Muss ich an einem Bus mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren, wenn kein Warnblinklicht an ist?
4 Antworten
StVO §20:
(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.
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(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn.
Also:
An Bussen immer vorsichtig vorbeifahren, an Bussen mit Warnblinker darüber hinaus nur in Schrittgeschwindigkeit
Nope, nur bei warnblinklicht...und wenn keiner gefärdet wird.... Sonst würde des ja heißen, dass man keinen Bus überholen darf
Wenn der Bus steht MUSST du mit Schrittgeschwindigkeit dran vorbeiufahren. Könnte sein dass Kinder hervor kommen.
Müssen Nein! Möchten Ja
Sollte man... oder wäre gut... oder vorbildlich...
Aber nicht müssen... müssen lt. Gesetz nur wenn Warnblinker an...