Muss ich beim Quadbike eine Warnweste mitführen?

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Gemäß § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO ist das Mitführen einer Warnweste nur für Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Zug- und Sattelzugmaschinen sowie Kraftomnibusse vorgeschrieben.

Bei einem Quad muss also dann eine Warnweste mitgeführt werden, wenn es laut altem Fahrzeugschein Feld 1 bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 5 als zu einer dieser Fahrzeugklassen gehörend zugelassen ist. 

Ist es hingegen als zu einer anderen Fahrzeugklasse gehörend zugelassen oder ist es zulassungsfrei, weil es sich um ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und bis zu 50 ccm Hubraum handelt, dann braucht keine Warnweste mitgeführt zu werden.