59
@Marcus2008

Nein, dazu kann er nicht verpflichtet werden, er darf auch nach dem Zu- und Abflussprinzip abrechnen, also die Gesamtkosten in einem Jahr...

Du hast ein Recht auf Einsicht in die entsprechenden Belege, wenn Du das willst...

Die Kosten für den Tausch der WMZ kann der Vermieter auf die Nebenkosten umlegen, genauso wie die Miete für die WMZ. Die Solarpumpe wurde sicher wegen eines Defekts ausgetauscht. Das zählt unter Instandsetzung und kann nicht auf die Nebenkosten angerechnet werden.

ich weiss nicht genau wie es in Deutschland ist aber in dem Land wo ich lebe kann man Investitionen und das ist der Wärmemengenzähler eindeutig , weil der dem Vermieter hilft die Abrechnung zu erstellen , nicht umlegen.... Solarpumpe normalerweise auch nicht weil es eine Reparatur oder Inverstition an der Installation darstellt die das Objekt erst vermietbar macht...