Frage von Initcha 21.09.2012

Muß ich die Heizung einschalten

  • Hilfreichste Antwort von ParanoidFerret 21.09.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Wie hier schon ein paar Mal steht - nein. Und mit Fairness hat das auch nichts zu tun, solange deine Nachbarn nicht mehr heizen müssen, weil du es nicht tust. Aber selbst dann, kann dich niemand zwingen. (Vertrag aber zu dem Thema beachten)

    ABER :-)

    Dein Vermieter hat natürlich Angst, dass die Wohnung feucht wird und er sich mit den Folgen herumschlagen darf. Und das entspricht durchaus der allgemeinen Erfahrung von Hauseigentümern.

    Mieter, die einem auf diese Art die Hütte zur Tropfsteinhöhle machen, kochen natürlich auch, Baden/Duschen und Waschen in der Wohnung. Auch ist es üblich (wenn auch meist untersagt), in der Wohnung kleine Wäscheteile zu trocknen. Das ganze verdunstete Wasser kondensiert an allen kalten Stellen und verursacht dann Feuchtigkeitsschäden und Schimmel. Gelüftet wird natürlich nie, weil - brrrr - is' ja kalt.

    Kein Wunder also, dass er darauf achtet und besser schlafen könnte, wenn du heizen würdest :-) Für so verursachte Schäden würdest du haften - aber wie du das beschreibst, kann das ja bei dir in einem Raum passieren, weil's da immer bullig warm ist.

  • Antwort von vesparoller 21.09.2012
    8 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du kannst zum Heizen (bzw. zum Einschalten der Heizkörper) verpflichtet werden, wenn bei Frost die Gefahr droht, daß die Heizung (Rohre, Heizkörper) einfrieren oder die Raumtemperatur zu gering ist und sich (z.B. durch Schwitzwasser) Schimmel oder sonstige Schädeb bilden. Ansonsten kann Dich der Vermieter nicht daran hindern, Heizkosten zu sparen. Denn diese können bekanntlich sehr hoch werden .....

  • Antwort von Oldie01 21.09.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Nein, der Vermieter kann dich nicht dazu verpflichten. Wenn in deinen Räumen normale Temperaturen herrschen dann ist alles OK. Du darfst es halt nur nicht so auskühlen lassen das die Wohnung Schaden nehmen könnte durch kondensierende Luftfeuchtigkeit und Schimmel.

    Ich habe fast die gleiche Situation. Unter mir wohnt ein Rentner der im Winter heizt als wolle er die Wohnung zum Backofen machen. Über mir eine ältere Dame die schon anfängt zu frieren wenn sie nur einen offenen Kühlschrank sieht. Auch dort meint man das man sich im Hochsommer befindet wenn man ihre Wohnung betritt. Dadurch kann man schön ein wenig an den eigenen Heizkosten sparen^^

  • Antwort von Agency 21.09.2012
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Also ich bin selbst Vermieter, meine Wohnung ist in einer größeren Wohnungsanlage an einen Mieter vermietet. Um das Einschalten der Heizung kümmert sich der Hausmeister, und jede Wohnung hat einen Extra Heizzähler. Wenn mein Mieter also den ganzen Winter die Heizung nicht einschalten würde, würde er auch keinen Cent an mich zahlen müssen.

    Nach wie vor ist es aber seine Sache wann er die Heizung in seiner Wohnung nutzt und wann nicht. Das kann man doch nicht vorschreiben.

  • Antwort von quasi811 21.09.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Du hast Glück, mit deiner Wohung und den Nachbarn ringsum, so gut zu liegen. Außerdem scheint die Innendämmung nicht die beste zu sein. Dafür ist aber der VERMIETER zuständig. Kein Mensch muss heizen müssen!!! ... Der Frostschutz (Stellung "Sternchen") mal ausgenommen. Freu dich und schlaf wieder ruhig ... :)

  • Antwort von StupidGirl 21.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Entgegen der meisten Antworten hier: Ja, der Vermieter kann dich verpflichten zu "heizen" Damit ist aber nicht gemeint, dass du eine bestimmte Raumtemperatur einhalten musst, sondern nur, dass du die Heizkörper einschalten musst damit bei klirrender Kälte die Rohre nicht einfrieren und keine Schäden entstehen. Wie warm es in deiner Wohnung ansonsten ist, dürfte dem Vermieter egal sein.

  • Antwort von PrinzessinBrain 21.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo Initcha, nur bei starkem Frost wenn die Gefahr besteht das die Rohre ohne Wärme kaputtfrieren. Im September ist das aber reichlich übertrieben. Keiner kann dich zwingen aus deiner Wohnung eine Sauna zu machen. Auch wenn Frost herrscht, musst du die Heizung nur aufs Sternchen oder auf 1 drehen, das reicht aus um einen Frostschaden zu vermeiden.

  • Antwort von anitari 21.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Nun sagte jemand zu mir ich könnte vom Vermieter dazu verpflichtet werden die Heizung einzuschalten

    Dazu kann Dich der Vermieter nicht verpflichten. Bestenfalls, das steht auch in den meisten Mietverträgen, dazu die Mietsache vor Schaden zu bewahren.

  • Antwort von fuchswolf 21.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Solch ein Unsinn. Wenn du keine Heizung brauchst, wozu dann einschalten?

    Mach dir da mal keine Gedanken.

  • Antwort von fuchsi1970 21.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Der Vermiter kann lediglich verlangen , dass ein Mindesttemperatur von etwa 15-16° vorherscht, um Taubildung undd damit Scimmel vorzubeugen.

    Das restliche heizverhalten ist ihm aber egal.

  • Antwort von RedTigerchen 21.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    morgen, ich sehe keinen grund wieso man dich zwingen sollte die heizung in einem mehrfamilienhaus jetzt schon ein zu schalten. du musst halt dafür sorge tragen das keine schäden entstehen, z.b schäden an der wohnung/bausubstanz durch kälte oder feuchtigkeit. da wir es ja noch nicht mit winterlichen temperaturen zu tun haben, kann ich mir gut vorstellen das es bei dir recht wenn die beiden anderen parteien heizen. mess doch mal die raum temperatur, und schreib sie dir einfach mal über ein paar tage auf... so hast du etwas in der hand, falls dein vermieter auf eine solche idee käme ;O)

  • Antwort von ManuelG 21.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    wenn du sie auf froststufe drehst kann 1.nix passieren und 2. ist es ja dir überlassen wie warm du es haben möchtest. Es sollte halt nur frostfrei sein das ni gefriert/einfriert.

  • Antwort von cTreichel 21.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Hallo Initcha, solange du den Wohnraum nicht schädigst (Schimmel, Frostschäden usw.) reicht es die Heitzkörper auf Frostschutzzeichen zu stellen (Stern auf der Heitzkörperskala). Auch wenn man längere Zeit im Winter abwesend ist sollte man die Heitzkörper so einstellen. Sonst kann es geschehen dass die Rohre platzen.

  • Antwort von Heidekraut12 21.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ich wüßte nicht, dass man dazu gezwungen werden kann.

    Ich denke nur, wenn Gefahr läuft das die Rohre einfrieren könnten-

    Aber wenn du zwischen den beiden Wohnungen bist, sollte da ja wohl nichts passieren.

    Wir wohnen auch zwischen zwei Frostbeulen(genau wie bei dir ältere Leute) und ich schalte die heizung auch erst ein,wenn es richtig kalt ist.

  • Antwort von gerechttigkeit 24.09.2012

    Du musst lediglich eine Mindesttemperatur in deiner Wohnung halten (meistens so um die 16 Grad glaube ich). Da aber deine Nachbarn von sich aus schon sehr viel heizen, wird diese Temperatur bei dir wohl nicht so schnell unterschritten werden. Allerdings muss die Mindesttemperatur auch bei leerstehender Wohnung (z.B. im Urlaub) gehalten werden. Wichtig ist auch eine ausreichende Lüftung der Wohnung. Termometer und Hygrometer sind da wichtige und nützliche Helfer. So behält man die Kontrolle, da das individuelle empfinden der besagten Werte sehr verschieden sein können. LG

  • Antwort von Rheinflip 21.09.2012

    Quark mit Sosse. Du musst die Temperatur in der Wohnung hoch genug halten, damit es keine Schäden gibt, mehr nicht. Das wird bei ca 17° liegen.

    Die Heizkosten werden sowieso nur teilweise über den eigenen Verbrauch berechnet, zum großen Teil ( min 50% meistens) über die Umlage.

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