Muss ich der Polizei die Tür aufmachen?
Es läuft schon seit einigen Wochen ein Haftbefehlt gegen mich. Bin seitdem auf der Flucht. Habe versucht mit den Richtern und Ämtern zu reden weil ich auf Montage am arbeiten bin und wenn ich wieder zuhause bin das ich auf 2 kleine Kinder aufpassen. Die örtliche kleine Polizei weiß sogar von diesem Problem weil man sich gut kennt. Nun bin ich auf der Flucht. Wie erwähnt,die Richterin kommt mir überhaupt nicht entgegen. Heute war es das 3. mal wo ich der Polizei die Tür nicht aufgemacht habe. Ich muss sagen das ich seit ein paar Monaten wieder bei meinem Vater wohne,aus dem oben genannten Grund (Kinder). Der ist aber morgens nach 5 Uhr schon nicht mehr da so das ich mit den Kindern alleine bin. Die Polizei war jetzt schon öfter da aber erst 3 mal habe ich es mitbekommen und habe die Tür nicht geöffnet. Heute war es auch das 1. mal das Sie zuhause angerufen nachdem Sie weggefahren sind (Anonym) so das ich rangegangen bin. Muss ich die Tür aufmachen der Polizei? Womit muss ich noch rechnen? Ich muss die Sommerferien noch auf Flucht sein wegen den kleinen Kindern,weil Sie dann in die Schule und in den Hort gehen können und ich nicht auf Sie aufpassen muss,danach werde ich mich auf jeden fall stellen. Aber die Angst ist natürlich da,dass Sie jetzt am Tag öfter kommen. Das ist bisher nicht passiert,anfangs kamen Sie alle 2 Tage immer morgens. Heute war es sogar mal vor 8 Uhr morgens aber Sie waren auch gestern schon um 13 Uhr mal da. Muss ich die Tür aufmachen? Oder wenn meine Schwester zb. die Tür aufmacht muss Sie sie reinlassen?
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Wenn du es auf die Spitze treibst wird die Polizei die Tür gewaltsam öffnen wenn sie dich in der Wohnung vermuten. Da erübrigt sich deine Frage.
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Mit einem Haftbefehl musst du sie aufmachen, da es sonst Widrigkeit gegen die Justiz ist. Außerdem wird dein Flüchten auch bestraft, ob du Kinder hast oder nicht. Es sieht schlecht aus um ehrlich zu sein.
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Also nein, Du musst die Tür nicht aufmachen.
Und eine Flucht wird auch nicht bestraft, die Antwort mit der Widrigkeit ..... eieiei ist die falsch.
Aber Du musst damit rechnen, dass die Polizei deine Tür gegen den Willen öffnet.
Das werden sie tun, wenn sie einen Durchsuchungsbeschluß haben oder aber, wenn Anzeichen bestehen, dass Du in der Wohnung bist und ein Gericht nicht erreichbar ist, dann auch dürfen die das ohne.
Öffnet dabei Deine Schwester, dann wird man dies ihr eröffnen. Leistet sie dann Widerstand, wird sie bestraft.
Stemmst Du Dich dabei dagegen ist das ebenfalls bereits Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und wird bestraft.
Wenn die das tun, wird man Dich mitnehmen - ungeachtet der Kinder.
Die Kinder kommen in eine Kinderbeaufsichtigungseinrichtung, ein Kinderheim, bis eine Aufsichtsperson sie dort abholt.
Und nein, man wird hierbei keinerlei Einsehen haben. Die Polizei darf kein Einsehen haben und das Gericht dürfte das wohl, tut das aber nicht, denn wenn es erst einmal zum Haftbefehl kommt, hattest Du zuvor lange Zeit, diesen abzuwenden. Du hast das nicht getan, also wird man jetzt keinerlei Gnade mehr mit Dir haben. Wenn man Dich erwischt, bist Du weg.
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stell dich deinen problemen,da es immer teuerer wird,alle unkosten die du verursachst brummen die dir auf,mit davonlaufen wurden noch nie probleme gelöst
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Nein musst Du nicht, die Polizei kommt schon so rein und holt Dich raus.
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du musst die Türe NICHT aufmachen, aber wenn die spitz bekommen das du dich dort aufhälst werden sie die Türe schon selber aufmachen, und zwar mit Gewalt. Haftbefehl ist haftbefehl, da maschierste in den bau - das kannst drehen udn wenden wie du willst, also wäre es besser du stellst dich selber. kinder-Montage-das sind alles Ausflüchte die bei haftbefehl wirklich keine alte Sau interessieren
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Und da es das Gesetz nicht interessiert gibt es nun mal auch Menschen die vor dem Gesetz erstmal fliehen!
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Es ist dein recht nicht in den knast gehen zu wollen, aber die polizei hat genauso das recht auch die tur aufzubrechen. Auf dauer geht das nicht gut. Oeganisier eine Aufsicht fuer die Kinder und stell dich. Wie soll das aussehen wenn die polizei dich mit gewalt da rausholt was bedeutet das für die Kinder?
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Es ist mitten in den Sommerferien. Und viele Leute sind im Urlaub. Mein Vater hat krasse Arbeitszeiten. Ich hätte meine Schwestern schon längst irgendwo "untergejubelt". Aber mal ernsthaft wär lässt seine Kinder/Schwestern denn von morgens bis spätnachmittags bei irgendjemanden egal ob Freunde oder Verwandte 30 Tage lang???
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Du mußt dich der Polizei stellen.Die Tür nicht zu öffnen ,löst weder das Problem noch vereinfacht es die Situation..Die Kinder würden,wenn sich innerfamiliär keine Lösung bietet ,während deiner Abwesenheit in die Obhut des Jugendamtes übergeben werden.Das man dich aus der Wohnung abführt und die Kinder sich selbst überläßt wird sicher nicht der Fall sein.Das zu deiner Beruhigung.Wünsch dir trotz deiner Probleme einen schönen Tag
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Der Haftbefehl berechtigt den Beamten zum Öffnen deiner Tür. Es ist Ermessenssache ob er den Schlüsseldienst holt oder nicht. Letztlich kommts auf die ausgeschriebene Strafhöhe an. Wenn er den Verdacht hat, dass du dich in den Räumlichkeiten befindest, kann das schon ausreichen.
Kein Polizist würde die Kids allein in der Wohnung zurück lassen. Sie werden dir gewiss die Möglichkeit einräumen, schnell für die Unterbringung der Kids zu sorgen (muß nur relativ zügig gehn). Sie sind schließlich auch Menschen. Warum passt denn deine Schwester nicht auf?
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Die eine ist erst 8 Jahre alt und die andere 14. Ich habe mal gehört das man der Polizei die Tür zwar öffnen kann aber selbst wenn Sie davon ausgehen das ich da wäre muss man Sie nicht reinlassen. Sie fragen nach mir und wenn man sagt "er ist nicht da" gehen Sie wieder. Meine Straftat war Nichterschleichen bla bla irgendwas und die Geldstrafe konnte ich nicht ganz zahlen. Also nix schlimmes. Sonst habe ich auch nie etwas anderes angestellt.
Kommentar von oOHamsterOooOHamsterOo 17.08.2011900 Euro, habs gelesen. Ist grenzwertig ob die die Tür öffnen lassen. Da die Richterin ja augenscheinlich Freude an dir gefunden hat, eine saudumme Frage: Wurde dir ermöglicht, durch gemeinnützige Arbeit die Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden?
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Nein. Vielleicht weil ich Arbeitstätig bin?
Kommentar von oOHamsterOooOHamsterOo 17.08.2011Auch Arbeitstätigen kann auf Antrag gemeinnützige Arbeit ermöglicht werden. Z.b. Wochenenden, abends usw. Dies ist gängige Praxis.
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Du musst, wenn sie einen Durchsuchungsbefehl haben. Warum stellst du Dich nicht einfach? Wenn fest steht, dass Du zur Kinderbetreuung gebraucht wirst und Dein Verbrechen nicht so schwerwiegend ist, dass du eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellst, bekommst Du vbielleicht auch Haftverschonung, in jedem Fall musst Du Dich stellen; ewig weglaufen oder verstecken geht nicht.
Kläre Deine Verhältnisse oder willst Du, dass man später auf Deine Kinder mit dem Finger zeigt?
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ich habe keine Kinder. Es sind meine Schwestern von denen ich rede. Mein Vater ist alleinerziehend und hat krasse Arbeitszeiten.
Kommentar von RheinflipRheinflip 17.08.2011Absurdes theater. 500 euro sind in 10 tagen erarbeitet. Stattdessen machst du solche dummen geschichten. Deine Schwestern, 14 und 8 koennten auf einer schoenen freizeit oder bei schulfreunden chillen. Stattdessen : Stress. Stress stress...
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Und das 30 Tage lang?
Naja,ich liebe meine Geschwister und mache habe lieber Stress als Sie 30 Tage bei irgendwelchen Leuten unterzujubeln. Bis die Schulen wieder geöffnet sind muss ich nun mal diesen Stress haben.
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Du musst vor allem damit rechnen, dass die Polizei irgendwann mal mit dem entsprechenden richterlichen Beschluß anrückt und die Türe gewaltsam öffnet. Dann hättest Du noch die Kosten für die defekte Tür und die Öffnung am Hals.
Wenn Deine Schwester die Türe öffnet, und die Beamten nicht hereinlässt, könnte man Ihr auch noch ein Verfahren wegen Strafvereitelung anhängen.
An dem Haftbefehl kommst Du nicht vorbei, mit Richtern und Staatsanwälten brauchst Du da auch erstmal nicht "reden". Am besten wird es sein, wenn Du für de Kinder eine Betreuung organisierst und Dich stellst - am besten mit Anwalt.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Es ist das Haus meines Vaters. Er oder meine Schwester muss Sie nicht reinlassen. Meine Schwester hatte Sie auch nicht reingelassen an dem allerersten Tag an dem Sie kamen. Da war ich aber wirklich nicht da.
Kommentar von WetWillyWetWilly 17.08.2011Mit richterlichem Beschluss müssen Vater und Schwestern die Beamten hineinlassen. Ich nehme mal an, Deine Schwester ist noch strafunmündig - also vergiß das mit der Strafvereitelung.
BTW: Wenn Du schon alles weisst... wieso fragst Du?
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ich war mir nicht sicher... deswegen habe ich nochmal lieber nachgefragt.
Sie waren heute um halb 8 da. Würden die in einem kleinen Ort,mit einer kleinen Strafe,am selben Tag nochmal kommen?
Was denkst du?
Kommentar von WetWillyWetWilly 17.08.2011Eher ja. In einem kleineren Ort kommt der "Abholservice" auch eher mal mehrmals als in einer Großstadt..
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Es war bisher nicht der Fall aber heute waren Sie meiner Meinung nach agressiver als sonst. Es waren zum ersten mal 3 Beamte und vor 8 Uhr morgens. Und sie hatten nie angerufen nachdem Sie weggefahren waren. Heute das erste mal. Ich hatte mich als mein Schwager ausgegeben.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Wie ist denn dieser "Abholservice" für eine Jugendarrestanstalt? Ist der nicht nur zwischen 8-16 Uhr? Oder kommen Sie nach 16 Uhr immernoch?
Kommentar von WetWillyWetWilly 17.08.2011Mit "Abholservice" meine ich die normale Polizei.
Natürlich werden die langsam aggressiver - meinst Du, die haben Lust, dauernd bei Dir auf der Matte zu stehen?
Die haben den Auftrag, den Haftbefehl zu vollstrecken. Wenn Ihnen das nicht gelingt, müssen die Polizisten sich dafür auch rechtfertigen. Irgendwann werden die auch mitten in der Nacht klingeln.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Also ich meinte damit auch die Polizei. Also da gibt es keine bestimmten Uhrzeiten für Jugendarrestanstalten wann man die dahin bringen kann?
Kommentar von WetWillyWetWilly 17.08.2011Nein. Wenn die Jugendstrafanstalt Dich zu einer bestimmten Zeit nicht aufnimmt, verbringst Du halt die Nacht im Polizeigewahrsam. Diese Zeit zähtl dann übrigens nicht zur Strafe!
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Genauso habe ich mir das fast gedacht!
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Ja, du mußt! Sie werden natürlich auch nicht aufgeben, kommen mit Sicherheit zu ganz verschiedenen Zeiten, kann auch mal spätabends oder frühmorgens sein...
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ist es nicht so das Sie nach 16 Uhr nicht mehr kommen weil die Jugendarrestanstalt (ich bin 24 Jahre alt,die Sache war vor meinem 21.) nach 16 Uhr niemanden mehr aufnimmt? Also kommen die doch nicht Abends noch oder weil Sie mich ja dann 100 km weit fahren müssten?
Ich kann mich erinnern,dass mal ein Anwalt gesagt hat,ich müsste die Polizei,selbst mit Haftbefehl nicht reinlassen.
Kommentar von SchmaaatzerSchmaaatzer 17.08.2011Lieber auf Nummer sicher gehen und GAR NICHT die Tür öffnen. EGAL welche UHRZEIT. Und ans FESTNETZ sowieso nicht gehen, dann bist du aufgeschmissen.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ab einer gewissen Uhrzeit sind alle hier. Schwestern,Vater und mit SIcherheit auch ich. Dann wird die Tür geöffnet. Alleine schon wegen meinem Vater.
Kommentar von oOHamsterOooOHamsterOo 17.08.2011Die können dich auch mit auf die Polizeidienststelle nehmen und bis zum nächsten Morgen "verwahren". Natürlich können die auch später kommen.
Du wohnst bei deinem Dad, du hast ne Schwester. Wenn ich da unten deine Strafe (900 Euro) lese, warum zahlst die nicht einfach? Es ist ja nur eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ich kann Sie leider nicht auf einmal zahlen und auf Ratenzahlung haben Sie sich nicht eingelassen. Ich sage doch,die Richterin kommt mir überhaupt nicht entgegen obwohl ich vorher nie strafbar gewesen war.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Auf dem Festnetz habe ich mich als mein Schwager ausgegeben und habe denen meine Handynummer gegeben. Der Beamte meinte nur ob ich zuhause wäre,ich habe so getan als ob ich von nix wüsste (weil ich ja meinen Schwager spiele) und fragte worum es geht und er meinte er müsse mich treffen weil er mir was aushändigen muss und eine Unterschrift braucht. Ich habe (als Schwager) gesagt das ich bis nächsten Montag nicht erreichbar wäre und erst dann zurückkomme.
Kommentar von SchmaaatzerSchmaaatzer 17.08.2011Darf ich fragen wie lange du einsitzen musst?
Kommentar von oOHamsterOooOHamsterOo 17.08.2011Nimm deine Schwester zur Hand, nimm deinen Dad zur Hand und/oder anderweitige Verwandte dir dir helfen können. Mach die Ratenzahlung eben mit denen aus. Leg die Kohle auf den Tisch und schon gibt die Richterin Ruh.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ich muss 30 Tage in die JAA
Kommentar von SchmaaatzerSchmaaatzer 17.08.2011Und dann machst du so ein Theater? Mensch 1 Monat ist so schnell um.
Kommentar von oOHamsterOooOHamsterOo 17.08.2011Na und nun. Durch volle Zahlung des Betrages, kannst du noch immer den Haftbefehl abwenden. Mich erschleicht das Gefühl, dass niemand in deiner Fam von den Problemen weiß. Kann das sein?
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ich mache ein Theater wegen den kleinen Kindern. Mein Vater kann leider seine Arbeitszeiten nicht ändern. Wir sind mitten in den Sommerferien. Viele sind im Urlaub. Jetzt mal ernsthaft,keiner lässt gerne seine Kinder/Geschwister 30 Tage von morgens bis spätnachmittags wenn einer der Erziehungsberechtigen wieder da ist bei anderen zuhause.
Kommentar von SchmaaatzerSchmaaatzer 17.08.2011Aber du MUSST es. Vielleicht nimmt sich dein Vater nen Monat frei.
Kommentar von StillStill 17.08.2011Die Uhrzeit spielt keine Rolle; bis der Knast aufmacht, wartest du im Gewahrsam. Aufmachen mußt du nicht, aber die eingetretene Türe ersetzt dir auch niemand, weil du ja aufmachen hättest können. (wohl gemerkt: nicht müssen)
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Auch wenn es das Haus meines Vaters ist können Sie die Tür einfach auftreten?
Kommentar von SchmaaatzerSchmaaatzer 17.08.2011Ja, die wissen doch das du Dich dort aufhälst! Junge Junge du machst Sachen. Und du versteckst Dich nun in der Wohnung und gehst nicht mehr vor die Tür?
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Meine 8 jährige Schwester ist bei mir. Mein Vater ist arbeiten. Ich habe extra Urlaub genommen damit ich mich um Sie kümmern kann. Die 14 Jährige ist bei Ihren Freundinnen. Ja,ich habe die Tür bisher 3 mal der Polizei nicht geöffnet.
Kommentar von SchmaaatzerSchmaaatzer 17.08.2011Naja, aber Dir muss klar sein, dass es nicht mehr lange gut geht!
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ja,dass ist mir schon klar. Ich versuche mal mit einem der Beamten zu telefonieren und ich versuche einfach mal nett zu bitten ob er mir nicht ein bisschen Zeit geben kann,eine Art Vorsprung. Da sind 2-3 die ich seit meiner Kindheit kenne. Vielleicht lassen Sie ja mit sich reden,wenn ich sage als Beispiel,ich werde mich am kommenden Montag stellen sobald ich eine Möglichkeit für meine 2 Schwestern gefunden habe.
Kommentar von SchmaaatzerSchmaaatzer 17.08.2011Viel Erfolg :)
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Antwort von kenta77 17.08.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Ich denk mal ohne Durchsuchungsbefehl kommen sie nicht rein, egal ob Haftbefehl oder nicht. Aber so ein Durchsuchungsbefehl dürfte nicht schwer zu bekommen sein in dem Fall. Kann auch sein, dass sie früher oder später die Tür einkicken wenn sie wissen, dass du da bist. Also lieber schonmal nicht ans Telefon gehen
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Wenn ein Haftbefehl gegen dich vorliegt, dann können sie theoretisch auch in die Wohnung eindringen.
Kinder hin oder her, stell dich. Die versorgen die Kinder dann schon, so lang du im Knast sitzt. Man sollte sich vorher überlegen, was man anstellt....
Stell dich der Polizei, du machst es ohnehin nur noch schlimmer.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ich werde mich wenn die Schulen für die Kinder angefangen haben,definitiv stellen.
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wenn sie einen durchsuchungsbefehl haben musst du sie reinlassen!
Kommentar von StillStill 17.08.2011Sie brauchen keinen Durchsuchungsbefehl, da die Polizei ohne Beschluß eine Wohnung betreten und durchsuchen darf, wenn sich eine gesuchte Person darin aufhält.
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Antwort von Banane4444 17.08.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
wenn sie einen besuchungsbefehl haben dürfen sie das
Kommentar von fabandfaband 17.08.2011lol
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Wann weiß ich das die so einen Befehl haben?
Kommentar von kenta77 17.08.2011Wenn du Tritte gegen deine Tür hörst
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Antwort von SARi220 17.08.2011
theoretisch musst du nich aufmachen aber die werden es sowieso schaffen mit ihren geräten :) ich würd deswegen sagen das es überhaupt NICHTS bringen wird und iwann wirst du sowieso überführt
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nein -- es gibt da ein hinweisschild zu kaufen -- drei polizisten sind abgebildet und auf dem schild steht: wir müssen leider draussen blleiben! -- hänge das schild an die tür und die polizei weisst wo sie dran ist.
Kommentar von SchmaaatzerSchmaaatzer 17.08.2011Keine Späße bitte ^^
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Wenn du die Flucht ergreifen willst, dann bitte in einer anderen Stadt und nicht in deiner Wohnung, weil dort finden Sie dich. Und nein ich denke nicht das sie rein dürfen, sonst hätten sie die Wohnung schon längst aufgebrochen... Noch nicht. Irgendwann bestimmt. Naja stell Dich. und bald bisse wieder frei :)
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sie werden schon vor der Tür auf Dich warten, denn irgendwann muß mal jemand die Tür öffnen.
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Klar musst Du das. Die werden Dich schon kriegen. Wieso sollte die Richterin Dir entgegen kommen? Du wirst schon wissen warum sie Dich suchen.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Ich habe nur eine Geldstrafe nicht zahlen können. Ich habe mal vor langer Zeit schwarz gefahren. Ich bereue es nicht mal. An dem Tag hatte ich kein Geld und ich musste unbedingt zu einer Freundin fahren und da bin ich schwarz gefahren wurde erwischt,bekam 900€ Strafe,kann Sie nicht bezahlen,muss dafür für 14 Tage in JAA und bin jetzt auf der Flucht. Ich sehe mich nicht als Verbrecher. Es war eine naive Dummheit die so krass bestraft wird.
Kommentar von kenta77 17.08.2011900€ fürs schwarz fahren?
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Oh Ja!!!!! 30 Tagessätze a 30 €
Kommentar von kenta77 17.08.2011nein ich meine wieso so viel? 900€ is etwas über normal.
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Das frage ich mich auch!!
Kommentar von PatrickLassanPatrickLassan 17.08.2011Ich bereue es nicht mal. An dem Tag hatte ich kein Geld und ich musste unbedingt zu einer Freundin fahren und da bin ich schwarz gefahren wurde erwischt
Das ist vielleicht der Grund, warum die Richterin nicht mit sich reden läßt.
,bekam 900€ Strafe,
Das war aber sicher nicht das erste Mal, dass Du schwarz gefahren bist
Kommentar von derillusionist 17.08.2011Doch. Ich habe vorher nie etwas straffälliges getan oder irgendwas stand in meiner Akte.
Kommentar von frankyboy82 24.04.2012verstehe ich aber auch nicht mit den 900 euro..da musst du schon öfter schwarz gefahren sein..erschleichung von leistung nennt man das auch ;)..ich kenne mich da ein bisschen aus...habe auch gut 2000 euro schulden bei der gesellschaft..und ein oder eher gesagt zwei^^(2 monate wegen geldstrafe und 6 monate wegen wiederruf meiner bewährung)...ne schön ist das nicht^^..kack feeling!....wie lange muss du denn haften..30 tage wenn ich richtig gelesen habe??...denn kann ich dir nur sagen geh schnell die 30 tage rein und denn hast auch ruhe und musst nicht andauenrd kackstift schieben..ich weiss wovon ich rede ;D ;) grüße
Kommentar von frankyboy82 24.04.2012ohh ich sehe das es schon ein beten her ist..und hast schon abgesessen^^
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coole story bro
nein, du musst nicht aufmachen, wenn sie da bock drauf hätten, kämen sie einfach rein....
Alles falsch! Niemand muß helfen, sich selbst in den Knast zu bringen! Flüchten ist Menschenrecht, solange niemand zu Schaden kommt!
Wenn man keine Ahnung hat,... Grüße von Dieter Nuhr !!
Simple Flucht ist nicht strafbar.