Muss ich die Kinderbetreuung nachweisen um ALG1 zu bekommen?

2 Antworten

Arbeitslosengeld 1 bekommt man, wenn man eine ausreichend lange Zeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, also in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, und dann arbeitslos wird. Falls man selbst kündigt, gibt es eine Sperrzeit, ansonsten bekommt man das Arbeitslosengeld, sobald man arbeitslos wird. Man muss aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also bereit sein, sich vermitteln zu lassen.

Mit Kinderbetreuung hat ALG I nichts zu tun.

Nein, das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun.

ALG1 bekommt jeder,der eine gewisse Zeit gearbeitet hat udnseinen job unverschuldet verloren hat