Muss ich als (gelegentlicher) Katzensitter ein Gewerbe anmelden. Wenn ja... wann. Kann ich erstmal sehen ob es überhaupt läuft?

1 Antwort

Eine solche Aufgabe sollte man nur dann übernehmen, wenn man auch Ahnung von den Tieren hat, die man betreuen will. Gegen eine gelegentliche Hilfe (z. B. im Urlaub oder bei Krankheit) kann man eine kleine Gegenleistung erwarten, je nachdem, was man für Unkosten hat (z. B. Fahrtkosten) würde das in Form von finanzieller (Geld, Schokolade, Pralinen, Zigaretten)) oder ideeller (gegenseitige Urlaubsbetreuung von Tieren) geleistet. Das ist eine Sache der Vereinbarung und der Wünsche, die der Tierhalter hat.

Solltest Du auf den Gedanken kommen, eine Tierpersion aufmachen zu wollen, also Tiere bei Dir zu Hause zu betreuen, mußt Du eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz (TSchG) haben. Der Antrag für eine solche Pension muß beim örtlichen Veterinäramt gestellt werden. Dort werden Dir Auflagen hinsichtlich der Unterbringungsmöglichkeiten gemacht und Du mußt nachweisen, daß Du Fachwissen dazu hast. Wenn Du die Gnehmigung hast (und nicht vorher, sonst kann sie versagt werden), kannst Du ein Gewerbe anmelden. Ob eine Firma läuft oder nicht, kann man erst sagen, wenn man es ausprobiert hat, das ist das Unternehmerrisiko.